Höchstgeschwindigkeit Sperber

  • Beim originalen SR80/1CE würde ich auch schwach werden. Dieses geweine um den TÜV ist mir total egal, wenn die Kiste in Ordnung ist, gibt es bischen Smalltalk und schwups ist da ein neuer Kleber drauf.


    MfG


    Tobias



    Da hättest du mal was sagen sollen, ich habe erst einen Rahmen vom SR80 verkauft. Den hatte ich mal kpl gekauft weil ich den Anlasser brauchte.



    Gruß
    Frank

  • Ich vermute mal, dass zum Umbau zu Zonezeiten, alle Bauteile gewechselt werden mussten, die speziell dem Sperber entsprachen. Also Zylinder samt Kopf, Ansauganlage, Ritzel, Krümmer war doch auch kürzer und das Gebläse müsste ja nachgerüstet werden. Dann sollte man das bei der Dekra auch als Umbau mit 60 km/h zugelassen bekommen, wenn man den entsprechenden Nachweis vorlegen kann, dass die zur DDR Zeiten zulässig war und Rechnung von der Werkstatt für alle Umbaumaßnahmen. Oder der Prüfer muss halt selbst nachschauen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermute mal, dass zum Umbau zu Zonezeiten, alle Bauteile gewechselt werden mussten, die speziell dem Sperber entsprachen. Also Zylinder samt Kopf, Ansauganlage, Ritzel, Krümmer war doch auch kürzer und das Gebläse müsste ja nachgerüstet werden. Dann sollte man das bei der Dekra auch als Umbau mit 60 km/h zugelassen bekommen, wenn man den entsprechenden Nachweis vorlegen kann, dass die zur DDR Zeiten zulässig war und Rechnung von der Werkstatt für alle Umbaumaßnahmen. Oder der Prüfer muss halt selbst nachschauen.


    Der Rahmen ist auch anders. Das ist ja auch das Problem. Der Sperber hat an der Stelle wo beim Habicht ein Luftfilter ist, ein Rohr. Beim Sperber geht der Luffi durch den Rahmen bzw. Werkzeugfach.


    MfG


    Tobias

  • Der Rahmen mußte ebenfalls umgebaut werden, irgend ein Teil mußte für den zulässigen Umbau entfernt werden, ich hab es jetzt nicht genau im Kopf welches. Mit der DEKRA bzw dem TÜV ist das nicht so einfach, die gesetzlichen Bestimmungen haben sich geändert. Du verwechselst das wohl jetzt mit den "zeitgenössischen Umbauten" die für das H- Kennzeichen relevant sind. Der Passus im Einigungsvertrag spricht aber von " bis zum 28.02.1992 in Verkehr gekommenen" Fahrzeugen und der Stichtag ist zweifellos vorüber.


    LG, Frank

  • Der Rahmen ist auch anders. Das ist ja auch das Problem. Der Sperber hat an der Stelle wo beim Habicht ein Luftfilter ist, ein Rohr. Beim Sperber geht der Luffi durch den Rahmen bzw. Werkzeugfach.


    MfG


    Tobias


    Genau das hatte Rossi gesagt Prof.
    Da steht aber nichts das ein Umbau erfolgen mußte bzw ein Teil entfernt werden mußte um damals zu DDR Zeiten vom KTA genehmigt zu werden. Nur wenn dieses Rohrteil(?) der Luftansauganlage entfernt wurde und der Motor und Luftfilteranlage geändert wurde auf "Habicht" erfolgte eine Abnahme und Änderung der Papiere auf Habicht. Da ich jetzt nicht zu Hause bin kann ich den genauen Wortlaut nicht in meinen Unterlagen nachsehen.


    LG, Frank

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    da bin ich mal gespannt, ohne groß in meiner Literatur zu suchen, habe ich adhoc keine legale Umbauanleitung von SR4-3 auf SR4-4 gefunden.


    Ich kann gerne nochmal in die Werkstatt ins Lager latschen und da Fotos eines Sperberrahmens machen, damit man sieht um welches Rohr es da geht.


