40 kmh-Regelung Anfang der 1980er in der BRD

  • Wieso?
    Am Anfang bis mitte der 80er Jahre durften hier die Mokicks nur 40km/h fahren.
    (Kreidler,puch,Herkules,Zündapp,DKW usw)
    Erst mitte der 80er Jahre,als es schon die 80er gab wurde diese Beschränkung auf 50 km/h erhöht.
    Da waren Zündapp und Kreidler schon lange pleite.
    Deshalb gab es die auch nie mit 50km/h Zulassung als Mokick.
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Und die alten KKR mit ihren 49ccm und 6,5 PS waren irgendwann in den Versicherungen teurer als eine 90 PS Motorrad.(Um die 1200,-DM 1980!)da konnte sich ein Lehrling oder Student nicht mehr leisten und mußte mit den Mokicks (mit ca 150,-DM Versicherungskosten) volieb nehmen.
    Dannklamen ja die 80er mit weniger spitzen Lesitungskurve und nervenschonender Auspuffmusik.De waren am Anfang auch biliger in der versicherung.Aber 80er wurden Weltweit verkauft .Nicht nur in der BRD und in Europa. So koamen dann die 2000,-DM Honda,Yamaha usw auf den Markt. Mit anständigem Licht und da ging wegen der teuren neuentwicklung des Motors den einheimischen Produzenten die Puste und die Käuferschicht weg.(Kreidler,Zündapp) Einzigst Hercules mit Sachs Motoren überlebte etwas länger mit unterschiedlichen Eigentümern.Der Rest ist Geschichte.BRD ca 4500,-DM gegen Japan ca 2000,-DM.
    Ja der Chrom hatte gute Qualität.die Schrauben auch.Aber der Hochmut stürzte sie in die Vergessenheit.
    VW,Mercedes wird es ähnlich ergehen.
    Diese Arroganz gegenüber dem Kunden....


    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Und der Gesetzgeber hatte für die "West" Mokicks noch andere Auflagen:


    Fahrradklingel(Hupe lange Zeit nicht erlaubt!)
    Scheinwerfer max 15 Watt
    erst in den späten 80er wurde Bremslicht Pflicht.
    Und Blinker sind selbst heute noch nicht verpflichtend !


    da hatten die DDR Mopeds schon lange 25 Watt Frontlicht,Bremslicht,Hupe!
    Zum Teil Blinker(S51 N und Sr50 N ausgenommen)
    Andreas

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  • Bis 86 keine Blinker Pflicht im Osten,deshalb ab BJ 1987 SR50 B und S51 -B (bis dahin gab es die Modelle SR50 N und S51N (Mit Akkupack für die Hupe)
    !Mein Wissens-stand.!

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  • Des weiteren gab es noch die s51E4 (Enduro), welche mit der Minimalelektrik der N-Modelle ausgestattet war aber über den 4 Gang Motor verfügte.



    LG Schubi

    s51 Enduro Bj. 1983 / s51 electronic Bj. 1987



  • ab Anfang der 80er
    bei Vespa PK50S 35/35W und Hupe



    die PK50 (ohne "S" ) Sparversion hatte weiterhin 15W und Fahrradklingel



    Rita



    Roller, die ich damals aus GB und I mitgebracht habe waren zum Teil mit Wechselstromscharre
    (wurde von den meisten Tüvs akzeptiert)



    bei Vespa 50SR und 125Primavera war die Schnarre in der ABE als "mit ABE Ausnahmegenehmigung"
    erwähnt

  • Die N-Modelle sollten ursprünglich für die Landbevölkerung herhalten, O-Ton aus dem Buch "Einfaches und preiswertes Moped." Auf dem Dorf waren Blinker unnötiger Luxus.


    Ab 1989 S51/1 und SR 50/1, komplett in 12V. Die Einfachausführung war die B, Kontaktzündung, 4Gang-Motor...
    3Gang-Motor war mehr Ersatzversorgung und Export..

  • Wie hier irgendwo auch zu lesen war hatten die S51/1 und der Sr50/1 sogar den Bing Vergaser nachträglich in die ABE eingetragen bekommen.
    Die einzigen Modell wo der Bing nicht nachträglich beim TÜV vorgeführt werden muß!
    ;)

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  • Das gilt für 2 rädige Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen,welche auf Autobahnen unterwegs sein dürfen.
    Noch vor ein paar Jahren(ca 5 ) wurden neue Puegeot Ludix Roller in der Sparversion Europaweit ohne Blinker zugelassen und verkauft.
    Verischerungskennzeichen müßen ja auch nicht beleuchtet sein! Im Gegensatz zu amtlichen Kennzeichen!


    Die publizierten Daten (Tüv süd usw ) beziehen sich immer auf Motoräder mit amtlichen Kennzeichen.Ab 50 ccm (alte KKRs) 80er,125 usw.
    Man kann ja auch bei Simson Modellen die Blinker austragen lassen.
    Alte Mokicks von Zündapp,Kreidler,Hercules hatte auch nur seltens Blinker(meist nur in Luxusversionen)


    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

    • Offizieller Beitrag

    Memo an mich selbst: Gesetze immer ganz lesen! Ich hatte den §54 nur bis zum Absatz 4 gelesen, in Absatz 5 steht tatsächlich die Ausnahme für KKR, LKR usw.




    Da die meisten (vernünftigen) Roller ja eine ABE MIT Blinkern haben, bin ich irgendwie davon ausgegangen, dass die auch durch die STVZO vorgeschrieben sind. Tatsächlich habe ich mich schon über diese neuen China-Elektrotretroller usw gewundert, die auf wundersame Weise ein E-Prüfzeugnis in Italien oder wo auch immer erhalten und somit auch in Deutschland bewegt werden dürfen, bei denen außer einer mickrigen Bremse und Vorder-und Rücklicht nicht viel mehr dran ist.




    Ich finde es für mich auf jeden Fall ganz gruselig, wenn die Blinker gerade mal ausfallen.

    • Offizieller Beitrag

    Hi,



    das ist nicht so einfach. Nach §54 STVZO brauch ein Kleinkraftrad oder Leichtkraftrad keine Blinker, das ist richtig.



    Das sind aber nur noch Altlasten, neue Zweiräder sind meist nach EG-Recht.


    Die EU kennt leider keiner Leichtkrafträder, sondern nur die EG Fahrzeugklasse L3e:



    Zitat von EG Recht

    Zweirädriges Kraftfahrzeug (Kraftrad) ohne Beiwagen mit Hubraum über 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h



    Und an der Klasse L3e sind immer Blinker vorgeschrieben.



    MfG



    Tobias

  • L3e sind somit 2 Räder mit mehr als 50ccm(!) und mehr als 45km/h.(ehemals mehr als 50km/h) Somit die Fahrzeugklasse über Mokicks,Roller.
    Deshalb keine Blinkerpflicht für Mokicks.
    Richtig?(Manch einer ist sonst mit § und Fahrzeugklassen überfordert.)

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

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