TÜV-Vorführung: Was beachten?

  • Liebe Schwalbengemeinde,


    nach 5 Jahren habe ich meine KR 51/1 wieder in Betrieb genommen, sie läuft super und mich hat sofort wieder das Simson-Fieber gepackt :) Bin jetzt auch wieder hier im Forum unterwegs und durch Zufall über einen Sachverhalt gestolpert, der mir jetzt keine Ruhe mehr lässt. Ich hatte die Schwalbe vor einigen Jahren zu Simson Strauch in Stuttgart gebracht und den Motor regenerieren lassen. Ich muss dazu sagen, dass ich damals keine große Ahnung von rechtlichen Fragen bzgl zulässiger Umbauten etc hatte. Jedenfalls hat mir Herr Strauch (der ja sehr kompetent ist) damals einen BING-Vergaser eingebaut mit der Begründung, der sei viel besser als der alte BVF. Das habe ich ihm natürlich sofort geglaubt und mir keine weiteren Gedanken gemacht.
    Jetzt lese ich hier, dass der BING in einer 51/1 NICHT zulässig ist und zum Erlöschen der BE führt. Nur durch die Eintragung in die BE durch den TÜV kann der BING anscheinend "legalisiert" werden. Ich bin kein Freund von Experimenten, deshalb würde ich ungern einfach so weiterfahren, ohne die Sache geklärt zu haben. Daher meine Frage: Kann ich die Schwalbe mit Bing hier in Berlin einfach beim TÜV vorführen und die Eintragung vornehmen lassen? Wenn ja: welche Unterlagen sollte ich zur Untermauerung meines Antrages mitnehmen (habe hier schon gelesen, dass einige ganze Mappen mitführen)? Hat jemand sonst praktische Tipps, wie man einen TÜV-Prüfer milde stimmt?


    Ich danke euch für eure Ratschläge!

    • Offizieller Beitrag

    Die besten Erfahrungen mit dem TÜV bei Veränderungen an meiner MZ habe ich gemacht, wenn ich vorher mit einem ordentlichen Schnellhefter mit Kopien von allen Unterlagen der geplanten Veränderungen vorgesprochen habe und gefragt habe, ob das so wie beabsichtigt auch problemlos abnahmefähig ist.


    In Deinem Fall wäre es gut, Du könntest von jemandem, der das schon mal gemacht hat, eine Kopie der entsprechenden ABE-Eintragung vorweisen. Sonst nimm nur die BING-Unterlagen mit, auch wenn darin nix von der KR51/1 steht und frage freundlich. Und wenn der Prüfer nicht abgeneigt scheint, dann frage, wann Du die Schwalbe vorführen kannst. Gleich dabei haben, könnte kontraproduktiv sein. ;)


    Peter

  • Danke Euch für die Antworten! Da ich von anderen Fahrern weiß, dass sie den Bing an der KR 51/1 abgenommen bekommen haben, werde ich es einfach mal probieren, so wie Peter es vorgeschlagen hat.

    Vorher anrufen, fragen wer sich bei denen damit auskennt und dann mal (ohne Schwalbe) vorbeischauen. Ich werde berichten :)


    edit: Ich frage mich allerdings, wieso Werkstätten (konkret weiß ich es von Strauch und Seelig in Neukölln) den Leuten die Bing-Vergaser verkaufen ohne nur mit einer Silbe zu erwähnen, dass dadurch die BE erlischt. Ist das rechtens?

    • Offizieller Beitrag

    edit: Ich frage mich allerdings, wieso Werkstätten (konkret weiß ich es von Strauch und Seelig in Neukölln) den Leuten die Bing-Vergaser verkaufen ohne nur mit einer Silbe zu erwähnen, dass dadurch die BE erlischt. Ist das rechtens?


    Unwissenheit, Unfähigkeit, Böswilligkeit, Ignoranz... Such dir was aus.

