Moin,
habe meine Simmi gerade auseinander und gerade die Risse gesehen.
Meint ihr das ist noch reparabel?
Gruß
Chris
Moin,
habe meine Simmi gerade auseinander und gerade die Risse gesehen.
Meint ihr das ist noch reparabel?
Gruß
Chris
Ich würde sagen ja, kann man schweißen. Der Rahmen wurde bestimmt heftig rangenommen.
Schweißnaht ausschleifen und neu verschweißen. Als Stabilisierung würde ich von unten noch eine angepasstes Stahlblech mit einer Stärke von etwa 1,5mm einschweißen und nach der Abkühlung von oben einen guten Schwall verdünnte EP-Grundierung reinlaufen lassen. Sonst bildet sich dort ein ziemliches Rostnest.
Sirko
...auf der anderen Seite bekommst du für 150€ nen Neuen, Fahrgestellnummer offiziell umtragen lassen und ab die Post - 30 Jahre oder so...;)
Grüße Boris
Danke schonmal. Ich gehe morgen mal zur werkstatt und die sollen mir mal sagen was die haben wollen. Den Rahmen habe ich selber nur im Straßenverkehr gefahren, habe aber glesen, dass dieser Bruch nicht selten ist.
Moin
Das was totoking hier verfasst hat ist soweit völlig OK.
Eine Verschweissung kann neu Verschweisst werden.
Das es NOCH Rahmen gibt, ist rellativ, doch wie lange noch? Es heisst nach wie
vor, rettet die Rahmen !!!!
Wenn jeder so denkt, wird SIMSON eine Rarität und eine Nostalgie Stirbt aus,
denn wer weiss schon wie viele es noch gibt, aus dem Hause Simson!?.
Holger
Es werden doch wieder blankorahmen produziert und wenn ich die Rahmennummer dann mitnehme ist doch kein Verlust.
Jo, so siehts aus!
"Rettet die Rahmen" bezieht sich auf die vor-92er. Wegen der 60km/h Zulassung...
Grüße Boris
60km/h bleib bei dem Austauschrahmen ja erhalten oder sehe ich das falsch.
Moin
Es war ein mal ein Rahmen, den wird es nicht mehr geben.
Oder du schlägst ganz leise die Nummer in einen Blankorahmen.
Die Rahmen sind alle gleich!
Wichtig - und nur das zählt! - ist die Fahrgestellnummer! Mit Papieren!
Mit den Papieren und den ein oder zwei Rahmen gehst du zur nächsten Prüfstelle (TÜV) und lässt dich beraten! Du kannst mit den einschlägigen Internetshops auch eine Rücksendung vereinbaren, wenn die nicht automatisch vorhanden ist.
Alles andere ist Murks, bzw. geht auf deine Kappe, wenn's schief geht!
Grüße Boris
Oder mit berauschenden 50 Sachen die Strassen
unsicher machen, wenn dies nicht klappt.
Davon gehe ich mal aus, doch probiere es gern aus.
Moin
Boris
@Alle
Das die Prüfer einer Zulassungsstelle,
eine Rahmennummer Prägen o. Einschreiben dürfen sollte offensichtlich sein.
Alle bis zum 28.Frb. 1992 Verkaufte u. im
Strassenverkehr gebrachte Fahrzeuge der Fa. Simson,
haben den so genannten Bestandsschutz.
Ab 1 März 1992 gelten die EU Richtlienien
u. Gesetzesgrundlagen für den Strassenverkehr.
Ab hier wird es Interresant, bekommst du
die 60 K/mh für einen Blankorahmen ?
Ich denke mal nicht!!
Vielleich schreibt ja noch ein Wissender etwas dazu.!?
Holger
Wenn die Nummer des alten Rahmens auf den neuen übertragen wurde
gelten für den neuen Rahmen die Regeln wie für den alten.
Der eine sagt so, der andere so, an der grundsätzlichen Möglichkeit besteht aber nach allem was ich bisher die letzten Jahre gelesen habe kaum Zweifel. Auch die TÜV-Profis in den Foren haben soweit ich mich erinnern kann keine Einwände gehabt, müsst Ihr aber mal selber Suchanstrengungen betreiben. Oder es meldet sich noch einer
Kann meinen Rahmen morgen wieder abholen, fürn 20er wird der nochmal geschweisst. Mal schauen was bei raus kommt. Auf jedenfall wussten die gleich bescheid, dass ich mit einem Simmi-Rahmen auf den Hof gelaufen kam "Das ist doch ne Simme"
Alles anzeigenMoin
Boris
@Alle
Das die Prüfer einer Zulassungsstelle,
eine Rahmennummer Prägen o. Einschreiben dürfen sollte offensichtlich sein.
Alle bis zum 28.Frb. 1992 Verkaufte u. im
Strassenverkehr gebrachte Fahrzeuge der Fa. Simson,
haben den so genannten Bestandsschutz.
Ab 1 März 1992 gelten die EU Richtlienien
u. Gesetzesgrundlagen für den Strassenverkehr.
Ab hier wird es Interresant, bekommst du
die 60 K/mh für einen Blankorahmen ?
Ich denke mal nicht!!
Vielleich schreibt ja noch ein Wissender etwas dazu.!?
Holger
Die Identität des Fahrzeugs ist die Fahrgestellnummer, die gibt auch das Baujahr vor.
Es gilt §59 STVZO:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__59.html
Da steht in (2):
Zitat(2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 24 vom 30.1.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist 1.die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
2.die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
3.die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.
(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.
Normalerweise brauch man von der örtlichen Zulassungsstell eine Schlaggenehmigung. Danach wird die neue FIN in den Blankorahmen eingeschlagen. Der alte Rahmen wird dauerhaft unbrauchbar gemacht, damit kein zweiter Rahmen entsteht. Der Sachverständige vermerkt mittels §13.1 FZV in den Papieren: "Fahrzeugidentnummer XXX am XX.XX.XX neu eingeschlagen"
Damit bleibt es trotzdem ein Fahrzeug vor EZ 1992 mit 60km/h.
MfG
Tobias
Moin
Oha, da lag ich wohl um einiges daneben !!
Dieser Thread hat dank beteiligter User, eine Lücke im Bestandswissen geschlossen.
Dem Tobias einen GROSSEN dank, für die umfassende Erklährung u.
dem TE ein gutes gelingen.
Holger
So abgeholt, denke mal das passt soweit.
ok, aber behalte die Nähte bei der "Inspektion" im Auge
Grüße Boris
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