Liste zulässiger Umbauten falsch ?

  • Hallo,


    ich besitze eine KR 51/2 N welche ursprünglich einen M531 Motor hatte. Ich habe jetzt auf M541 und Elektronik Zündung umgerüstet. In der offiziellen Liste zulässiger Umbauten ist aber kein Kreuz bei der KR51/2 N und dem M541 zu finden. Bei der Elektronik Zündung ist ein Kreuz vorhanden. Im Schwalbe Buch von Ehrhard Werner ist das Kreuz in der Tabelle beim Motor aber vorhanden. Ich denke der Umbau ist gestattet ,ich benötige aber etwas um den Motor eintragen zu lassen. Gibt es noch andere Dokumente ? Ich weis, es gibt unterschiedliche Auffassungen, ob eine Eintragung notwendig ist, ich will mich aber absichern und hab das so für mich entschieden !
    Ich habe auch nur KBA Papiere, mal schauen. Es sollte aber nur eine Änderungsabnahme nach §19 werden.


    MFG
    Green

    • Offizieller Beitrag

    Es sollte aber nur eine Änderungsabnahme nach §19 werden.



    Das ist keine Änderungsabnahme nach §19.3, da kein gültiges Prüfzeugnis vorliegt,sondern eher §19.2 (i.V.m.§21).




    Das darf momentan (noch) nur die technische Prüfstelle, sprich im Westen der TÜV und im Osten die Dekra.



    Das ist momentan aber im Fluss, bald darf es jede Prüfstelle, wenn der Kollege eine Zusatzausbildung zum Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienst hat. Das ist aber eher noch selten.



    MfG



    Tobias

  • Hallo,


    hier mal 1 Seite. ich habe unten auch ein scheinbar originales Dokument eingefügt.


    Simson-Bastler - Liste der zulssigen Umbauten - mit Vorsicht zu genieen!


    Im Erhard Werner "Schwalbe Buch" ist das Kreuz aber vorhanden.


    Eine Einzelabnahme möchte ich allerdings vermeiden, nicht das meine 60 km/h Zulassung gemäß Einigungsvertrag in Gefahr ist.


    Gibt es denn für die Motoren keine Prüfzeugnisse, KTA Zulassungen ? Das war zumindest meine Hoffnung. Sind doch eigentlich Serienmotoren ?


    • Offizieller Beitrag

    DAS BUCH sagt auf Seite 201 unter der Überschrift "Zulässige Umbauten" u.a.:
    "Werden die Umbauten sachgemäß ausgeführt, ist die Vorstellung des veränderten Rollers bei TÜV oder Dekra nicht erforderlich"
    Nur eine Seite weiter, in Tabelle 10 ist das gewünschte Kreuz in Zeile Motor M541 und Spalte KR51/2N vorhanden. Bingo!



    Peter

    • Offizieller Beitrag



    jepp so ist es offiziell. Machen tut das aber keiner so richtig, weiss auch kaum einer.



    MfG



    Tobias

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