S51 - Spiegel unterhalb vom Lenker befestigt

    • Offizieller Beitrag

    Tante Google gefragt:


    Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.
    Anders bei den parallel geltenden ECE- und EWG- Prüfvorschriften, denn hier trägt der Spiegel ein Prüfzeichen. Die Eckdaten: Nach ECE R 81 muß der Spiegel auf 69 Quadratzentimeter reflektieren, wobei runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 94 und 150 Millimeter haben dürfen. In nicht runde Spiegel muß sich ein Kreis von 78 Millimetern Durchmesser einlegen lassen, andererseits darf er die Außenmaße 120 x 200 Millimeter nicht überschreiten.

    Nach EWG-Richtlinie 80/780 dürfen runde Spiegel einen Durchmesser zwischen 100 und 150 Millimeter haben, und in nicht runde Spiegel muß sowohl ein 100-Millimeter-Kreis als auch ein Quadrat mit 150 Millimeter Kantenlänge passen.


    Im Bußgeldkatalog ist unter "Fehlender oder unbrauchbarer Rückspiege" ein Verwarnungsgeld von zehn Mark aufgeführt.


    Das von Dir verlinkte Modell wird dann wohl Verwarngeld nach sich ziehen.


    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    ich kenne das so:


    Vor 1.11.1956 ist kein Rückspiegel Pflicht
    Ab 1.11.1956 ein Rückspiegel
    ab 1.1.1990 Zwei Rückspiegel bei bbh>100km/h
    ab 17.06.2003 Zwei Rückspiegel ab bbh>45km/h


    Mindestgröße national 60cm², nach EG 69cm².


    Ein Spiegel darf natürlich nicht scharfkantig sein, sonst greift §30c STVZO.


    Wenn das von dir verlinkte Modell die entsprechende Größe hat, dann sollte das passen, sonst ist er nicht Vorschriftsmässig.


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Ob Du den Spiegel unterm Lenker anbringen kannst,
    liegt an Deinen schrauberischen Fähigkeiten... ;)


    Wenn der Spiegel den genannten Bedingungen entspricht,
    darfst Du ihn unterhalb des Lenkers befestigen.
    Zwei einschlägig erfahrene User haben
    die entsprechenden Regeln/Verordnungen zitiert.


    Die Frage, die ich mir stelle; ist die Montage unterm Lenker zweckmäßig?
    Also kann man z.B. durchs Handgelenk oder Knie wirklich gut durchgucken? ;)


    LG Kai d:)


    Edit sagt:
    Alle im Forum gemachten Aussagen sind bestenfalls Empfehlungen.
    Du solltest im Zweifelsfall also eher den Gesetzestext zitieren.
    Das macht beim Streckenposten auch mehr Eindruck,
    als wenn Du sagst:"Aber die im Schwalbennest haben geschrieben..."

  • Spax ihn hin wo du willst, Hauptsache er gewährt die Sicht nach hinten und
    entspricht der vorgegebener Größe nach Stvzo.


    Aktuell hat die Harley Sportster Forty Eigth die Spiegel unter halb des Lenkers, Original
    -> Forty Eigth 2017 .


    Die Position ist "relativ" Wurscht sollang sie niemanden gefährdet und die Bedinung
    nicht behindert .


    Siehe auch Vespa Spiegel am Beinschild, Ducati Spiegel an den Lenkerenden,
    Motorradgespanne Spiegel auf dem Seitenwagen, Div. Autos Spiegel auf den
    Kotflügeln.....

    Wer schneller schraubt steht länger in der Werkstatt.

  • Da deine S51 serienmäßig nicht mehr als 60 km/h fährt,ist sie wohl unter 100km/h schnell und brauch nur einen Spiegel auf der linken(Kupplung) seite.
    Jetzt klar?
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

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