    • Offizieller Beitrag

    Kai: man kann deutlich mehr eintragen lassen, als irgendwo bereits schriftlich vorhanden ist. Es bedarf des Dialogs mit einem verständigen Prüfer und natürlich guter Arbeit.


    Che: Vielleicht ist es ein Erkennungszeichen für wirklich gute Werkstätten, wenn man auch deutlich auf die rechtlichen Folgen bei Verwendung im Straßenverkehr hingewiesen wird.


    Peter

  • peter: Da hast du wohl Recht, wobei ich mich dann frage, in welche Werkstatt man dann noch gehen kann. Insbesondere Herr Strauch als ehemaliger Simson-Mitarbeiter wird ja immer wieder gelobt für sein fachliches Können. Naja - im Zweifel schützt Unwissenheit ja nicht vor Strafe. Bin jedenfalls froh, das jetzt bemerkt zu haben und entsprechend reagieren zu können. Meine Nachbau-Blinkergläser habe ich auch schon brav durch DDR-Fabrikate ersetzt.


    Ansonsten habe ich mit der DEKRA telefoniert, laut Homepage gibt es da wohl einen Sachverständigen für Oldtimer. Leider sieht die Realität anders aus. Aber einer der Prüfer will sich wohl in die Materie einlesen und mich zurückrufen. Bin gespannt...


    Update: Rückruf vom (sehr netten, Moped-fahrenden) Prüfer, kann mit der Schwalbe (inkl. Bing) anrücken, soll Datenblatt vom BVF und Bing und Schwalbe-Buch mitbringen. Er macht eine Probefahrt und ist dann sehr optimistisch, mir den Bing eintragen zu können.


  • Du hast richtig gelesen; der Bing ist an der Schwalbe nicht zulässig.
    Das trägt Dir auch kein Prüfer ein - eben weil es nicht zulässig ist.


    Moin, Kai,


    warum sollte der Bing nicht zulässig sein ? Er ist lediglich nicht "geprüft", d.h. es gibt kein fertiges Gutachten für den Bing an der /1 - Schwalbe. Der Sachverständige muss es also im Einzelverfahren begutachten (und das darf bekanntlich nur der amtlich anerkannte Sachverständige von der Technischen Prüfstelle).


    Um Abgas muss er sich nur sehr wenig kümmern, da es für die /1 ausser CO im Leerlauf keine einschlägigen Abgasvorschriften gab. Bleibt lediglich noch die Frage nach Leistung, Höchstgeschwindigkeit und Geräusch, und das kann ein normal begabter Prüfer problemlos vor Ort abklären ...


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag

    Moin Frank


    Für mein Verständnis ist der Zusammenhang so:
    Das Teil ist nicht an dem Fahrzeug geprüft
    und deshalb ist die Montage nicht zulässig.


    Das ist ja genau was ich meine; es muss einzeln begutachtet werden.
    Es ist nicht einfach nur so: "Gut, ich trag Dir das eben ein" -
    wie es z.B. bei der S51 der Fall wäre.
    Oder denke ich hier zu schwarz und weiß?


    Und wenn das alles so einfach ist, warum holt sich
    Bing Deutschland nicht eine Zulassung für die ganzen Vögel?
    Das würde doch einen ordentlichen Markt öffnen...


    LG Kai d:)

  • Weil Werkstätten sich die Zeit und Arbeit des Schwimmerstands einstellen sparen wollen. Bei Bing solln die EK Preise auch günstiger sein als bei MZA/BVF.
    Also ein gutes Geschäft für die Werkstätten

