Änderung der BE nach Eintragung eines Bing Vergasers

  • Es geht ja auch gar nicht um den H4-Scheinwerfer, der hat die Bauartgenehemigung und darf damit verwendet werden. Auch die anderen Glühbirnen und Leuchten sind kein Problem, die dürfen mit 12V betrieben werden. Es geht darum, das die Lichtmaschine geändert wird und hier insbesondere der Rotor, der bei der Vape leichter ist, was sich auf die Drehzahl auswirkt.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • quark. die kleinere rotationsmasse wirkt sich auf die TRÄGHEIT aus. auf sonst gar nichts. die fuhre dreht schneller hoch, aber nicht weiter.


    Was fürn Begleitschreiben war denn bei deiner VAPE dabei? Ich hab sowas nicht bekommen, was auch daran liegen mag dass ich einzelkomponenten gekauft habe und keinen umrüstsatz.

    • Offizieller Beitrag

    moeffi


    Ich habe zum kompletten Umrüstsatz von MZA einen
    -Montagenachweis für VAPE Zündanlage- bekommen.
    Den hat die Fachwerkstatt ausgefüllt; so Fahrzeugtyp, FIN,
    eingebaut am, von... mit Stempel und Unterschrift.
    Iss wohl letztlich nur sowas wie´n Garantieschein,
    aber zusammen mit der Rechnung (mit Stempel + Unterschrift)
    hat das den Prüfer wohl überzeugt, daß das alles schier ist.


    LG Kai d:)

  • Es geht ja auch gar nicht um den H4-Scheinwerfer, ....



    Ich bezog mich auf Profs


    Zitat

    So richtig schlüssig ist die Aussage aber auch nicht. Die Lichtleistung stimmt ja nach dem Wechsel auf Vape und H4 eben nicht mehr mit der ABE überein.


    Dass die Vape die Drehzahl beeinflusst stimmt, bei Gegenwind und kleinen Steigungen sinkt sie schneller. Aber wohl auch eher theoretisch als objektiv spürbar, keine Ahnung. Und die höhere Lichtleistung wird ja auch nicht aus der 5. Dimension, sondern aus der Motorleistung umgewandelt. Eigentlich is ne Vape ne Drosselung :D

    Stuff?Buy it!Gadget?Try it!When in doubt, do it!Regrets? None!

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    ich gehe da konform mit, dass die Lichtleistung egal ist, so lange der Scheinwerfer zugelassen ist.


    Aber wir schon frestgestellt, beeinflusst die Vape die Drehzahl und damit das Abgas- und Geräuschverhalten. Und dann wird es kritisch, weil das wäre eintragungspflichtig.


    Ich bin selber nicht mit dem Klammerbeutel gepudert, das macht Abgastechnisch nichts aus, aber ich bin kein Sachverständiger und es gibt kein Papier da drüber.


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    tjoar. son montagenachweis nützt einem ja auch nichts wenn man schlau genug war, die teile selbst einzubauen...



    Jepp, das nützt nix, was montiert ist kann sich der onkel auch anschauen, das sieht man ja.


    Nett wäre ein entsprechendes Papier vom Hersteller oder mit Siegel, was genau sagt, die Drehzahländerung ist eintragungspflichtig unrelevant.


    MfG


    Tobias

  • Ich beglückwünsche den Besitzer dieses Mopeds zur Eintragung als Leichtkraftrad. Da haben zwei Behörden gepennt. Der TÜV und deine ZuLa. Er hat aus ein Kleinkraftrad ein Leichtkraftrad gezaubert. Diese Eintragung habe ich bei der RT 125 auch.


    Und beim Hersteller muss 6948 stehen - alles andere ist schlichtweg falsch und würde zum Erlöschen der BE führen.


    Stoppt dich mit dieser Eintragung ein Polizist und liest Kraftrad, Leichtkraftrad und du hast den Schein A1 nicht erwarten dich folgende Punkte:


    - Fahren ohne Fahrerlaubnis
    - Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz
    - Fahren ohne Zulassung


    Viel Spaß im Nachgang.

  • Mir hat man beim Tüv gesagt, dass das nicht bedeutet das meine Simson ein Leichtkraftrad ist.


    Gültig sei weiterhin nur die BE vom KBA, die um die Eintragung die in dem Feld stehen ergänzt wurde.


