Nicht zugelassen im Breich, der StVo

  • Bei Ebay werden Rücklichtkappen angeboten als Nachbau für alle Simsons. Einer hat schon fast 300 verkauft alleine für die S51,. Einige weisen draufhin , dass sie nicht zugelassen sind, andere nicht. Das wären ja hunderte oder tausende, wo man sagen muß, Die Dinger dürfen oder gehören garnicht auf die Strasse. Ich habe das Glück alles in Original an meinen Fahrzeugen zu haben dazu noch Ersatz. Muß es da dem einen oder anderen Vater oder auch einem selber nicht Angst und Bange werden, sollte es mal was passieren? Ich könnte mir sogar vorstellen, dass bei Dunkelheit der einer oder andere sich aus dem Staub macht , anhand der Folgen die es mit sich bringen kann,

    Hallo hier als Nachtrag mein Rücklicht , ist es wirklich ein Nachbau wie einer hier meint?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo hier als Nachtrag mein Rücklicht , ist es wirklich ein Nachbau wie einer hier meint?



    Guck doch mal selbst, ob auf der "Glas"-Kappe ne Wellenlinie ist.
    "Grundplatte", Gehäuse und die Gummiunterlage müssen ja nicht zugelassen sein.


    Das weisse Fenster für die Kennzeichenbeleuchtung lässt auf original Sperber schliessen...

    • Offizieller Beitrag



    Richtig, nur der Sperber brauch ein amtliches Kennzeichen.


    Beim eckigen Rücklicht hatten die Kappen aber alle einen Ausschnitt für die Kennzeichenbeleuchtung. Nur die Runden gibt es mit und ohne.


    Warum... weil is so...


    MfG


    Tobias

  • Moin Rossi,


    mein Schwiegervater hat einen 72er Star mit original DDR-Rücklicht ohne Fenster für die Kennzeichenbeleuchtung!!!!!


    Gruß Schubi

    s51 Enduro Bj. 1983 / s51 electronic Bj. 1987

    • Offizieller Beitrag

    Moin Rossi,


    mein Schwiegervater hat einen 72er Star mit original DDR-Rücklicht ohne Fenster Kennzeichenbeleuchtung!!!!!


    Gruß Schubi


    Das wäre mir echt neu, dass es die eckigen Rücklichter ohne! Kennzeichenbeleuchtung gab. Es gibt nach meinem Wissen in keinem Teilekatalog eins ohne, immer nur mit.


    Ich hab die letzen 15 jahre auch noch keins ohne gesehen und ich hab genug Teilemärkte durch.


    Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, da würde ich gerne mal ein Foto sehen.


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Hallo
    Also ich hab an meiner ein egikes Rüchlicht als nachbau und es sich noch keiner beschwert ob Polize oder Ordnungsamt.


    MfG Nobby



    --- Off Topic ---

    Die haben auch genug damit zu tun, aufzupassen..
    ..das keine Elefanten aus der Schwebebahn fallen. :))

    --- Off Topic out ---

    • Offizieller Beitrag

    Hallo
    Also ich hab an meiner ein egikes Rüchlicht als nachbau und es sich noch keiner beschwert ob Polize oder Ordnungsamt.


    MfG Nobby


    Das ist so ein doofes Argument, nur weil keiner bisher es bemängelt hat. Erlaubt ist es nicht, das ist Fakt. Wenn den Schrott keiner kaufen würde, wäre der gar nicht auf dem Markt.


    MfG


    Tobias

  • Kai, hab gelesen – hab isch
    Und festgestellt das es sich um eine Grauzone nach allen Regeln der Kunst handelt.
    Ich denke wir sind uns einig, dass es kein Präzedenzfall zu meiner Frage gibt. (Hätte mich auch schwer gewundert…:cool: )


    hallo-stege
    Vorweg, wir reden dynamisch aus der Verkehrssituation (Lichtspiegelung, Richtungswechsel, etc.), nicht von parkenden Zweiradfahrzeugen! Und – von Fahrzeugen die keiner wiederkehrenden Prüfung unterliegen!


    Die Reflexion ist imaginär und in der Praxis ein Traum der Konstrukteure…:-D


    Ich bin sehr viel auf Deutschlands Straßen unterwegs und gerade in dieser Jahreszeit kommt alljährlich der „Beleuchtungsarmegelegenheitsschwirrer“ zum Vorschein, der schlichtweg seine Beleuchtung ignoriert bzw. nicht merkt, dass er eigentlich nur die Hälfte sieht (10% bei PKW, bei Zweirädern achten von 200, 199 auf ihr Licht… ).


    Niemals ist mir in 27 Jahren ein Reflektor der Beleuchtung aufgefallen, sehr wohl aber ein reflektierendes Nummernschild. Und hier reden wir von einer relevanten und registrierbaren Fläche!
    Bei Zweiradfahreren kommt hinzu, das deren Bekleidung mehr reflektiert als die Beleuchtungseinheit des gesamten Fahrzeugs! Eher beleuchtet die Kleidung das Fahrzeug…z.B. durch die Sicherheitsweste


    Ja, ich gebe dir Recht, das die Erkennbarkeit auch im Notfall gegeben sein muß (logisch). Nur ob ein Rücklicht- oder Blinkergehäuse eben in der Form (Zweirad) verhindernd hätte wirken können, wage ich mehr als ernsthaft zu bezweifeln!


