Zivilrechtlicher Streit wegen gestohlener und wieder gefundener Simson

    • Offizieller Beitrag

    Eine verschlissene Kurbelwelle ersetzt man durch eine neue.
    Aber er kann Dir zeigen, was er will und woher er es auch immer hat.


    Ich würde da härter auftreten und mir kein X für ein U vormachen lassen. Du bist IMHO nicht beweispflichtig, sondern er.
    Ohne Rechtsanwalt scheint er nicht sonderlich zu beeindrucken zu sein.



    Peter

  • Habe leider keine Rechtschutzversicherung. Das wird dann zu teuer.


    Vielleicht ists das beste er gibt mir das Geld für eine Neue damit ich wieder eine habe und wir haben dadurch beide am wenigsten Stress. Müsste dann halt nur eine aus der Umgebung von München sein. Sonst fahre ich quer durch Deutschland dafür.

    • Offizieller Beitrag

    Du bist Eigentümer und hast doch sicherlich die richtige ABE. Kämpfe!


    Wer kämpft, kann verlieren.
    Wer nicht kämpft, der hat schon verloren!



    Peter



    Nachtrag:
    der "Käufer" liest evtl. bereits hier mit und freut sich des Lebens, weil er Dich im Sack hat, wenn Du den Allerwertesten nicht hoch bekommst.

  • Naja mein Moped im Urzustand ist das mindeste was mir zusteht.


    Das ist ja kein Grund dass mir das nicht mehr zustehen sollte.


    Aber du hast mich auf eine gute Idee gebracht.


    Vielleicht sind das ja irgendwelche Teile die er abfotografiert hat um mich dazu zu bringen ihm meine Simme zu überlassen.


    So ein Ersatzteil kostet aber ja wenn dann nicht viel und bis jetzt habe ich von Leistungsschwächen dadurch auch nichts mitbekommen. 63 Km/h schafft sie locker und zieht mich mit Sozius locker jeden Berg rauf.

  • ... das ist deine Maschine und dein Eigentum. Du kannst sie sofort abholen.Er hat Diebesgut gekauft und wird damit zum Hehler!Nur wenn er nachweisen kann,des er selbst arglistig getäuscht wurde entgeht er der Strafe! er muß sie dir sofort übergeben,ansonsten Nötigung usw usw !! Er kann sich ja vom Verkäufer den schaden ersetzen lassen. Du mußt dies auf keinen Fall machen!!!
    Du bist der geschädigte.
    Nimm dir einen Anwalt.(sollte bei der Schadesnsumme ca 100,-€ kosten!!)
    Andreas
    Mehr möchte ich hier nicht dazu schreiben.
    Mein Problem war,!! Ich kam nicht rechtmäßig auf das Grundstück! Deine wurde sichergestellt und muß dir sofort ausgehändigt werden!!
    !!!!

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Ich grüße,



    das hier wird mein letzter Beitrag zu diesem Thema, weil wir uns nur im Kreis drehen. Nur kurz zur Praxis: Dir wurde dein Moped gestohlen und kriegst es wohl wieder (was eher selten vorkommt) auf der anderen Seite steht jemand der es vermeintlich in gutem Grlauben gekauft hat und wohl einiges reininvestiert hat und es jetzt ersatzlos wieder abgegeben muss und von dem Sachverhalt wohl genauso begeistert bist wie du.




    Das Moped ist sichergestellt und wird dir ausgehändigt, wenn es der Staatsanwaltschaft in den Kram passt und keinen Deut früher. Mein praktischer Tip: Sei dankbar, dass du die Maschine überhaupt wiederbekommst. Alles weitere wie die Frage mit den Umbauten und dem Motor hat was mit Recht haben und Recht bekommen bzw. wer beweisen kann gewinnt zu tun.




    Kurz: Nimm das Moped entgegen und schmeiß schlechtem Geld nicht noch Gutes hinterher. Bei dem Streitwert glaube ich eh nicht, dass sich da ein Anwalt ransetzt.



