Neue Betriebserlaubnis vom KBA

  • Die Versicherung natürlich nicht vergessen. Anmelden im Sinne von Zulassung wie beim PKW ist nicht nötig, aber eine Mopedversicherung brauchst du natürlich schon, jedes Jahr zum 1. März wird die aufs Neue für ein Jahr fällig.

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

  • Das mit der Versicherung ist klar. Aber eine HU benötige anscheinend nicht?


    Und mal ne weitere Frage. Die Schwalbe muss ja irgendwann mal auf jemanden (in meinem Fall Opa/ Tante) zugelassen worden sein. Wenn ich jetzt ohne weiteres diese auf mich anmelden kann, ohne Nachweis eines Besitzerwechsels, kann der Vorbesitzer nicht irgendwann wieder Besitzansprüche stellen? In meinem Fall wird dies nicht passieren, aber was ist, wenn man mal z.B. einen Scheunenfund oder ähnliches hat?

    • Offizieller Beitrag

    Die 50cm³ Mopeten werden nicht zugelassen wie zulassungspflichtige KFZ. Sie unterliegen auch nicht der Pflicht alle zwei Jahre geprüft werden zu müssen. Was nicht heisst, dass Du mit jeder Grotte auf die Piste darfst. Du bist schon dafür verantwortlich, dass alles i.O. ist. Im Zweifel legt Dein Freund und Helfer in Uniform die Karre still und Du bist dran.


    Papiere bekommst Du (für Mopeten aus der ehemaligen DDR) nur dann beim KBA, wenn die Zwiebacksäge nicht als gestohlen registriert ist. Mit den Papieren kannst Du dann bei der Versicherung Deines geringsten Misstrauens eine Versicherung abschliessen und bekommst ein bis zum nächsten 28. Februar gültiges Versicherungskennzeichen.


    Peter

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