KR51/2N von 1972

  • @ all
    so wird es langsam richtig, wie Kai sagt. KBA SAGT RAHMEN KR51/2 laut Rahmennummer damit ist das Fahrzeug hat so eins , das Baujahr ist dem KBA auch s.... egal, sondern nur das für eine KR51/2 eine Betriebserlaubnis erteilt wurde und dieses wird zusammen mit der Rahmennummer in der ABE Bestätigt nicht mehr und nicht weniger. Da es ein unverschuldeter Unfall war , welcher von der Statlichen DDR versicherung abgewickelt und auch bezahlt wurde, in einer Simson Vertragswerkstadt gemacht wurde, wird es nach dahmaligem Recht sicher legal gewesen sein, die Strebe aus dem alten Rahmen zu schneiden und in den neuen Einzuschweißen.

    Kein Fehler ist zu dumm oder groß um nicht gemacht zu werden !!!!!

  • Naja nö, was damals ablief weis heute keiner, interessiert im Ernstfall auch keinen (Gutachter), da nicht dokumentiert(?) und lt. damals geltendem Recht nicht vorgesehen. Ein M53 hat in einem /2er Rahmen eben nichts verloren, da beißt die Maus keinen Faden ab. Und wenn die Bastelbude offiziell als /2er gilt, gehört da ein M5x1 rein.


    Ismirauchwurscht, soll ja nicht mein Bier sein wenn du irgendwo, irgendwann mal eintrümmerst (was ich ja inständig nicht hoffe!) und dir ein Gutachter daraus einen Strick dreht, dass du in einer offiziellen KR51/2 mit einen M53 durch die Lande fährst.
    Auch Wurscht, das dir Kai71's Antwort scheinbar besser schmeckt und du dich dann Gottseidank im Schadensfall auf seine Meinung berufen kannst.


    Ganz im Ernst, ich will dir dein IndianerMoped nicht schlecht reden, nur offiziell gilt, übrigens auch schon zu DDR-Zeiten, das der Einbau eines M53/M54 in einen /2er Rahmen nicht zulässig war (ich meine, vordergründig wegen dem dadurch zu erwartendem höherem Schadstoffausstoß bspw.), soweit mir bekannt gilt dies auch heute. Ausnahmen wegen "Nicht verfügbar" gab es nicht! Das der eigentliche Rahmen nicht verfügbar war macht das Ganze nicht legaler.

  • @ Matze,
    Ich habe für dieses " Ding " beim KBA eine ABE beantragt mit allen Angaben die ich auch hier gemacht habe.
    Kaufdatum, BJ, eingeschweißte Strebe um den M53 einzuhängen, Rahmennummer Schaltung und mit Blinker. Darauf hin habe ich eine ABE erhalten mit der ich mir ein Versicherungskennzeichen holen werde.
    Ob es nach deinem empfinden nun Rechtens ist , sei dahingestellt . Aber Zulässig wird es sein sonnst würde mir die ABE dafür nicht erteilt worden sein.
    Richtig finde ich das auch nicht, weil es ja alles nicht zusammen passt. Aber Richtig sein , Recht haben, oder einen Zettel in der Hand haben um eine Versicherungskennzeichen zu bekommen ist halt nicht immer das selbe.

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  • Oh man, eigenlich hatte ich doch nur gesagt das ich mir ein Ebay billig Kit gekauft habe und damit glücklich bin !!!! Und das kommt dabei raus.

    Kein Fehler ist zu dumm oder groß um nicht gemacht zu werden !!!!!

  • Ich bin hier beigetreten weil ich mit meinem eigendlich recht gutem Fachwissen anderen helfen wolte, aber ich muß mich hier nur rechtferrtigen für Sachen die ich nicht mal gemacht habe, sondern die das KBA oder wer auch immer festgelegt hat.
    Danke schön !!!!!!

    Kein Fehler ist zu dumm oder groß um nicht gemacht zu werden !!!!!

