S50 Motor in S51 erlaubt?

  • Hallo zusammen,


    bin aktuell auf der Suche nach einer S51.
    Nun habe ich ein interessantes Angebot gefunden und bin aber über eine Angabe gestolpert.


    In der für mich interessanten S51 it ein 3 Gang S50 Motor verbaut.


    Durch google Suche habe ich einen vagen Hinweis in einem anderen Forum gefunden, dass dies nicht zulässig ist.


    Kann mir jemand sagen, ob dies zutrifft, und wo ich es nachlesen kann?


    Danke schon mal im Voraus

  • Anders rum ist nach der Liste zulässig, falls diese noch irgendeine rechtliche Relevanz hat. (S51 Motor in S50 = i.O.)
    Zumindest wurde mir das mündlich so vom TÜV-Mann in WL bestätigt.
    S50 in S51 eher schlecht, aldiweil Rückschritt in Sachen Krach und Abgase.

    Stuff?Buy it!Gadget?Try it!When in doubt, do it!Regrets? None!

  • Danke für die schnelle Antwort ... des mit dem Rückschritt dachte ich mir ... ist aber ein gutes Angebot für des Gesamtpaket ... werde mich mal auf die Suche nach der Liste machen ...


    Gruß Denny

  • Prinzipiell ists so:


    Upgraden: yay
    Downgraden: nay


    §19 Absatz 2 StVZO besagt im Punkt 3, dass die ABE eines Fahrzeugs erlöscht, wenn das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird. Und da Simson bei jeder neuen Generation immer auf das Geräuschverhalten, das Abgasverhalten und den Verbrauch Wert gelegt hat, wird das bei einem Downgrade von Motor- und oder Zylinder sicherlich der Fall sein.


    (Soviel jedenfalls zur rechtlichen Theorie dahinter)

  • Streicht doch mal diese völlig veraltete Liste der zulässigen Umbauten aus euren Köpfen. Das war DDR Recht. Heute gilt § 19 StVZO.


    Danach ist alles "erlaubt", wenn es von der technischen Prüfstelle begutachtet und von der Zulassungsstelle eine neue Betriebserlaubnis erteilt wurde. Die oben genannte Liste liefert Anhaltspunkte, was möglich ist, mehr nicht ...


    Gruss von Frank

    • Offizieller Beitrag

    Veränderungen müssen eingetragen werden, klar. Es stellt sich hier ja aber immer die Frage nach der Nachweisbarkeit, wann der Umbau überhaupt erfolgt ist. Mir konnte noch nie jemand sicher sagen, ob die zulässigen Umbauten in der DDR eintragungspflichtig waren oder nicht. Wenn sie es nicht waren, kann man ja immer sagen, dass der Umbau legal bereits zu Zeiten der DDR erfolgt ist. Eine nachträgliche Eintragungspflicht nach §19 dürfte dann wohl wegen Bestandschutzes entfallen.
    Wenn sie eintragungspflichtig waren, müsste man natürlich einen Nachweis erbringen, dass der Umbau zu DDR-Zeiten erfolgte und eingetragen wurde. Soetwas habe ich bislang noch nie gesehen, ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren!

    • Offizieller Beitrag

    Das wird ja nur interessant, wenn ein Gutachten wegen technischer Mängel erstellt wird.


    Wenn solch ein Gutachten erstellt wird, dann ist die Ka... bereits am Dampfen!
    Ich finde es zudem mehr als fahrlässig, in einem Forum solche Ratschläge zum Besten zu geben.


    Peter

  • Bsp: Unfall mit Streuscheiben ohne Prüfzeichen.Gegenerische Versicherung verweigert/verzögert die Zahlung,da das Fahrzeug nun nicht mehr zugelassen war und ist.Somit ist der Versicherungsschutz erloschen bzw eingeschränkt. Mit Auswirkungen für Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherung eventuell wegen grober FAhrläßigkeit.
    Muß nicht,aber kann. Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

    • Offizieller Beitrag

    - "Gegnerische Versicherung" zahlt immer an den Unfallgegner. Ob sie sich das Geld bei ihrem Versicherungsnehmer wegen grober Fahrlässigkeit zurückholt, interessiert den Unfallgegner eher wenig.



    - Ob wegen fehlenden Prüfzeichens eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, sei mal dahingestellt



    - Wegen technischer Mängel meldet sich ein Fzg niemals von alleine ab und ist somit nicht mehr zugelassen. Die Betriebserlaubnis kannst du schon mal verlieren, das ist ja nu aber was anderes.



    Das kann nicht, aber muss ;)

  • Hallo miteinand,


    bin auf das schöne alte Thema hier gestoßen.

    Gibt es eine Einigung, wie ich oben lesen kann wohl doch starke Meinungsverschiedenheit?


    Ich habe in meiner Schwalbe auch einen deutlich älteren Motor verbaut, und bedenke im moment in meine S51 einen S50 Motor einzubauen da die S51 ohne Motor daher kam und ich ja noch den S50 Motor hatte.


    Luftgekühlte Grüße

    Flo

    Ob S50, S51, Star, Habicht, Sperber oder Schwalbe.... Hauptsache Simson8)

    • Offizieller Beitrag

    Man darf den M501 in den S50 bauen und der muss lediglich vom Sachverständigen in die vorhandenen Papiere eingetragen werden. Das würde den Vorgaben der im Einigungsvertrag enthaltenen Besitzstandswahrungsklausel entsprechen. Du darfst weiter 60 km/h fahren.


    Will man den M53/2 in einen S51 bauen, wird eine Einzelabnahme fällig,

    weil es die Abgas- und Emissionswerte des Fahrzeuges (S51) verschlechtert,

    wodurch die Betriebserlaubnis erlischt.

    Es gibt günstigenfalls eine neue Betriebserlaubnis mit 50 km/h Begrenzung.


    LG Kai d:)

    • Offizieller Beitrag


    Hi,


    das ist beides eine Einzelabnahme, in beiden fällen erlischt die Betriebserlaubnis. Es gibt keine ABE für den Umbau, nur eine "Herstellerliste".


    Aber M53 in S51-Rahmen ist in meinen Augen eine Verschlechterung der Abgase und Geräusche. Damit wird das schwierig.


    MfG


    Tobias

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