Hallo Leute,
Ich habe eine Frage aus purem Interesse, dass nicht unbedingt in einem bevorstehendem Kaufwunsch begründet ist
WIE sieht es eigentlich bei den älteren Simsons mit der Rechtslage aus?
Wie ich zum Beispiel bei der KR50 gesehen habe, hat diese keine Blinker; es gibt ja auch einige "Tuner" die bei den Schwalben die Blinker abmontieren - Ist nun fahren ohne Blinker legal oder illegal (Handzeichen ginge ja noch aber hat man das früher wirklich so gemacht )
Ist es überhaupt rechtens heutzutage noch mit einer unmodernisierten Kr50 (oder z.B. Spatz) zu fahren oder ziehen da diese "Erhaltungswert des Originalzustandes bei Oldtimer" - Sonderrechte (Daraus resultiert auch die Frage ob alte Mopeds technisch/ rechtlich als Oldtimer zählen). Bei Autos weiß ich z.B. dass diese als Oldtimer ein anderes Kennzeichen haben und auch nicht als Hauptfahrzug benutzt werden dürfen, bzw. bis zu einem bestimmten Grad unberührt seien müssen - Das würde doch aber eine neu-regenerierte, neu lackierte Simson doch sofort ausschließen oder liege ich da falsch? (bzw. wenn das Ding auch mal nicht für Sonntagstouren genutzt werden soll )
Aus akutem Interesse für meinen "eigenen" Fall, meine Schwalbe KR51/1; diese hat auch "nur" einen Rückspiegel obwohl sie lt. neuer Rechtslage (und leider auch neuen Papieren -.-) 2 Rückspiegel braucht (Würde ich ehrlich sogar gerne machen; sie hat aber nur eine Bohrung...). Ist da jemand von euch schonmal an die Polizei geraten bzw. hat jemand dafür ernsthaft schonmal eine Abmahnung/Strafe erhalten?
Auch interessieren mich eventuelle Abgaßnormen (gibts das bei Mopeds); gerade im Moment haut meine Schwalbe nämlich echt was raus und das sieht und riecht man sehr deutlich.
Meinungen? Grüße! Tobi