Dekra Papiere

  • Könnte es, wenn man statt KBA Papieren welche von der Dekra hat sein, dass es trotzdem ein Reimport ist oder ist das egal, wo die 60km/h ABE herkommt? Und was macht es eigentlich für einen Unterschied?

    • Offizieller Beitrag

    Nur vom KBA gibts den Auszug aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis.
    Das gibts auch nur für Fahrzeuge, die vor dem Stichtag und
    auf dem Gebiet der ehem. DDR erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    Die Bestandsschutzregelung erlaubt für diese Fahrzeuge 60 km/h.


    Hast du einen Reimport, bekommst du Papiere von der Technischen Anstalt
    (also TÜV oder Dekra).
    Das läuft meist als Einzelabnahme und meist ohne die 60 km/h Erlaubnis.


    Aber "Rossi" kann das bestimmt noch besser erklären...

    • Offizieller Beitrag

    Hi,



    das wird eine Betriebserlaubnis nach §21 STVZO sein von der Dekra aus den neuen Bundesländern.



    Das muss nix heissen, dass das ein Reimport ist. Wenn der Vorbesitzer nicht wusste, dass er die ABE direkt vom KBA bekommen kann und zur Technischen Prüfstelle gelatscht ist. Wenn dieses Gutachten danach vom Straßenverkehrsamt abgestempelt ist, ist das dann die ABE.



    Frei nach dem Moto:" Kunde droht mit Auftrag, dann bekommt er das gewünschte!"



    MfG



    Tobias

  • Ich habe auch solche Dekra Papiere mit eingetragenen 60 km/h, noch nach dem aufgehobenen §18 aus Chemnitz. Wurde 2017 beim nachträglichen Abstempeln auf dem Straßenverkehrsamt alles für gut befunden.

    Stuff?Buy it!Gadget?Try it!When in doubt, do it!Regrets? None!

  • Braucht man dann nicht den A1 Führerschein oder irgend einen anderen, da man ein 60kmh Moped nicht mehr mit dem Autoführerschein (B) fahren darf?!


    Also zumindest mit dem neuen Führerschein..

    Mischungsverhältnis: 1:50 (Schrauben:Fahren "in Minuten")

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