  • Hallo die KR51/2N Schwalbe wurde erst ab 1979 gebaut. Zuvor gab es keine Elektronik Schwalben sondern nur
    Schwalben mit einer Unterbrecher Zündung. Grüße Ronny.
    Die KR51/1 Unterbrecher Schwalbe wurde bis 1980 gebaut.

  • Die Aussage der Dame vom KBA kann ich nicht nachvollziehen !


    Zitat

    und die ABE vom KBA " WO steht BJ Laut Typenschild. Und die Aussage der Tante vom KBA da kann ich denn das Orginale BJ eintragen .


    1. Die ABE bezieht sich auf den Rahmen (abgeleitet aus der FIN). Da die FIN zu einem KR51/2 Rahmen gehört, kann man ja nicht einfach an anderer Stelle ne KR51/1 draus machen!?
    2. Wenn es Dir jedoch nur um das Baujahr geht und Du dieses zusammen mit der FIN des neuen Rahmens in das neue Typenschild einstanzen willst ist das erst mal kein Problem. Aber...Du mußt ja auf dem Typenschild auch den Typ der Schwalbe eintragen !!! Dieser ist nun aber laut ABE eine /2 Schwalbe und keine /1 mehr.
    3. Eine zweier Schwalbe mit Baujahr 1972 wirft bei Kontrollen oder was weiss ich auch einige Fragen auf.


    Um jeglichen Ärger aus dem Weg zu gehen würde ich mir an Deiner Stelle einen /1 Rahmen besorgen und neue ABE ausstellen lassen.


    Hier noch ein kleiner Auszug "Umbaumöglichkeiten für Simson-Fahrzeuge"


    Umbaumöglichkeiten für SimsonFahrzeuge
    Grundlage für den Um und Aufbau von Kraftfahrzeugen ist das Gestzblatt II Nr 38 S. 253, die Bestimmung über die Betriebserlaubnis für
    Kraftfahrzeuge, deren Anhängerfahrzeuge und Kraftfahrzeugteile der STVZO §§ 3336
    sowie
    die Ausnahmen von den Bestimmungen über den Bau von Kleinkrafträdern der StVZO § 88.
    ...


    Alle anderen Umbauten, auch solche mit Hilfe von typfremden Teilen werden in Übereinstimmung mit dem Ministerium des Innern, der KTA Leistelle
    Dresden, den Organen der Verkehrspolizei und uns als Herstellerwerk grundsätzlich abgelehnt.


    Quelle: http://www.ostmotorrad.de/simson/typident/index.php


    In der besagten Liste fand ich keine Hinweise darüber, das Typ bezogene Rahmen verändert werden dürfen (auch nicht durch damalige Simson-Werkstätten). Selbst wenn dies zulässig gewesen wäre, hätte man damals beim KTA oder dem Sachverständigen der Volkspolizei für eine Abnahme vorstellig werden müssen und hätte dann auch Papiere dazu bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von MyRessort () aus folgendem Grund: Nachtrag

  • ... weil ich finde das da ja sowiso nix mehr Orginal ist, durch dieses Gemansche vom KBA. ...


    Um mal eines klar zu stellen: das Gemansche ist doch nicht beim KBA entstanden, sondern bei Deiner Schwalbe.


    Das KBA darf Ersatzabdrucke des ABE Kärtchens nur für den Auslieferungszustand des Fahrzeuges - also so wie es damals vom Band gelaufen ist - ausstellen.


    Dein Fahrzeug ist aber niemals so vom Band gelaufen, also darf das KBA ganz streng nach den Regeln gar kein Ersatzabdruck ausstellen, und bei Verlust Deines DDR - ABE Kärtchens, in dem selbstverständlich schon damals zu DDR Zeiten der Rahmentausch mit der neuen Fahrgestellnummer eingetragen werden musste - musst Du halt heute den Weg über technische Prüfstelle und Zulassungsstelle gehen.


    Und bei Unklarheiten zur Fahrgestellnummer gilt heute § 59 StVZO, das heisst, die Zulassungsstelle entscheidet.