    Wenn es tatsächlich auf Leichtkraftrad umgeschrieben worden wäre, müsste der Prüfer ja eine vollständige Überprüfung mit Tüv, Probefahrt und ein vollständig ausgefülltem Gutachten erstellt haben.


    Er hat jedoch lediglich nur den Lenker auf seine Freigängikeit und den Vergaser auf korrekte Beschriftung und Anbau angesehen. Er hat nicht einmal eine Probefahrt gemacht.


    Das mit der "6948" kann ich mir nur so erklären, dass diese Nummer dem Prüfer nicht bekannt war und er statt dessen einfach irgend eine Nummer genommen hat. In meinen KBA Papieren von 2007 steht diese auch nicht drinn, was wohl erst bei den neueren Versionen der Fall ist.


    Daher bin ich mir sicher, dass das alles so in Ordnung und legal ist.


    Ach, die Vape habe ich übrigens auch nicht eintragen lassen. Da meinte der Prüfer zu mir, dass das nicht notwendig sei.


    Grüße

  • Da muss statt Leichtkraftrad der Schlüssel für Kleinkraftrad 2 rädrig stehen ...


    Alles andere ist falsch. Habe mit meinem Amt durch die freiwillige Anmeldung auch etliche Diskussionen.


    Und auch ein befreundeter Polizist ist dieser Auffassung. Der Rest führt zum Erlöschen der BE bzw. hat aus einem Kleinkraftrad nun ein Leichtkraftrad gemacht.


    Zur Beruhigung den meisten wird es nicht auffallen. Komme an den falschen und der Mängelschein plus 1 Pkt. ist dir mindestens sicher oder eben die Strafanzeigen.


    Daher empfehlen dir hier die Behörden und die Polizei nichts einzutragen ggf. ein Teegutachten mitzuführen ... oder eben nichts und alles original zu Belassen. Vergaser meinen die hier auch seien eintragungsfrei ... wenn keine Leistungssteigerung ...

  • Also alles für die Katz?
    Mhh.. Jetzt hätte ich ja zwei Möglichkeiten.


    1. Wieder zum Tüv Rennen, das Gutachten berichtigen lassen und nochmals zum Straßenverkehrsamt die Eintagung in der BE ändern lassen.


    2. Neue BE vom KBA beantragen und einfach nur das Teilegutachten des Bing Vergasers mitführen.


    Was wäre besser?

  • Ich würde zum TÜVer rennen und den bitten das Gutachten kostenlos zu korrigieren. Die meisten machen das. Suche dir den passenden Schlüssel nachher mal raus.


    Danach zum Landkreis und die bitten das sie die Arbeit kostenfrei machen da es ein Fehler seitens des Prüfer war. Lehnen die ab. Beschwerde beim Land NRW einlegen.

  • Moin zusammen

    Ich habe in 10/2013 eine Vape für meine schwarze KR51/2N eintragen lassen.


    Hat mich alles zusammen (ich glaube mich zu erinnern) 25,40 € gekostet.

    LG Kai d:)



    Das Geld war rausgeschmissen, ich hatte damals auch überlegt wegen Vape 12 und eintragen lassen, 3 verschiedene TÜV und DEKRA inklusive KFZ Zulassungsstelle angemailt. Keiner verlangte die Eintragung der Vape ... siehe auch der Link zu Powerdynamo



    wenn man ältere KBA Papiere hat wo Art der Zündung und Spannung erwähnt sind, beantragt man einfach neue, in den seit 2011 steh nichts mehr zur Art der Zündung drin, oder man lässt es sein ...

    viele Grüße Toby-vom Schwalbefieber gepackt,total fasziniert KR51/1S

    • Offizieller Beitrag

    Das Geld war rausgeschmissen, ich hatte damals auch überlegt wegen Vape 12 und eintragen lassen, 3 verschiedene TÜV und DEKRA inklusive KFZ Zulassungsstelle angemailt. Keiner verlangte die Eintragung der Vape ... siehe auch der Link zu Powerdynamo



    Das ist immer noch die Frage, ich hab in den tiefen meines PCs irgendwo einen Schrieb vom KBA, wo die explizit aussagen, dass die Vape eingetragen werden muss.


    Und das die Zündung in deinem ABE-Auszug nicht mehr drinstehen, heisst ja nix. Das ist ja nicht die komplette ABE, sondern nur ein Teil davon.


    MfG


    Tobias

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