Fremdverschuldeter Unfall, Blinker links abgerissen, Lenkerspur und Beinschild verzogen,

  • Die Frage habe ich schon an Herrn Nagel gemailt: Er wird die "Republikflüchtiuges Wildgeflügel" am 24sten zur Reparatur abholen.


    So, wie es derzeit aussieht, wird die Sache "ganz konventionell 0815" abgewickelt: Reparaturrechnung (Werkstatt - Anwalt) und Schmerzensgeldforderung an die Verursacher - Haftpflicht vom Halter. Auf die Unfallfahrerin kommt eine Anlklage wegen fahrlässiger Körperverletzung zu, darum kümmert sich die Polizei von Amts wegen.


    Im Online - Katalog von Polo habe ich eine Spiegelaufnahme für die Lenker - Nock entdeckt: Die links angeschraubt, ein kleiner, zweiter Spiegel dran, Feierabend. Sofern überhaut Etwas gegen rücksichtslose Raser mit unbeleuchteten Tarnfarben - Autos hilft.

    • Offizieller Beitrag

    Der Umbau auf 4-Leuchten-Blinkanlage an der Schwalbe ist erlaubt.
    Es müssen lediglich die vorderen Blinker so konfiguriert werden, das die nur nach vorn abstrahlen.
    Bei Spiegeln ist alles erlaubt, was für den öfftl. Straßenverkehr zugelassen ist.
    Die ABE bleibt also von beidem unberührt.


    Und das der Verursacher eines Verkehrsunfalles mit Personenschaden immer die Anklage der Fahrlässigen Körperverletzung an der Backe hat, ist sonnenklar. Schließlich handelt es sich um einen Offizialdelikt nach §229 StGB. Du musst das aber nicht noch ein 5.mal erwähnen. Letztlich bleibst du von diesem Vorgang völlig unberührt - hast also keinen Vor- oder Nachteil.
    Für dich (und uns als potentielle Opfer) sind lediglich die Schadenersatzforderungen nach §823 BGB interessant.


    LG Kai d:)

  • Im Online - Katalog von Polo habe ich eine Spiegelaufnahme für die Lenker - Nock entdeckt: Die links angeschraubt, ein kleiner, zweiter Spiegel dran, Feierabend.


    Na so etwas scheint ja auch interessant für mich zu sein, auch wenn ich zum Glück (toi toi toi) noch keinen Unfall hatte. Hast du mal einen Link dazu?

  • Gebt bei Amazon mal den Suchbegriff Spiegelaufnahme ein. Da habt ihr eine ziemliche Auswahl. Wie ich Herrn Nagel kenne, wird er sich bei der "Republikflüchtiges Wildgeflügel" darum kümmern.

  • Verletzung heilt gut, Spiegel an den Helm praktiziert, Schwalbe zur Reparatur in der Werkstatt, Ende April geht die Arbeit wieder los: Hätte schlimmer kommen können.


    Die Werkstatt macht nur das Technische, um die Neulackierung (RAL 5019 Atlantikblau in Alkydharz - Lack) werde ich mich in Ruhe in der Garage selber kümmern und das "Republikflüchtige Wildgeflügel" möglichst nahe an den Originalzustand zurück versetzen.


    Nun habe ich 2 Fragen: Ab wann gilt die Maschine als restauriert, und mit welchem Mittelchen bekomme ich den Chrom wieder zum Glänzen?

    • Offizieller Beitrag

    Zum Thema "Restaurieren" schau bitte ins Wiki.
    In der DDR gab es Elsterglanz zum Polieren von Chrom, das gibt es zumindest dem Namen nach auch wieder. Ich habe gute Erfahrungen mit "Never Dull" vom Rockerversand Hamburg gemacht.



    Peter

  • Dazu mal eine Frage im Falle eines Unfalls:
    Ich wohne im Ruhrgebiet, hier gibt es weder Werkstätten noch Händler, die sich mit der Schwalbe auskennen...
    Wohin wird dann die Unfallschwalbe abgeschleppt? Zu irgendeiner ahnungslosen Zweiradwerkstatt?
    Wer soll den Versicherungswert schätzen, wenn es kein Gutachten vom Zustand VOR dem Unfall gab?
    WER soll dann die Schwalbe wieder aufbauen?


    BTW: da es Dir wohl wichtig ist: die Anzeige wegen Körperverletzung wird regelmässig eingestellt...

    • Offizieller Beitrag

    Wer soll den Versicherungswert schätzen, wenn es kein Gutachten vom Zustand VOR dem Unfall gab?



    Das genau ist der Knackepunkt! Du bräuchtest für Oldtimer ein Gutachten, solange wie das Fahrzeug noch sehr gut i.O. ist.
    Aber das gibt es nicht für kleines Geld.
    Dann hilft Dir evtl. noch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Aber auch die gibt's nicht für umme.


    Und der Wiederaufbau bleibt dann Deine Sache.


    Peter

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man nicht einen Sachverständigen um die Ecke wohnen hat, macht man am Besten ganz viele Fotos. Zum Beispiel im Zuge einer Restauration oder eines Wiederaufbaus. Diese Fotos können einem Sachverständigen nach einem Unfall die Wertschätzung sehr erleichtern.



    LG Kai d:)

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