Sind tatsächlich ALLE Nachbaublinker für die Schwalbe ohne Zulassung?

  • Hallo,


    also ich habe meine DDR Blinker ja so lange erhalten wie ging, und da kann die Karre schon enige Male umgeworfen werden ehe dieser Kunststoff hinne ist aber irgendwann habe ich dann bedenkenlos die Nachbaudinger gekauft, um jetzt im Katalog zu lesen dass die ohne Zulassung sind, einzige Ausnahme war ein Anngebot mit Nachbau Grungestell und originalen Blinkerkappen darauf.


    Kann dazu jemand was sagen, gibt es zugelassene Blinker?


    Frank!

    • Offizieller Beitrag

    Moin Frank


    Es gibt keine Nachbaublinkerkappen mit Prüfzeichen.
    Keiner der Hersteller hat die Kosten und Mühe investiert,
    die Zulassung zu erlangen.


    Und wie Du auch richtig erkannt hast betrifft das nur die Gläser.
    Der weisse Plastikkörper darf verwendet werden.


    LG Kai d:)

  • MZA ist wohl aktuell dran neue, zugelassene Leuchtkappen produzieren zu lassen. Seit kurzem gibt es die eckigen SR50/S53 Blinkerappen mit Prüfzeichen. Alle warten gespannt wann da endlich die restlichen Kappen auf den Markt kommen.


    Edit:
    Hier ein Beispiellink zu AKF, man erkennt deutlich die Prüfzeichen und das MZA-Logo: https://www.akf-shop.de/simson…on-passend-f-mz/a-597527/


    Wie gesagt die anderen Blinker/Rückleuchten etc kommen hoffentlich zeitnah ebenfalls auf den MArkt.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

    • Offizieller Beitrag

    Die kosten dann bestimmt das doppelte, wie die ohne Prüfzeichen ! :))


    Von einem höheren Preis ist auszugehen. Kein Kaufmann, der bei klarem Verstand ist, würde die (nicht unwesentlichen) Kosten für die Typgenehmigung nicht ins Endprodukt einpreisen. Genau diese "das ist aber teurer"-Haltung vieler Kunden ist es übrigens, die dazu führt, dass gewisse Teile nicht oder nur in mangelhafter Qualität auf dem Markt sind...

  • Das ist wohl war. Würde mich wirklich mal interessieren, was da an Kosten für die Typgenehmigung zusammenkommt.


    Froschmaster


    Wieso bezeichnest Du diese Blinkerkappen als Nachbau"Schrott" ? Nur weil besagtes Prüfzeichen fehlt, oder weil es schlechte Qualität ist ?

  • MyRessort:
    Beides. Ohne Prüfzeichen darfst du es nicht im Straßenverkehr benutzen, also ist es nur Müll frisch vom Werk. Und wenn du mal original und ungeprüften Nachbau nebeneinander hälst siehst du auch sofort warum man da kein Prüfzeichen drauf bekommen würde. Die Farbe des Kunststoff ist viel zu hell, die "Streurillen" sind nur Deko und ohne Funktion. Man kann durch das Glas den Glühfaden sehen so wenig Farbe hat das Plastik.


    Schwarzer_Peter:
    Hast du da mal einen Beispiellink? Meinst du neuer Nachbau oder original Lagerware?

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Zurück zu den Schwalbe-Blinkern: Momentan einzig legal sind originale Altware aus DDR-Bestand sowie die Ochsenaugen von Shin-Yo. Die haben noch die Prüfziffern 11 und 12 auf den Gläsern, dürfen also an Altfahrzeugen auch als alleinige hintere Blinker benutzt werden.
    Für diese Ochsenaugen wiederum gibt's aber keine zugelassenen Leuchtmittel für 6 Volt - die sind also nur für umgerüstete Fahrzeuge mit 12V-Elektrik legal einsetzbar.

  • Warum sind nur alle so hysterisch bei den Blinkern und Rücklichtern ohne Prüfzeichen.
    Bei aus fremden Ländern importierten Fahrzeugen wird eine "in etwa Wirkung" bekundet. Das gilt ebenso für die ex. DDR Fahrzeuge, weil es original Leuchten nicht mehr neu gibt.
    Nur bei Scheinwerfern verstehen die Zulassungsstellen keinen Spaß, dafür ist zwingend ein Prüfzeichen erforderlich.


    Und die uninformierten Deletanten, nein uniformierte Beamte heißt es wohl richtig. Die haben von der Materie ohnehin nur ein lückenhaftes Wissen.


    Nun darf über meine Aussage wieder mit Steinen geworfen werden. Was weiß ein kleiner Autoelektriker wie ich schon davon.


    Gruß
    Hannes

    Wer Visionen hat, sollte mal zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt)

  • Moin!



    [...] weil es original Leuchten nicht mehr neu gibt. [...]



    Du hast aber schon Post Nummer #3, #4, #11, #12 und #15 gelesen?



    Und das Problem ist auch nicht die Rennleitung, ich hab auch noch nie davon gehört, dass jemanden wegen eines fehlenden Prüfzeichens an den Karren gepisst wurde, geschweige denn, dass danach geschaut wurde.
    Aber erzähl mal das in etwa Ding einem Gutachter der gegnerischen Versicherung....



    Ganz abgesehen davon, dass bei den Nachbau-Kram eine in etwa Wirkung nicht einmal gegeben ist.



    Gruß
    Carl

    Bleibt dein Moped fast schon stehn, musst am Gashahn etwas drehn.

  • Da fliegen sie schon die Steine.
    Warum halte ich nicht einfach meine Klappe nach 53 Jahren Berufserfahrung als Autoelektriker.
    Gelegentlich hat man da ja auch mal mit der Beleuchtung von Fahrzeuge zu tun.
    Dabei waren Fahrzeuge von 1926 bis heute. Aber lass mal stecken, das ist man als Grufti ja gewohnt, das gesammeltes Fachwissen von nassforschen Jünglingen in Abrede gestellt wird.
    Fragt mich bloß nich nach Problemen mit der Elektrik.

    Wer Visionen hat, sollte mal zum Arzt gehen. (Helmut Schmidt)

  • Die "in-etwa" Begutachtung findet NUR im Rahmen von Einzelabnahmen statt, und dann auch NUR bei Fahrzeugen aus Gebieten, in denen es keine (in der EU anerkannten) Prüfzeichen gab bzw. gibt.


    Beides trifft für Fahrzeuge aus der ehemaligen DDR nicht zu. Alleine die Tatsache, dass alle Leuchten dort Prüfzeichen hatten, reicht schon dafür, dass du für einen prüfzeichenlosen Nachbau keine Abnahme bekommen wirst.


    Abgesehen davon: Wie rechenschwach muss man sein, 70 Euro für eine Einzelabnahme hinzulegen, um sich 5 Euro für korrekte Gläser zu sparen?

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