  • Finde ich zumindest fragwürdig, wo doch immer auf die knausrige Simsonkundschaft gewettert wird.
    Ich würde von den Schnelldrehern unter den BVFs immer gleich ein Zehnerpack einstellen und vorbereitet ins Regal legen. Das sind fürs Einstellen vielleicht 3-4 Minuten pro Vergaser, wenn alles vorbereitet ist, für zehn Stück also großzügig 45 Minuten mit Pullerpause, das würde ich vom Gesellen verlangen. Wenn ich die Einstellzeit mit meinetwegen läppischen 15 Euro/St. netto auf den normalen VK drauf schlage, mache ich immer noch einen guten Schnitt von berechenbaren 150 € für eine knappe Stunde Arbeit und der BVF ist für den Kunden immer noch günstiger als der Bing.
    Nun müsste man natürlich die Marge am Bing kennen, aber ob da so viel mehr drin ist? Wäre die Marge so viel höher, würden die Online-Shops aggressiver versuchen die Bings an den Mann zu bringen. Tun sie nach meinem Empfinden jedoch nicht.


    Eventuell haben die Werkstätten auch die Erfahrung gemacht, dass bei meinetwegen 30 verbauten MZA BVFs in kurzer Zeit 30% der Kunden wieder auf der Matte stehen und zeitaufwändig reklamieren, bei den Bings hingegen nur 10%?


    Das ist natürlich nur eine grobe alternative Hypothese meinerseits, ich habe mich auch schon gefragt warum so viele Professionelle generell gerne Bing verbauen. Ich habe damit auch nur gute Erfahungen gemacht, einmal dran gestöpselt und Jahre lang einfach fahren. Ähnlich wie bei der Vape quasi Fire&Forget, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Eine Rechnung für den Vergasereinbau habe ich allerdings noch nie gesehen, wäre mal interessant wie die Werkstätten das kalkulieren.

    Stuff?Buy it!Gadget?Try it!When in doubt, do it!Regrets? None!

  • Egal wie die Gewinnmargen etc aussehen frage ich mich halt, ob man einfach den (oftmals unwissenden) Kunden zu einem Kauf überreden darf, der zur Folge hat, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. In einer KFZ-Werkstatt würde sowas doch wohl eher nicht passieren?

  • Viele dieser ach so tollen Werkstätten haben häufig noch wesentlich weniger Ahnung von Feinheiten und Besonderheiten als der 0815 Simsonfahrer. Jedes einzelne mal wo ich eine von drinnen gesehen hab (meistens nur um ein dringend benötigtes Kleinteil zu kaufen) wurde ich sehr merkwürdig beäugt, so nach dem Motto: hat eine Simson so ein Teil überhaupt!? Wie, es gibt da Unterschiede zwischen den einzelnen Ausführungen!? etc.


    Ignoranz/Unwissenheit und schnelles Geld sind da eher die Treiber. Zu Simson Seelig z.B. muss man nicht viel schreiben, da gibt es hier im Nest genug sehr abenteuerliches bis hin zu kriminellen Sachen wenn man mal die Suche bemüht ;)


    Commandante: wo bei welcher Prüfstelle warst du? Halt uns auf dem Laufenden. Eine Bing Eintragung in eine KR51/1 wird auch sicherlich einige sehr interessieren.

  • Zu Simson Seelig habe ich auch sehr widersprüchliche Sachen gelesen - ich selbst muss sagen, dass ich mit Herrn Seelig gut zurecht kam und mich da auch nie über den Tisch gezogen gefühlt habe. Aber er nimmt einen als Kunden auch erst Ernst, wenn er merkt, dass man ein bisschen Ahnung von der Materie hat.
    Verkauft hat mir den Bing allerdings vor Jahren Herr Strauch in Stuttgart - der ja einen ausgezeichneten Ruf genießt...vielleicht weiß er einfach nichts von den rechtlichen Konsequenzen. Merkwürdig finde ich es trotzdem.


    Klar halte ich euch auf dem Laufenden, werde wahrscheinlich am Dienstag zur DEKRA fahren (Standort Tempelhof, mit einem der Prüfer von dort hatte ich gesprochen).

