Mein Informationsstand: Bei Fahrzeugen vor 2001 brauchen Komponenten der internen Elektrik keine Prüfzeichen. Nur die Leuchtmittel mussten immer schon legalisiert werden.
Für eine Batterieladung bei leuchtendem Rücklicht müsste man die Rücklichtdrossel abschaffen, denn die verheizt die Leistung, die das Rücklicht an sich übriglassen würde. Die Ladedrossel muss sowieso raus. Wenn man dann schon dabei ist, dann nimmt man auch gleich die Ladespule des DUO und einen Brückengleichrichter. So erhält man eine verdoppelte Grundleistung. Das wieder erlaubt dann auch den Einsatz eines handelsüblichen Gleichrichter-Regler-Blocks, und das Blinkrelais darf bleiben wo es ist. Brems- und Rücklicht müssen dann natürlich mit an den Batteriekreis.