Massig Verwirrung rund ums Thema TüV und Motorrad Drossel

  • Hallo Schwalbennestler !


    Nach langer Abstinenz melde ich mich mal wieder zurück, ich hoffe hier ist noch alles beim alten und jedem gehts gut. :cool:


    Mittlerweile habe ich den Motorradführerschein gemacht und mir ein nettes Motorrad gegönnt, eine Suzuki GS750.


    Leider gibt es damit ein paar Probleme, nicht auf technischer Seite, sondern beim Drosseln:


    Im Handel werden Drosseln für die Suzuki GS750 E (1978-1980) angeboten. (Mein Moped ist wohlgemerkt eine GS750D, Bj 1977). Meines Wissens nach liegt der Unterschied zwischen beiden Modellen lediglich beim Wechsel von Speichen auf Gussfelgen, auf der technischen Seite ist alles gleich geblieben (auch hier nachzulesen).
    Auf meine Nachfrage hin zu alpha-technik (Drosselanbieter) bestätigt ein dortiger Ingenieur, das die Modelle in technischer Hinsicht identisch sind, und ich - nach Absprache mit meinem TüV Prüfer - die Drossel inkl. Gutachten verwenden kann. Dazu brauche ich jedoch, zum genauen Abgleich, die EG Typengenehmigung der beiden Motorräder. Die Drossel gilt für die Eg Typengenehmigung A441 (GS750E), doch jetzt kommt das komische:


    Hat mein Motorrad dieselbe EG Typengenehmigung (also A441), wäre das Thema vom Tisch und die Drossel kann ich problemlos eintragen lassen. Lustigerweise ist in meinen Papieren weder EG Typengenehmigung noch eine TSN eingetragen. :confused: Alpha Technik kann mir an dieser Stelle auch nicht weiter helfen, und der TüV hat ebenfalls keine Daten zu meinem Modell.



    Ich habe jetzt als erste Maßnahme eine Mail an Suzuki direkt geschickt und die EG Nummer erfragt, auf Antwort warte ich noch. Ansonsten bin ich erst einmal planlos, wie ich das Moped (mitsamt mir) auf die Straße bekomme.



    Hat jemand von euch hier eine Idee?



    Danke schonmal,


    Viele Grüße
    Tamino

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    das Gutachten ist bestimmt eins für Abnahme nach §19.3STVZO. So wie ich die Alphatechnik-Gutachten kenne, sind die Fahrgestellnummerbezogen und hinten muss die Werkstatt den Einbau bestätigen.


    Ich fürchte deine HSN und TSN ist ausgenullt, das ist bei Motorrädern öfters so. Harley kann das sehr gut. Das heisst dein Motorrad ist per Einzelgenehmigung in den Verkehr gekommen. Dann wird es bischen lästig, mit Pech muss das dann per §21 gemacht werden, also die technische Prüfstelle. Das heisst im Westen der TÜV (blau) und im Osten die Dekra. Das wird nicht sooo billig dann und anstrengend.


    Du kannst noch versuchen Suzuki anzuschreiben, die dir bestätigt, dass dein Fahrzeug mit deiner FIN einer Typgenehmigung entspricht, dann wäre auch §19.3 möglich.


    MfG


    Tobias

  • Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) mit der Nr. A441 vom 22.7.77 beinhaltet die GS750D (damals gab es noch keine EG-Typgenehmigung), für die GS750E gilt die ABE A977 vom 5.5.78. Wenn bei dir TSN ausgenullt ist, muß der Prüfer (in dem Fall kann das nur der aaS beim TÜV) die Übereinstimmung deines Möppis mit der ABE prüfen und die Abnahme nach §21 (techn. Änderung) machen. Die ABE kann er in der Datenbank abrufen.

  • Okay Danke.
    Eine Vollabnahme.. Mhmpf, sie hat gerade neuen TÜV :D


    Ich warte jetzt erst einmal auf eine Antwort von Suzuki. Wahrscheinlich handelt es sich bei meiner Maschine um eine Importierte, hier habe ich im Internet schon Leidensgenossen gefunden. Handelt es sich um eine von Suzuki importierte Maschine, bekomme ich von denen eine Bestätigung, das meine Maschine Baugleich ist mit denen, die in dem Drossel Gutachten angegeben sind. Damit wäre das Problem aus der Welt, so wie Rossi es schreibt.


    Ich halte euch auf dem laufenden


    Viele Grüße
    Tamino

  • Kein Mensch redet von Vollabnahme ! Es geht um die Abnahme einer technischen Änderung. Da deine Maschine eine Einzelbetriebserlaubnis hat (TSN ausgenullt), ist diese nach der technischen Änderung erloschen und muß neu beantragt werden. Dazu verlangt die Behörde ein Gutachten eines aaS nach §21(1) StVZO, das umfaßt in dem Fall nur die technische Änderung, ist also auch billiger als ein sog.Vollgutachten. Die Bestätigung vom Hersteller, daß dein Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht, vereinfacht die Sache für den Sachverständigen, für die Behörde wird es höchstwahrscheinlich nicht reichen, die werden trotzdem ein Gutachten verlangen. Eine Abnahme nach §19(3) müßtest du ja ohnehin machen lassen und in dem Fall auch die Papiere berichtigen lassen, also ist am Ende der Aufwand nahezu gleich.

  • Da hast du Recht, doch so wie es aussieht werde ich kein Gutachten nach §21 benötigen.


    Ich war gestern morgen nochmal bei einem anderen TüV, welcher mir die Drossel ohne weiteres nach §19.3 Einträgt, wenn mein Motorrad folgendes vorweisen kann:


    • Das ein Motorrad der ABE A441 entspricht (hier brauche ich eine Bestätigung von Suzuki für meine FIN)
    • Vergaser Mikuni VM26SS (ist verbaut)
    • eine Sekündärübersetzung von 15/41 (ist gegeben)
    • Motor Nr. 74800


    Bei der Motornummer ist mir im Nachhinein nicht klar, was genau er damit meint, die Motoren wurden ja durchnummeriert, meiner hat die (GS750-) 21620. Ich denke mal Motor Nr. bis 74800 :confused:
    Hatte gestern beim TÜV Besuch etwas Stress, musste danach arbeiten.


    MfG
    Besier

    • Offizieller Beitrag
    • Das ein Motorrad der ABE A441 entspricht (hier brauche ich eine Bestätigung von Suzuki für meine FIN)



    Mein Reden, wenn du diese Herstellerbescheinigung hast, dann geht das mit §19.3, sonst nur §21.


    Der Vorteil ist, dass §19.3 jede Überwachungsorganisation, sprich jeder Prüfingenieur, machen darf. §21 darf nur ein aaS oder aaSmT in der technischen Prüfstelle. Das ist im Westen der TÜV und im Osten die Dekra.


    Die §19.3er ist einfacher und billiger. In beiden Fällen schleppst du dann das Gutachten zum Straßenverkehrsamt und dann ändern die die Fahrzeugpapiere und der Drops ist gelutscht.


    MfG


    Tobias

  • Und das ist er! Zumindest in der Materialbeschaffung, nächste Woche habe ich den Termin beim TüV. Suzuki hat meinen Fall sehr schnell, ein Lob an den Service.


    Und ein recht herzliches Dankeschön hierher!


    Viele Grüße
    Besier

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