  • Vielleicht ist die Sache auch gar nicht so glasklar illegal und verderbnisbringend, wie immer behauptet wird. Aber berichte mal auf jeden Fall, welche Ansicht dieser Prüfer vertritt und was daraus geworden ist

    Stuff?Buy it!Gadget?Try it!When in doubt, do it!Regrets? None!

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht ist die Sache auch gar nicht so glasklar illegal und verderbnisbringend, wie immer behauptet wird. Aber berichte mal auf jeden Fall, welche Ansicht dieser Prüfer vertritt und was daraus geworden ist



    Für mich ist die Sache klar.


    §19.2


    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

    • die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    • eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    • das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


    Und da es kein Papier gibt, dass der Bing nicht das Abgas und Geräuschverhalten verschlechtert oder die Fahrzeugart erhaltn bleibt, ist die BE erstmal erloschen. Da muss dann ein aaS ran und das wieder legalisieren.



    MfG



    Tobias

  • War eben bei der DEKRA. Komme leider mit schlechten Neuigkeiten zurück: Im Prinzip ist es so, wie Rossi schreibt. Bing ist kein Originalteil, daher erlischt die BE erstmal. Umgehen ließe sich das nur mit einer Einzelabnahme. Diese wiederum kann nur erfolgen, wenn dem Prüfer das TÜV-Gutachten der Bing-Vergaser vorgelegt wird, dieser Wisch am Ende der Bing-Einbauanleitung hat keine Gültigkeit, die Firma Bing müsste das Originalgutachten schon rausrücken. Dann bliebe aber immer noch das Problem, dass ich eine KR 51/1 habe und das Gutachten für diesen Motor nicht gilt. Hier ließe der Prüfer mit sich reden, wenn aus dem Gutachten hervorgeht, dass der Vergaser bei anderen Motoren nichts an der Leistung, Höchstgeschwindigkeit und Geräuschpegel ändert. Wenn die Firma Bing mir das Originalgutachten in Kopie überlasst, könnte ich mir dann für ca. 100€ eine neue BE ausstellen lassen.
    Im inoffiziellen Teil des Gesprächs sagte der Prüfer dann, dass er das Problem aus eigener Erfahrung kennt und die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei/ein Gutachter überhaupt merkt, dass das nicht der Originalvergaser ist, für sehr gering hält. Aber "streng genommen" hätte ich natürlich Recht. Daher sein Alternativvorschlag, mir doch einfach wieder einen BVF reinzuhauen und mir den ganzen Stress nicht zu geben. Nebenbei hat er noch meine Schwalbe durchgecheckt und war zumindest technisch sehr zufrieden. Das Ganze für 0€ - immerhin ein kleiner Trost.


    Bin jetzt am überlegen, ob ich nicht aus Trotz der Firma Bing schreibe und dieses Gutachten von 1990 anfordere. Laut Prüfer müssten die das eigentlich schon von selbst in Kopie mitliefern.

    • Offizieller Beitrag

    Ganz ehrlich, such dir einen anderen Prüfer. Dein Prüfer gehört ganz eindeutig zur Kategorie "Ich trage nur ein bei Dingen für die ich einen Beipackzettel bekomme". Manchmal frage ich mich, wofür diese Leute ein entsprechendes Studium genossen haben. Dass es anders geht zeigen die verschiedensten artfremden Umbauten, die durch fähige und nicht schludrige Prüfer abgenommen wurden. Teilweise nur mit einem Nachweis des entsprechenden Materials.
    Mein Tipp an dich. Such und finde jemanden, der den Bing schonmal bei der KR51/1 eingetragen hat und lass dir eine Kopie der Abnahme geben. Damit gehst du zu einem anderen Prüfer, der entsprechende Abnahmen machen darf, zeigst ihm die Eintragung und alles was du sonst noch zum Bing hast und lässt den Vergaser eintragen bei dir.
    Hier in HH hätte ich sogar einen entsprechenden Prüfer als Tipp, für dich wohl aber zu weit weg. Was da alles geht zeigt meine S70.
    Sirko

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