    Und einen besoffenen Schwalbegurker bei Dunkelheit, ohne Licht und Versicherungskennzeichen, in Tarnanzug mim Auto umbügeln hat zweitrangig mit der detailgetreuen Konstruktion der Beleuchtung der Schwalbe (oder DDR-Moped) zu tun.
    Wenn dann noch der besoffene Autofahrer berücksichtigt wird, sprechen wir von sowas wie „Fahrlässigkeit in zweiter Potenz“. Die ist nie und nimmer kalkulierbar.


    Menschliches Versagen begünstigt den Fall ohne „Drogneiunfluß“. Auch dieser wird nicht die Reflexion des Rücklichts zum Unfall in relevanter Form beeinflussen, schlichtweg aus der Dynamik des Geschehens heraus und der Fläche der Registrierbarkeit.


    Nur die Eigenverantwortung kann das Unfallrisiko minimieren, niemals jedoch ausschließen!


    AllDayPiano, ein Präzedenzfall ist eine Entscheidung, die in der Form zuvor noch nicht getroffen wurde und gilt als Orientierung für gleiche Verfahren. Das ist in unserem System allgemein üblich und zieht sich bis zum BGH.


    Es scheint keinen Fall zu geben der bestätigt, das die Nachbauleuchten die Ursache oder Teilursache des Schadens waren, RICHTIG???


    Einzig und allein das zählt! Solange bis die Leuchten nicht mehr vertrieben werden dürfen (Verbot!), eben aufgrund des oder der Ereignisse, PUNKT!


    Für den Fall hab ich die uralten, blassen und kaum sichtbaren Originalgehäuse aufgehoben….:D Sorry liebes Schicksal, habe erbarmen...


    Grüße Boris


    P.S. und wenn das wirklich so ein fürchterlicher Schrott ist, könnte man sich als Usercommunity mal um Qualität, in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Händlern und MZA bemühen, anstatt nur Däumchen zu drehen und rumzumeckern! Klar, Qualität kostet Geld, gibt`s nicht für lau und warme Luft...

    SR2E, Bj. 1960; Schwalbe KR 51/1 K, Bj. `80; S51B2-4, Bj.`88

    • Offizieller Beitrag

    Moin Boris

    Ich gehe mal stark davon aus, das Du 27 Jahre auf westdeutschen Strassen unterwegs warst - jenseits vom Zaun hatte jedenfalls jedes Fahrzeug reflektierende Elemente im Rücklichtgehäuse.
    Egal ob Fahrrad, Auto oder halt unsere geliebten Mopeds. Sogar Klein-Ernas Tretroller hatte ein Katzenauge.

    Unabhängig davon haben die Abschnitte "vom besoffenen Schwalbegurker" bis zum "Drogeneinfluss" allerhöchstens peripher mit der Thematik zu tun. Genausogut könnte man Augenkrankheiten oder Spasmen ins Feld führen - da würde der Reflektor wohl auch keinen Unfall verhindern.

    Zu guter letzt noch dieses Argument:
    >Zitat "Es scheint keinen Fall zu geben der bestätigt, das die Nachbauleuchten die Ursache oder Teilursache des Schadens waren, RICHTIG???" Zitat Ende<
    FALSCH! Nur weil es scheinbar kein Fall/Urteil gibt, das gegen die Verwendung spricht, wird es nicht legal.
    Ach Hoppla! Es gibt ja einen Text dazu -> StVZO - Einzelnorm

    LG Kai d:)

    - User gegen miese Teile - ich bin dabei.

  • Schwalben_BK: ich weiß was ein Präzedenzfall ist. Wie ich aber schon einmal sagte interessiert das in Deutschland nicht weil es bei uns keine Präzedenzfallregelung gibt. Nur BGH Urteile sind bindend. Bei OLG gilt es schon nur noch im gleichen Bundesland und bei AG und LG urteilen gar nicht.


    Außerdem wiederhole ich gerne: jedes Urteil in Deutschland ist eine ***Einzelfallentscheidung***. Entsprechend gibt es bei uns auch keine Sammelklagen.

  • Kai
    natürlich sind bei meinen ellenlangen Ausführungen Ironie, Selbstironie, und teilweise überflüssige Bemerkungen, sorry aber ich mag das...ab und an :D


    Wichtig ist das der Gedanke angestoßen wird, und das hat ja erstmal geklappt


    Vorschlag zur Vorgehensweise:
    Wir erstellen einen Teilethread im Passenden Forum
    Wir sammeln einen Teilekatalog
    Wir versuchen die anderen Forenbetreiber einzubeziehen
    Wir finden realistische Stückzahlen (das wird ein großes Problem!)


    Das größte Problem wird sein, ernsthafte und verlässliche Mitstreiter zu finden.


    Grüße Boris

    SR2E, Bj. 1960; Schwalbe KR 51/1 K, Bj. `80; S51B2-4, Bj.`88

  • Moin, Boris,
    wir müssen auch nicht drüber reden, wir können die Reflektorn einfach nachmessen - es gibt ziemlich genaue Vorschriften dafür. Und es gibt sogar für den Laien eine Methode: einfach mal mit einer Taschenlampe anleuchten ... wenn da nix reflektiert ist es schon mal Kernschrott. Ich hab mir vom Kollegen ein etwas besseres Gerät geliehen und probeweise mal ein paar Rückleuchten nachgemessen, bei den Nachbauten war nicht viel mit Reflexion.
    Gruss von Frank


    PS: in der DDR sowieso, die ersten Schwalben durften 1964 nicht ausgeliefert werden, weil der in das gelb-rote Rücklicht integrierte Reflektor mit Pauken und Trompeten durch die Prüfung gefallen war. Deswegen dann der Zusatzreflektor darunter ...

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