Das mit der §21 ist richtig Habe ich an meiner S51 E4 Grade hinter Mir
aber mit Dem Teile Gutachten Wirt es einfach .
das war bei mir auch mit der §21 Habe Wegen einiger umbauten an meiner S51 E4 +Bing mit dem Gutachten beim Tüv
Gruß Hottest
Das mit der §21 ist richtig Habe ich an meiner S51 E4 Grade hinter Mir
aber mit Dem Teile Gutachten Wirt es einfach .
das war bei mir auch mit der §21 Habe Wegen einiger umbauten an meiner S51 E4 +Bing mit dem Gutachten beim Tüv
Gruß Hottest
das war bei mir auch mit der §21 Habe Wegen einiger umbauten an meiner S51 E4 +Bing mit dem Gutachten beim Tüv
Gruß Hottest
Trotzdem muss das 21er Gutachten auch zum Straßenverkehrsamt. Da muss ein Stempel drauf, Betriebserlaubnis erteilt, das ist nur ein Gutachten, die Einzelbetriebserlaubnis erteilt das Amt.
MfG
Tobias
Ja Das ist richtig
Ja leider ist die §21 teuer aber es lohnt sich
Gruß Hottest
Im Vergleich zu einem in Verbrauch und Einstellbarkeit absolut gleichwertigen BVF 16N3 sind diese Extraausgaben für den BING alles andere als lohnend.
Vielleicht noch interessant für den Threaderöffner / Ost2Rad Fan,
die Beschreibung zum dort angebotenen S51 Bing:
ZitatFür das Modell S 51 liegt eine TÜV- Bescheinigung bei. Dieses Modell ist ebenfalls für die Modelle KR51 (Schwalbe), Star, Habicht, Sperber, Spatz, KR50 und ähnliche Simson verwendbar, allerdings gibt es bei diesen Modellen keinen TÜV!
So ehrlich kenn ich die gar nicht. Ich will aber gar nicht wissen ob die wieder selber gebastelt haben, damit man angeblich keine Änderungen an den Bowdenzügen ...ähm Seilzügen vornehmen braucht.
ZitatEs müssen keine Veränderungen an den Seilzügen oder der Zündung vorgenommen werde
Ich erinnere mich da an die Vape-Basteleien und den Kabelplan...aaaaber egal
Ich war mal mit S51, Bing und Zettelwisch beim TÜV. Der Prüfer meinte der Zettel wäre keine ABE, Gutachten oder sonstwas für ihn Aussagekräftiges. Also Einzelabnahme mit allem Drum und Dran wäre notwendig. Mangels intellektueller Argumentationssubstanz war ab da erst mal Pustekuchen mit einfach mal hin, eintragen und fertig.
War mir auch unnötig das Theater, bin den noch etwas gefahren und seit einem Jahr dann N3, ich habs ja drauf. Läuft auch vergleichbar gut, vom Abstimmaufwand her zusätzlich ein Mal den Benzinpegel nachjustiert und zwischen 71/70er HD gewechselt.
Irgendwie finde ich immer, Bing und N3 haben mehr Drehmoment unten rum bzw. sprechen im Stadt Stop&Go da angenehmer an an.
Ja, das ist so, Standgas, Losfahren und niedriger Teillastbetrieb sind geschmeidiger, wenn der Leerlauf nicht latent überfettet. Das primitive Leerlaufsystem der 16N1 kriegt das eben nicht schön hin, die N3 schon.
Das must du machen weil in deinem Brief BVF steht und wenn du in eine kontrole kommst
heist es sonst Tuning weil die Polizisten Keine Ahnung haben von der Technik haben .
zu den Bowdenzügen die muste auf Jeden fall neu machen
Gruß Hottest
Zschopower: bitte nutze die "Bearbeiten"-Funktion, solange noch keiner auf Deinen letzten Beitrag geantwortet hat.
BING eintragen lassen ging bei mir in ca 2 Minuten mit nur kurz anschauen. Hatte natürlich das Gutachten für die S51 dabei. Also ohne Geräuschmessung und sowas ... hat zusätzlich ca 35€ gekostet ...
Mit allem drum und dran wie Bowdenzüge und TÜV musste für nen BING eben in der Summe mit ca 140€ rechnen.
Laufen tut der eben einwandfrei, die Frage für mich ist: Rechtfertigt der Vergaser seinen Preis gegenüber dem BFV?
Die Antwort für mich: Nein, eigentlich nicht.
Achja, bloß weil nicht drin steht dass es illegal (ohne Eintragung an einer Schwalbe) ist heißt es nicht automatisch, dass es legal ist. Das gleiche wie bei den sogenannten Miniblinkern ohne E-Prüfzeichen ...
das mit dem eintragen ist wichtig wen sie dich mal raus ziehen da bei dir ein 16n1 im Brief steht macht die Polizei dir schnell Tuning draus und wen der Bing im Brief steht dann
ist es für die legal auch wen der Bing schon ab werk für die S51 oder KR 51 ist
Gruß Hottest
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