Rechtslage: Origianalzustand und Verkehrstauglichkeit

  • Hallo Leute,


    Ich habe eine Frage aus purem Interesse, dass nicht unbedingt in einem bevorstehendem Kaufwunsch begründet ist ;)


    WIE sieht es eigentlich bei den älteren Simsons mit der Rechtslage aus?
    Wie ich zum Beispiel bei der KR50 gesehen habe, hat diese keine Blinker; es gibt ja auch einige "Tuner" die bei den Schwalben die Blinker abmontieren - Ist nun fahren ohne Blinker legal oder illegal :confused: (Handzeichen ginge ja noch aber hat man das früher wirklich so gemacht 8| )
    Ist es überhaupt rechtens heutzutage noch mit einer unmodernisierten Kr50 (oder z.B. Spatz) zu fahren oder ziehen da diese "Erhaltungswert des Originalzustandes bei Oldtimer" - Sonderrechte (Daraus resultiert auch die Frage ob alte Mopeds technisch/ rechtlich als Oldtimer zählen). Bei Autos weiß ich z.B. dass diese als Oldtimer ein anderes Kennzeichen haben und auch nicht als Hauptfahrzug benutzt werden dürfen, bzw. bis zu einem bestimmten Grad unberührt seien müssen - Das würde doch aber eine neu-regenerierte, neu lackierte Simson doch sofort ausschließen oder liege ich da falsch? (bzw. wenn das Ding auch mal nicht für Sonntagstouren genutzt werden soll ;) )


    Aus akutem Interesse für meinen "eigenen" Fall, meine Schwalbe KR51/1; diese hat auch "nur" einen Rückspiegel obwohl sie lt. neuer Rechtslage (und leider auch neuen Papieren -.-) 2 Rückspiegel braucht (Würde ich ehrlich sogar gerne machen; sie hat aber nur eine Bohrung...). Ist da jemand von euch schonmal an die Polizei geraten bzw. hat jemand dafür ernsthaft schonmal eine Abmahnung/Strafe erhalten? :|
    Auch interessieren mich eventuelle Abgaßnormen (gibts das bei Mopeds); gerade im Moment haut meine Schwalbe nämlich echt was raus und das sieht und riecht man sehr deutlich.


    Meinungen? Grüße! Tobi

    Eine himmelblaue Schwalbe flog durchs Land mitten im Regen...

  • Selbst heutzutage brauchen Moppeds (Roller,Mokick usw.) keine Blinkanlage!(Werden zum BSP. von Peugeot noch Roller ohne Blinker verkauft!)50ccm sicher! Bis 125ccm kann sein.
    Alte Kreidler und Hercules usw hatten auch nicht immer Blinkanlagen. Bis 50ccm reichen auch noch heute ein Aussenspiegel links!
    ES gilt immer der Bestandsschutz! (alte PKW ohne Gurtnachrüstungspflicht .zBsp.).Bremslicht für unter 80ccm galt auch erst ab 1985 oder so. So läßt sich das endlos fortführen.
    Gruß Andreas
    ps.(Blinker kann man auch austragen lassen)Und im Westen hatten die Mokicks noch lange Fahrradklingeln!

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Ok ... aber gehen wir nochmal einen Schritt weiter ... nehmen wir mal an man hat eine Kr50 ohne Blinker. Muss man dennoch Blinken (Handzeichen) oder "Keine Blinker = Keinerlei Abbiegesignal" ...
    ich meine bei mir sind leider schon ein paar mal die Blinker ausgefallen wegen meiner Batterie (im Moment gehts) - ich kann euch sagen: An der Kreuzung mit der Linken die Kupplung ziehen und den Arm gleichzeitig auszustrecken ist nicht wirklich möglich :smile:
    Das müsste den Spatz/Kr50ern ja genauso gehen ...
    Und nochmal on-top: Sollte es zu einem Unfall kommen und die Andere Person meint, er Unfall sei geschehen, da das Blinkzeichen nicht gegeben wurde, ist man dann auf der sicheren (versicherten) Seite rechtlich (von physischen Schäden Moped vs. Auto mal abgesehen) geshen :|

    Eine himmelblaue Schwalbe flog durchs Land mitten im Regen...

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich muss man Handzeichen geben, wenn es keinen (funktionsfähigen) Blinker gibt. Das ist auch nicht schwierig:
    frühzeitig Schulterblick und danach den Arm raus. Beim Kuppeln kurz den Arm wieder rein und wenn man dann im Leerlauf ist und an der Ampel steht, kann man vor dem Gangeinlegen kurz den hinter einem stehenden Fahrzeugen mit Schulterblick und Arm raus, noch einmal den Abbiegewunsch signalisieren. So fahren wir unsere DKW-Motorräder, die auch noch nie Blinker hatten.
    Besondere Vorsicht sollte man mangels Knautschzone als Kradler sowieso walten lassen. Ich habe mir angewöhnt mit Warnweste zu fahren.


    Wenn im Fall eines Unfalls nur ein Zeuge vorhanden ist, der eine falsche Aussage macht, hat man schlechte Karten.


    Peter

  • Handzeichen gelten auch für Radfahrer wieso dann nicht für Krad ohne Blinker?
    Wenn ich im schnellen Verkehr links abbiege (Bundesstraße in Ortskern) gebe ich gerne trotz Blinker Handzeichen,obwohl mir bekannt ist das der hinterher fahrende im Fall zahlen muss.
    Bringt mir aber nix wenn ich nicht mehr laufen kann ;)

  • Zusammenfassend lässt sich sagen:
    Was laut ABE am Fahrzeug sein soll, muss auch dran sein.
    Was am Fahrzeug ist, muss funktionieren(Blinker herunterklappen, wenn diese nicht funktionieren, ist nicht erlaubt)
    Bei Fahrzeugen ohne Blinker muss man den Richtungswechsel mittels Handzeichen anzeigen.

    Immer nur Zentimeter! Sind wir hier bei die Schreiners, oder wad?

  • Zusammenfassend lässt sich sagen:
    Was laut ABE am Fahrzeug sein soll, muss auch dran sein.


    Das ist bedingt richtig. Zusammenfassend lässt sich sagen : Zur Frage, ob die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erlischt, gilt § 19 StVZO (inkl. Beispielkatalog).


    Gruss von Frank

  • Also meiner Erfahrung nach, kann man bei diversen Fragen zu dem Thema jederzeit den TÜV ansprechen. Sollte es etwas außergewöhnlich sein, würde ich das erst mal telefonisch machen. Das kann zeitraubend sein, solange bis man den hilfsbereiten Mensch gefunden hat. Und dann kann man immernoch hinfahren (mit oder ohne Moped auf`m Hänger) und erklären was man vor hat.
    Mich hat bisher noch keiner durch`s Telefon gezogen oder gebissen wenn ich um Rat gefragt habe, aber ne Lösung kam immer dabei raus. Wie gesagt, die Arbeit ist dabei - den richtigen Mensch zu finden.... ;)


    Grüße Boris

    SR2E, Bj. 1960; Schwalbe KR 51/1 K, Bj. `80; S51B2-4, Bj.`88

  • Moin Boris


    Zum Tüv hinfahren wird sehr schwierig für den TE,
    telefonieren wird wohl auch ein bisschen teurer -
    der Tobias lebt + fährt derzeit auf der Insel die im Nebel liegt. ;)


    LG Kai d:)



    ups, duck und weg...;-)

    SR2E, Bj. 1960; Schwalbe KR 51/1 K, Bj. `80; S51B2-4, Bj.`88

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!