TÜV-Vorführung: Was beachten?

    • Offizieller Beitrag

    Dein Prüfer gehört ganz eindeutig zur Kategorie "Ich trage nur ein bei Dingen für die ich einen Beipackzettel bekomme". Manchmal frage ich mich, wofür diese Leute ein entsprechendes Studium genossen haben.


    Richtig, was anderes darf die Dekra und Co ja auch nicht. Ohne Teilegutachten oder ABE geht da nix nach §19.3 STVZO.


    Deine Fahrzeuge sind ja alle nach §21 als Einzelabnahme abgenommen, dass darf nur der TÜV im Westen oder die Dekra im Osten als Technische Prüfstelle. Und da nur der aaS, also nicht jeder Prüfer.


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank für den Tipp! Kenne leider niemanden, der sich den Bing für eine KR 51/1 hat eintragen lassen. Gibt es hier im Forum vielleicht jemanden?


    Ganz ehrlich? In der ganzen Zeit, die du für die ganze Rennerei von A nach B verschwendest, baust du dir den genauso stressfrei wie den Bing zu betreibenden aber eben eintragungsfreien BVF dreimal ein.


    Ich kann ja verstehen, dass man manchmal irgendwas schon aus Prinzip bis zum bitteren Ende durchexerzieren will, aber mir wär das echt den Aufwand nicht wert...

  • Haha danke für den Tipp, ich bleibe aber bei meinem Vogel ;)


    Ansonsten werde ich mir wohl den guten alten BVF wieder einbauen. Aber du hast Recht, Prof, ich gebe nicht gerne auf - erst Recht nicht bei sowas.

  • Diese wiederum kann nur erfolgen, wenn dem Prüfer das TÜV-Gutachten der Bing-Vergaser vorgelegt wird, dieser Wisch am Ende der Bing-Einbauanleitung hat keine Gültigkeit, die Firma Bing müsste das Originalgutachten schon rausrücken.


    Aaaalso ... der "Wisch" ist bei der Abgasprüfstelle des TÜV Süd damals entstanden auf Basis bzw. in Anlehnung an die Messungen zu den ECE R40 und R 47 Genehmigungen (E15/DDR) für die Simson S 53-Serie etc. nach Einführung des Bing-Vergasers. Die ECE Genehmigungen sind sowohl für Motoren mit BVF, als auch für Motoren mit BING Vergasern erstellt worden, dort finden sich auch Angaben zur Motorleistung etc. Ebenso müsste es für beide Ausführungen ECE R41 Genehmigungen über das Geräuschverhalten geben. Die Gutachten zu diesen Genehmigungen wurden damals von der Dekra-Ost Vorgängerorganisation erstellt und später von der Dekra weiter gepflegt. Weiteres müsste ich ´raussuchen. Grosse Unterschiede in den Messwerten gibt es meiner Erinnerung nach in den Gutachten nicht, auf jeden Fall erfüllen ja beide Vergasertypen die ECE Regelungen ...


    Gruss von Frank

  • Hallo Frank,


    danke für deine Antwort. Der Prüfer sagte eben, dass er mit diesem "Wisch" (Zitat) nichts anfangen kann, weil der Hersteller ja alles Mögliche in seine Einbauanleitung abdrucken könnte. Deshalb sei das Originalgutachten in Kopie vorzulegen. Ist das aus deiner Sicht denn ein korrektes Vorgehen oder hätte ein anderer Prüfer sich ggfs. mit der Einbauanleitung von Bing zufrieden gegeben? Was wäre denn jetzt ein sinnvolles weiteres Vorgehen - wenn man nicht den Kopf in den Sand stecken möchte?

    • Offizieller Beitrag

    Das dachte ich mir auch. Hat er aber nicht gelten lassen...Wie dem auch sei: Woher bekommt man denn so ein Gutachten in Kopie? Muss Bing das rausrücken?



    Du kannst ja bei Bing mal anfragen, aber ich denke der Wisch ist alles. Wo ist das Problem damit bei der technischen Prüfstelle aufzuschlagen, das als Grundlage für eine §21 Abnahme zu nehmen?


    Das wäre meine Vorgehensweise, eine Überwachungsorganisation darf das bloss nicht...


