Beleuchtungsproblem/Spulen Tausch

  • Moin


    Ich habe gerade eine KR 51/1 von 1976 vor mir und folgendes Problem:


    Sobald ich das Licht einschalte und dann Bremse, geht das Licht hinten aus.
    Die Schwalbe hat eine 18W Spule verbaut, wenn ich jetzt die Verbraucher beim Bremsen addiere komme ich auf weit über 23W.
    Hat schonmal jemand dort eine Spule auf der S51 mit 31,2 W eingebaut?



    Oder gibt es eine generelle Lösung für mein Problem?



    Vielen Dank im Vorfeld

    • Offizieller Beitrag

    Es ist "total normal", dass das Rücklicht ausgeht, wenn das Bremslicht angeht; zumindest bei der alten Simson-Elektrik. Eine andere Spule allein würde nüscht bringen, dazu müsste auch das Polrad und die Schlusslichtdrossel angepasst werden, was weitere Veränderungen erforderlich machen würde.


    VAPE wäre das Zauberwort.



    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Oder man steckt auf Taglichtschaltung um.
    Dazu vom ZüLiScha die Kabel von Pin 59 (rot/weiß aus der Lima)
    und Pin 56 (weiß/schwarz zum Scheinwerfer) abziehen, verbinden und isolieren.
    Auf diese Weise hat man bei Zündung AN (ZüLiScha Pos.1) auch den Frontscheinwerfer an - die Lichtpflicht ist erfüllt und die 18W Ladespule braucht das Rücklicht nicht befeuern, sondern kann die Batterie laden.
    Auf Pos.2 (Licht AN) kommt dann ganz normal Rücklicht und Tachobeleuchtung dazu.



    LG Kai d:)

  • Die Lichtpflicht an sich wäre so nicht erfüllt, aber es gibt eine Ausnahmegenehmigung aus DDR-Zeiten dafür, dass das Rücklicht tagsüber aus bleiben darf.



    Ein weiterer Vorteil dieses Umbaus ist übrigens, dass das Bremslicht schneller aufleuchtet. Das kann dem nachfolgenden Verkehr wichtige Meter Anhalteweg sparen.

  • Die Regelung (man findet sie im Web nicht im Original) galt ausdrücklich nur für den Altbestand mit 6V und der alten "Ladeanlage" mit Drosselspulen - eben um das Problem der Batterieentladung zu mildern.




    Alles, was schon elektronische Laderegler hatte (SR50 z.B.), darf das nicht.



    Heute, 2018, darf man tagsüber wiederum mit einem entsprechend zugelassenen Motorrad-Tagfahrlicht eben doch wieder nur vorne beleuchtet sein. Einfach nur den vorhandenen Scheinwerfer anmachen gilt aber nach wie vor nicht.

    • Offizieller Beitrag


    Einfach nur den vorhandenen Scheinwerfer anmachen gilt aber nach wie vor nicht.



    Ich hab keinen entsprechend zugelassenen Taglicht-Scheinwerfer,
    nur Abblend- oder Fernlicht. Soll ich also ohne Licht fahren? Nein!



    Das hab ich gerade bei TÜV-Nord gefunden:
    Tagfahrleuchten (TFL) dienen der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch. Der Anbau an Krafträdern (Zweiräder über 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit oder über 50 cm3 Hubraum) ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben.
    Aufgrund einer Änderung von § 17 StVO darf ab dem 1.4.2013 bei Motorrädern am Tag anstelle des Abblendlichtes auch mit eingeschalteten Tagfahrleuchten gefahren werden.

  • Ganz genau - mit einer separaten, zugelassenen Tagfahrleuchte, aber nicht mit Abblendlicht alleine.



    Das ist exklusiv den älteren Simsons zugestanden, kraft eben dieses DDR-Erlasses "Ausnahmegenehmigung Nr. 397/87 vom Ministerium des Inneren".

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