Unwissend Reimport gekauft

  • Hallo liebe Leser. Ich habe unwissend eine Simson S51 Reimport gekauft. Nun würde ich gerne wissen, welche Rechte ich habe, wenn der Verkäufer meinte, dass es KEIN Reimport ist. Ich habe sie mit Papieren gekauft, jedoch waren das Blanco Papiere.
    Danke Michel

  • Der Verkäufer hat gesagt oder besser geschrieben, dass es kein Re-Import war, es ist aber erwiesenermaßen ein Re-Import? Das war eine zugesicherte Eigenschaft die nicht erfüllt wurde, Du hast ein Recht zur Rückgabe. Aber Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge...


    Woher weißt Du,dass es ein Re-Import ist?

  • Der Verkäufer hat es gesagt. Ich war aber nicht alleine dort, sondern mit mehreren Leuten.
    Zum Thema woher ich es weiß. Ich habe mich bei hallo-stege erkundigt.
    Mal gucken, wie ich es versuche zu Regeln. Und meines Wissens nach ist es ja auch nicht erlaubt ausgefüllte Blanco Papiere als Legal zu verkaufen oder liege ich da falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Moin Michel
    und willkommen im Nest.


    Wenn du im Angebot oder Kaufvertrag die schriftliche Zusicherung hast,
    oder der Verkäufer vor Zeugen angegeben hat,
    das es sich um kein Export/Reimport handelt,
    kannst du zivilrechtliche Schritte einleiten= §823 BGB Schadenersatz und
    du solltest auch zur Polizei gehen, denn Betrug (§263 StGB) ist eine Straftat.
    Die Sache mit den Papieren ist übrigens Urkundenfälschung (§276 StGB).
    Bis zur Abwicklung hast du allerdings nicht mal den Spatz in der Hand,
    denn dein Geld ist (erstmal) weg und das Moped wird als Beweisstück gesichert.
    Sollte beim Verkäufer nichts zu holen sein, kriegst du auch die Kohle nicht wieder.


    Du kannst den Verkäufer mit der Nennung deiner Gründe
    auch erstmal um Rückabwicklung ersuchen.
    Wenn er nicht will, kannst du damit "drohen" zur Polizei zu gehen,
    vielleicht ist das ein Grund für ihn, den Handel rückgängig zu machen.



    LG Kai d:)

  • Das mit den Papieren ist so ne Sache. Wenn er sie selbst mit der Rahmennummer ausgefüllt hat und Dir erzählt hat das seien die richtigen Papiere könnte man ihn wahrscheinlich wegen Urkundenfälschung drankriegen. Waren sie von ihm ausgefüllt? Kann man das beweisen oder hat er sie vielleicht schon mit dem Moped gekriegt? Oder hast Du die blanco gekriegt?

  • Ich werde es, denke ich, erstmal ohne Polizei versuchen.
    Ich weiß nicht wer die Papiere ausgefüllt hat, aber ich die "Papiere" ausgefüllt zurückbekommen.


    Was wäre, wenn ich kein Geld vom Verkäufer bekomme? Bekomme ich dann das Moped zurück.


    Ein paar Fakten habe ich ja in der Hand. Da kann ich nun nur noch hoffen.

  • Grundsätzlich ja, entweder den Kaufpreis zurück oder die Ware behalten.
    Aber willst du mit dem Reimport dann 50km/h fahren? Wohl eher nicht... ;)


    da das BJ ja wahrscheinlich vor 86 liegt, wärens sogar nur 40km/h
    das stellt dann schon eine erhebliche Wertminderung dar gegenüber einem ehemals in der ex DDR zugelassenen Fahrzeug, das über eine 60km/h Zulassung verfügt



    Rita

  • Tach.


    In aller schnelle der rechtliche Hintergrund:
    Nachweisbar als Nicht-Reimport verkauft?
    -> §123 BGB (Arglistige Täuschung) -> https://de.wikipedia.org/wiki/Arglistige_T%C3%A4uschung


    Hört sich erstmal wild an, bedeutet jedoch nur, dass euer gesamtes Rechtsgeschäft (Sein Verkauf/ Dein Kauf) als ungültig angefochten werden kann. In Nicht-Anwalt-Deutsch: Er hat dich wissentlich verarscht, deshalb kannst du innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss vom Kauf zurücktreten. Weigert er sich -> Anwalt.


    Das ist Zivilrecht. Die Urkundenfälschung - sollte er in falsche Papiere auch nur einen winzigen, kleinen Eintrag selbst vorgenommen haben - wäre Strafrecht. Völlig andere Sache.

    • Offizieller Beitrag

    Dann bleibt immer noch die linke Nummer mit den Papieren.


    Warum wohl hat er nicht ordentliche Papiere vom KBA beantragt
    sondern selber ein nachgemachtes Blanko ausgefüllt?


    Weil es für Re-Importe keine "60 km/h Papiere" vom KBA gibt.


    Ruf doch mal beim KBA an, sage du hast einen Betrugsverdacht,
    und ob für die Rahmennummer ein Antrag auf Papiere eingereicht wurde.

  • Wenn er von dem Re-Import nichts wusste, er Dir gegenüber aber behauptet hat es sei kein Re-Import, dann hat er eine Eigenschaft zugesichert, die es aber nicht gibt. Du hast das Fahrzeug ja wahrscheinlich erst aufgrund seiner Zusicherung gekauft. Damit ist der Vertrag, meiner Meinung nach, unwirksam und er muss das Fahrzeug zurücknehmen.

  • Ich grüße,


    grundsätzlich ist alles bisher gesagte richtig. Leider entspricht es meiner Erfahrung, dass wenn einer schon so dummdreist ist einen Ungarn als DDR-Fahrzeug zu verkaufen, sich nicht besonders durch zivilrechtliche Erwägungen aus dem Konzept bringen läßt. Vollkommen klar ist, dass du einen Zug-um-Zug-Anspruch Geld gegen Motorrad hast, egal ob wegen Anfechtung, Wandelung oder wie auch immer. Dein Problem ist, den Anspruch durchzubringen. Ich schlage daher folgende Verfahrensweise vor:


    Du schreibst im per Einwurfschereiben ungefähr wie folgt:


    Sehr geehrter Herr XXXX,


    leider musste ich feststellen, dass das bei Ihnen gekaufte Fahrzeug nicht der zugesicherten Eigeschaft eines originalen DDR-Fahrzeugs enspricht. Dies hatten Sie mir mündlichen versichert.


    Zeugen: XXXXX


    Ich fordere Sie daher auf, mir den Kaufpreis gegen Fahrzeugrückgabe zu erstatten. Bitte nennen Sie mir innerhalb der nächsten 10 Tagen hierfür einen Termin.


    Sollte diese Aufforderung ergebnislos bleiben, werde ich anwaltliche Hilfe einschalten sowie den gesamten Vorgang der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Prüfung vorlegen.


    mfg etc.


    Wenn er hierauf nicht reagieren sollte, schreib einen knappen Deutschaufsatz und geh damit zur Polizei (die Mahnung nicht vergessen). Im Zuge des wohl folgenden Ermittlungsverfahrens hast du gute Chancen, dass sich was bewegt (obwohl die STA es hasst zivilrechtliche Ansprüche zu unterstützen - der hier ist aber dreist). Falls das nichts bringt geh zum Anwalt oder Kauf dir einen Ersatzrahmen und wechsel (dauert 5-10 Stunden). Das ist im Zweifel günstiger und schneller als ein Zivilverfahren.


    Alles Gute


    Jan

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