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Technische Prüfstelle=DEKRA/TÜV? Wenn ja, war ich doch schon dort. Und dem guten Mann hat das eben leider nicht gereicht :-/



    Ich weiss jetzt nicht wie das in Berlin geregelt ist, aber pauschal ist in den alten Bundesländern der TÜV und in den neuen Bundesländern die Dekra Technische Prüfstelle. Die sind die einzigen die eine §21 Abnahme machen dürfen, der Rest darf nur §19.3 mit Teilegutachten, ABE etc.


    Die restlichen sind nur Überwachungsorganisationen, keine technische Prüfstelle.


    MfG


    Tobias

  • Ich weiss jetzt nicht wie das in Berlin geregelt ist, aber pauschal ist in den alten Bundesländern der TÜV und in den neuen Bundesländern die Dekra Technische Prüfstelle.



    Soweit ich weiß sind in Berlin beide Technische Prüfstellen. Der gute Commandante war also bei einer, nur hatte der Prüfer anscheinend keinen wirklichen Bock auf §21 Abnahme.


    Commandante: Ich würde sagen, ab zu 'nem anderen Prüfer. Versuch es doch evtl. beim Tüv (z.B. Alboinstraße, die haben da recht viel Ahnung und auf Anfrage von mir mal prüfen die auch gern Simsons)

  • Habe mit Bing Kontakt aufgenommen: mehr als in der Einbauanleitung steht haben die nicht, insbesondere nicht das komplette Gutachten. Das wollte aber anscheinend auch noch nie ein Prüfer sehen. Da bin ich wohl bei der Dekra wirklich an den falschen geraten :D

  • Danke für das Angebot Frank! Der Prüfer besteht darauf, ohne Gutachten keine Eintragung. Da ist nichts zu machen, fürchte ich. Ich werde mich nächste Woche mal mit dem TÜV in Verbindung setzen und es dort mal probieren.

  • Danke für das Angebot Frank! Der Prüfer besteht darauf, ohne Gutachten keine Eintragung. Da ist nichts zu machen, fürchte ich. Ich werde mich nächste Woche mal mit dem TÜV in Verbindung setzen und es dort mal probieren.



    Servus Commandante,


    der Thread ist ja schon etwas älter - hast du damals beim TÜV angefragt? Was sagten die?

  • Ich habe eben in den Kopien der Unterlagen vom Bing-Vergaser von 1999 für meine KR51/2-Schwalbe nachgeschaut und erinnere mich an mein damaliges Gespräch mit dem TÜV-Prüfer und meine erfolgreiches (freundliches) Argument:

    "Der Motor in der SR50 wurde auch in der /2-Schwalbe verbaut und hat bei Verwendung des Bing-Vergasers (statt des BVF) die gleichen Leistungsdaten.

    Von daher ist der Bing-Vergaser nur ein modernerer Vergaser - ohne ein leistungssteigernde Wirkung bei Verwendung in dem Fahrzeug."

    Der damalige Prüfer in Oldenburg I.O. war ein Motorradfan (k.A. ob der noch lebt) hat damals auch gleich meine (originale) Anhängerkupplung ohne bekannte ABE zusammen mit dem Vergaser abgenommen (Tarif als 1/2 Einzelabnahme).

    Wenn ich die Tage dazu komme, ergänze ich den Beitrag noch um die Bilder der beiden Abnahmen.

    Dabei ist zu beachten, dass diese lockere Abnahme heute vielleicht nicht mehr möglich ist und auf die /2-Schwalbe (wegen dem baugleichen Motor) beschränkt ist.


    Für eine /1-Schwalbe kann dieser Vergleich so nicht als Argument angeführt werden (kein baugleicher Motor). :/

    • Offizieller Beitrag

    ... auf die /2-Schwalbe (wegen dem baugleichen Motor) beschränkt ist.

    Für eine /1-Schwalbe kann dieser Vergleich so nicht als Argument angeführt werden ... :/

    ...und deshalb nützt der Beitrag dem TE nichts - bezieht sich die Frage doch explizit auf eine KR51/1. :rolleyes:


    Letzte Aktivität des "Comandante" war übrigens im August 2016. Also auch schon über 5 Jahre her...

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