    Selbst wenn es sowas geben sollte, halte ich das für total dämlich einen guten Sperberrahmen so zu kastrieren, die wachsen ja so schon nicht auf Bäumen. Da ist es wesentlich einfacher einen Habichtrahmen zu suchen und umzubauen. Wird sogar billiger sein, weil es da dann einfacher eine ABE für vom KBA gibt.


    MfG


    Tobias

  • Hallo Tobias,
    heute ist so ein Umbau nicht mehr genehmigungsfähig. Es wäre ein neuer Umbau und damit würde automatisch die Beschränkung auf 45km/h fällig sein. Dies liegt am Wortlaut des Vereinigungsvertrages. Der Umbau müsste demnach auch vor dem 28.02.1992 erfolgt sein. Es gilt eben nicht der "zeitgenössische Umbau" wie beim H-Kennzeichen. Ob zu DDR Zeiten solche Umbauten in einem größeren Umfang erfolgten entzieht sich meiner Kenntnis, es war damals aber möglich.
    Heute ist so ein Umbau natürlich Blödsinn, Sperber sind rar genug und ein "oller" Star oder Habichtrahmen läßt sich relativ problemlos auftreiben.


    LG, Frank
    PS: ich halte es durchaus für möglich das solche Umbauten privat überhaupt nicht erfolgten und diese Umbaugenehmigung nur erfolgte damit ab Werk sozusagen "auf Halde" Produzierte Sperber oder auch nur deren Rahmen als "Habicht" verkauft werden konnten. Der Sperber stand (ähnlich wie das SL1) wie Blei in den Verkaufsräumen.

  • Also es ergibt sich aus Punkt 10 dieser Liste wonach der "Star" mit Rahmen von "Habicht" oder "Sperber" ausgestattet werden konnte HINWEISE zur Identifizierung und zum Umbau von motorisierten Simson-Zweiradfahrzeugen
    Ebenso war die Ausstattung des "Habicht" mit "Sperberrahmen" möglich. Es mußte " der überstehende Teil des Ansaugrohres beseitigt....werden"


    Auch der Rest der Liste ist recht interessant, so durften Star, Habicht und Sperber mit einer "seitlich hochgezogenen Auspuffanlage" (also wie Enduro) ausgestattet werden.
    Aber mal ernsthaft: wer möchte denn heute seinen schönen Vogel noch so verunstalten? Einzig ein Nachbau des Prototypen des Star "Enduro" wäre vllt interessant.


    LG, Frank

  • ... damit würde automatisch die Beschränkung auf 45km/h fällig sein. ...


    Wie kommt ihr immer auf die 45 km/h ? Das gilt nur für Neufahrzeuge nach EG-Recht, national ist für Fahrzeuge, die vor 2003 in Verkehr gekommen sind, immer noch 50 km/h möglich !


    An sonsten : das "Verbot", Sperber auf Habicht-Technik umzubauen, war zu DDR Zeiten politisch und nicht technisch motiviert (wie so einiges aus dem Umrüstkatalog) ...


    Gruss von Frank

  • Ein Umbau heute wäre doch eine Neuzulassung quasi? Oder? Dieser merkwürdige Ritzelumbau mit dem der Fred hier eröffnet wurde ist ja auch nur 45 km/h zugelassen. Klar, der Bestandsschutz gilt weiterhin. Im positiven wie im negativen Sinne. Alte BRD Möps 40km/h, DDR wie es in den Papieren steht, max 60km/h, "neueres" BRD Recht 50km/h und jetzt eben der EU-Kram mit 45km/h.....

  • Ein Umbau heute wäre doch eine Neuzulassung quasi?


    Nein, und wenn es so wäre, hätte man sowieso keinerlei Chancen, es würde spätestens an den neuen Abgasvorschriften scheitern. Du musst die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges gültigen Vorschriften in Bezug auf den Umbau erfüllen, hast aber - je nach Zulassungsstelle - eventuell keinen Anspuch auf die 60 km/h Regelung ...


    Gruss von Frank

  • Ahh, ok, dann frag ich mich nur warum der TS meine diesbezügliche Frage mit 45km/h beantwortet hat. Aber der DEKRA Fritze der das Dingen abgenommen hat war wohl eh nicht so ganz auf der Höhe...


    LG, Frank

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!