"Falsche" KBA-Papiere statt Eintragung beim TÜV?

  • Hallo Leute,


    Für meine S51 N habe ich einen Registrierschein, der mir irgendwie merkwürdig vorkommt und mit dem ich bei einer Kontrolle Bedenken hätte. Neue Papiere beim KBA wären also definitiv ne Überlegung wert.


    Den Winter über habe ich am Moped noch einiges an "Sicherheitsausstattung" angebaut.
    Als erstes wäre da definitiv die VAPE zu nennen, sprich der Umbau von 6 V unterbrecher auf 12 V Elektronik. Dann habe ich noch Blinker angebaut (Originale mit DDR-prüfzeichen), die ja bei der N auch nicht Serie sind.


    Ausgehend von der etwas anderen Elektrik bei der N (kein Zündschloss, kein Kombischalter) hab ich die Verkabelung etwas modifiziert. Mit dem rechten Kippschalter legt man entweder Masse auf die Zündung (sprich "Zündung aus") oder Masse auf die Batterie, sprich DC-Stromkreis an. Mit dem linken Kippschalter wechselt man zwischen Abblendlicht und Fernlicht, Licht aus ist nicht vorgesehen, da sowieso gesetzlich vorgeschrieben. Den Blinkerschalter habe ich in einem kleinen Kästchen unterhalb des linken Kippschalters angebracht. Ein- und ausschalten muss man manuell.


    Ich nehme an, dass ich die Vape und die Blinker auf jeden Fall beim TÜV eintragen lassen muss. Wenn ich aber sowieso neue Papiere beantragen will, kann ich da nicht einfach schon die Papiere für eine 12V-Version ordern und mir die Eintragung sparen oder sollte ich im Hinblick auf Versicherung und Verkehrssicherheit den TÜV doch mit Geld füttern?


    LG, Hannes

  • Würde ich auch so machen, Papiere für eine S51N beantragen und gut. Das steht u.U. ja auch auf dem Typschild direkt noch drauf und wenn du jetzt andere Papiere beantragst gucken die Kontrolleure erst recht blöde. Außerdem wirst du eh keine Papiere für eine 12V "N" bekommen, weil es die nie gab. Und wenn du im KBA-Formular erstmal anfängst Angaben nach den tatsächlich verbauten Teilen am Moped zusammenzuwürfeln, dann stellen die sich quer, falls es das nicht so gab.


    Daher immer die ABE nach dem Ur-Zustand des Mopeds/Rahmens beantragen, wenn dann später eine VAPE und Blinker an einer N dranhängen wird sich die Polizei darüber nich beschweren. Es sei denn da sind keine Prüfzeichen auf den Kappen.



    MfG


    Matze

    Stets dienstbereit, zu Ihrem Wohl, ist immer der Minol-Pirol!

  • Achso, hab ich ganz vergessen. Auf dem Typenschild steht nur S51, von einer Version steht nichts da. Sie könnte also auch als B durchgehen... Aber wahrscheinlich ist es tatsächlich am besten, sie als N zu lassen... Bei einer Kontrolle wird einem ja hoffentlich keiner einen Strick drehen, nur weil man was angebaut hat, was die Verkehrstüchtigkeit verbessert...
    Danke für eure Hinweise!

    • Offizieller Beitrag

    Achso, hab ich ganz vergessen. Auf dem Typenschild steht nur S51, von einer Version steht nichts da. Sie könnte also auch als B durchgehen... Aber wahrscheinlich ist es tatsächlich am besten, sie als N zu lassen... Bei einer Kontrolle wird einem ja hoffentlich keiner einen Strick drehen, nur weil man was angebaut hat, was die Verkehrstüchtigkeit verbessert...
    Danke für eure Hinweise!


    Denk bei der Beantragung daran, dass eine N nur bis Baujahr 87 möglich ist. Danach kam im Osten die Blinkerpflicht und es gab keine N mehr.


    MfG


    Tobias

  • gib einfach beim kba das an was sie Orginal hatte dann kann dir keiner an den Karren fahren wenn was nicht genau so ist wie simson das gemacht hat da es nachgerüstet ist
    ich habe das glwich vor kurzem erst mit meinem TÜVler besprochen du kannst bedenkenlos ohne eitragung durch nix ohne blinker -> 6v mit blinker oder 6v-auf 12v umrüsten
    einzige vorgaben 1. alle beleuchtungsanlagen müssen E.prüfzeichen oder orginal (ddr prüfzeichen) haben und du darfst die verkehrssicherheit nicht herabsätzen quasi blinker wegbauen wenn sie orginal drann waren

    • Offizieller Beitrag

    Da wohl einer mal die Suche benutzt... auch wieder nicht richtig.


    Ich wäre ja dafür, dass Threads automatisch geschlossen werden, wenn sie länger als z.B. 12 Monate inaktiv sind.


    Peter

  • Geschlossen nicht unbedingt, in anderen Foren wird ein Hinweis angezeigt "Achtung der letzte Beitrag im Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstelle ggf. ein neues Thema.". Find ich pesönlich geschickter. Das wird die Forensoftware aber wohl leider nicht mitmachen.



    MfG


    Matze

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  • ... Auf dem Typenschild steht nur S51, von einer Version steht nichts da. Sie könnte also auch als B durchgehen...


    Auch wenn der Thread eine Leiche ist, es gibt immerhin eine Neuerung:


    Die Version ist inzwischen alleine anhand der Fahrgestellnummer in den meisten Fällen problemlos zu identifizieren.


    Gruss von Frank

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