    Alles Gute



    Jan

  • Ps.!
    Wenn du den Gang zum Anwalt machst.Wenn du noch weißt wo du die Ersatzteile für deine Simson bestellt hast. Die Händler haben bei den neuen Bestellsoftwaresystemen spielend leicht deine alten Bestelleungen noch gespeichert.(10 Jahre für die die Steuer!!)
    Schreibe sie an.(per mail)Erkläre den Sachverhalt und bitte sie,dir Kopien der alten Rechungen per mail zukommen zu lassen.(Sie haben ja dann deine Lieferadresse und deine Mailadresse)
    (sollten sie knapp 4 Minuten Zeit kosten!)
    Dann hast du alle Rechnungendeiner bestellten ersatzteile per mail .Kannst die auf einen stick packen und dem Rechtsanwalt zukommen lassen.
    Gruß Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Ich würde das über ein Amtsgericht laufen lassen und eine Klage formulieren, sie helfen Dir mit Sicherheit bei der Klageformulierung, soll doch ein Richter darüber entscheiden. Es kostet nicht viel und man braucht keinen Anwalt. Die strafrechtliche Seite, ob die überhaupt in Frage kommt oder nicht, hilft Dir sehr wenig und ist erstmal uninteressant. Klar, es wäre besser gewesen, wenn der Käufer die Rahmen-Nummer auf dem Revier überprüft hätte, das ist sein Versäumnis und sein Problem.
    Ich habe hier auch etwas gelernt: Ich lasse mir noch Kaufverträge geben, von Rentnern oder wo ich auch immer meine Simson-Motoren gekauft habe, das geht noch im Nachhinein.
    Ein Antwalt ist eine Glückssache, manche taugen etwas, manche kassieren nur einfach ab.
    Das Amtsgericht ist der erste, unabhängige Ansprechpartner, sie dürfen zwar nicht beraten, helfen aber immer bei der Klageformulierung.

  • Und wenn der Verursacher Empfänger von Sozialleistungen ist oder unter der Pfändungsgrenze liegt: Jeder Cent beim Anwalt ist rausgeschmissenes Geld.
    Zumindest ist das Amtsgericht billiger, man erfahrt dort die Verhältnisse sowieso.
    Versuch macht klug, mache und berichte hier..

  • Du must den Richter oder Richterin davon überzeugen, dass der Motor ein teures Originalteil ist. Mit dem Erwerber würde ich mich gar nicht abgeben, der/sie denkt nur: Das willst nur Kapital rausschlagen: Vergiss es, glaube mir. Wenn ich Richter wäre, ich würde Dir schon glauben schenken. Gehe zum Amtsgericht. Ich habe vor drei Jahren beim Händler für S50 DDR-Originalzylinder+neuer(25Jahre) DDR-Originalkolben mit Übermass aus BW erworben, neuer Schliff vor 25Jahren für 35€, dieser West-Händler hatte fast 25Jahre DDR-Ware gelagert, nun ist sie weg. Kein Rost, ist Original DDR-Ware nach heute fast 30Jahren. Es gibt noch Simsons, neu, kaum zu fassen.Aber gibt es.

  • Der Beamte hat so eine Vermutung geäußert da mein mutmaßlicher Rahmen ebenfalls die enduroverstrebungen besitzt und die Schweißnaht laut seiner Einschätzung keine frischgemachte ist weil man das an einer überlackierung erkennen könnte.

  • Das Forumsmitglied "hallo-stege" hat bei einem ähnlich gelagerten Fall auf die Anfrage eines anderen Users folgendes geantwortet:



    Zitat

    Bei Simson muss man immer "Hersteller - Typ - Fahrgestellnummer" als eine Einheit sehen, in der Datenbank für Fahrzeugdiebstähle werden leider meines Wissens nur "Hersteller - Fahrgestellnummer" gespeichert. Bei Simson hat die gleiche Fahrgestellnummer des Öfteren bei 2 verschiedenen Fahrzeugtypen Verwendung gefunden.

    Ich glaube fast dass es bei mir ähnlich sein könnte. Dieser Rahmen hat zwar die gleiche Fahrgestellnummer wie meiner. Auch das Baujahr des Rahmens stimmt überein mit meinem. Nur wurde nicht berücksichtigt dass sich die Typen unterscheiden.


    Wäre halt echt ein mega Zufall dass ausgerechnet in diesem Zeitraum wo meine gestohlen wurde auch noch im Raum München der böse Zwilling von meiner aufgetaucht ist. :roll:

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