    Gruss von Frank

  • Ich bin hier beigetreten weil ich mit meinem eigendlich recht gutem Fachwissen anderen helfen wolte


    Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
    Zumindest bei der Frage, ob es eine zulässige Umbaumaßnahme ist, einen M53 in einen /2er Rahmen zu basteln, reicht dein Fachwissen keinen Meter.


    aber ich muß mich hier nur rechtferrtigen für Sachen die ich nicht mal gemacht habe


    Du musst dich nicht rechtfertigen, wir wollten dir nur mit unserem eigentlich gutem Fachwissen helfen! ;)


    [...]sondern die das KBA oder wer auch immer festgelegt hat.


    Das hat niemand so festgelegt, im Gegenteil, es wurde festgelegt, das der M53 nicht in diesen Rahmen zu bauen ist! Du selbst hältst nur an dieser wirren Geschichte fest und siehst den Tatsachen nicht ins Auge. Führe dir die "Zulässigen Umbauten" noch einmal zu Gemüte.
    Ich kann mir auch nicht vorstellen, das dem KBA zusteht, hier Einzelfallentscheidungen zu treffen. Das machen hierzulande der Tüv, die Dekra usw.


    Besorge dir einen /1ser Rahmen und schraube die Teile daran, hole dir für 25€ eine ABE und du bist auf der (versicherungsrechtlich) sicheren Seite. Und nur das sollte doch zählen?

  • Moin Nestler,
    Nachdem ich dem Prüfonkel mein Anliegen erklärt habe ...


    Moin, Superpelle,


    da ich im wirklichen Leben "Prüfonkelprüfer und -Ausbilder" bin, empfehle ich Dir, meinen Beitrag von oben noch einmal zu lesen.


    In Deinem Beitrag geht ja einiges durcheinander. Aus Zeitgründen nur kurze Anmerkungen:


    Die DDR Betriebserlaubnis musste nie in eine ABE umgeschrieben werden, denn dieser - im Falle Deiner Schwalbe etwa 10 cm dicke Batzen Papier - ist eine ABE.


    Die vom KBA herausgegebenen Formulare ersetzen den "Nachweis über eine ABE" (kleines Zettelchen, was Du während der Fahrt mitzuführen hast, auch genannt "ABE Kärtchen" ) und entsprechen jetzt europäischem Format.


    Ein Rahmentausch wurde zu DDR Zeiten nicht über einen Kaufbeleg legitimiert, sondern über den Eintrag in die Fahrzeugpapiere (Registrierschein, ABE-Kärtchen). Dieses "Zettelchen" suchst Du derzeit, und Deine Eltern wussten schon damals, das dieses Zettel "wichtig" ist, sorgfältig aufbewahrt werden muss und das sie es eventuell einem VoPo vorzeigen mussten.


    Das KBA hätte Dir keinen Ersatzabdruck ausstellen dürfen, siehe oben.


    Die "Liste der Genehmigungsfreien Umbauten" (heisst im Original: Hinweise zur Identifizierung und zum Umbau motorisierter Simson Fahrzeuge) gilt nicht mehr, seit es die DDR nicht mehr gibt. Sie hat heute lediglich den Status einer Prüfgrundlage für amtlich anerkannte Sachverständige (also z.B. von Deinem "Prüfonkel", wenn er einen solchen Status hat). Die Bücher mit diesen Hinweisen sind bekannt und liegen im Original beim KBA auch heute noch/wieder vor.


    Stattdessen gilt heute § 19 StVZO, der in /2 besagt, dass die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges erlischt, wenn eine Gefährdung oder eine Verschlechterung des Abgasverhaltens zu erwarten ist. Eine Gefährdung ist durch Schweissarbeiten und Veränderungen am Rahmen zu erwarten, deswegen muss die fachgerechte Ausführung nachgewiesen werden, eine Verschlechterung des Abgasverhaltens ist durch den Einbau des älteren Motortyps zu erwarten. Ganz schön kleinkariert, aber im Zweifelsfalle riskierst Du ja Bußgeld und Punkte.


    In Zweifelsfällen - also bei Unklarheiten zum Rahmentausch und der Fahrgestellnummer - entscheidet die Zulassungsstelle (siehe ebenfalls oben).


    Gruss von Frank

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