Simson mit B Führerschein Gesetzesänderung??

  • Hi Leute,


    Ich bin ganz neu in der Thematik und bin mir aber mittlerweile sehr sicher gewesen, dass es Zeit ist mir auch eine Simson zuzulegen. Deshalb bin ich seit einiger Zeit sehr aktiv auf der Suche nach einem Modell in meinem Budget.
    Dabei bin ich allerdings auf einen Verkäufer gestoßen, welcher meinte seit 2020 dürfe man DDR Mopeds nicht mehr mit dem B Führerschein (bei mir momentan noch B17) fahren. Ich habe daraufhin nochmals recherchiert und keine Änderungen im Internet gefunden und es deshalb weitestgehend ignoriert.


    Nun hat ein Freund in der Fahrschule von seinem Fahrlehrer auch erzählt bekommen, dass es da eine Änderung gab und man sie mit dem B17/B nicht mehr fahren darf. Ich habe dazu noch immer nichts gefunden und war jetzt doch so verunsichert, dass ich noch einmal bei den Profis nachfragen wollte:
    Gab es da eine entsprechende Änderung oder irgendetwas womit sie es vielleicht verwechselt haben?


    Ich kenne nur die Lockerung für A1 bzw dem Zusatz fürs Auto ab diesem Jahr...


    Vielen Dank schonmal!

  • ... und trotzdem gibt's immer wieder Fahrschulen und Polizisten, die einem erzählen wollen, man dürfe das nicht mehr. Merke: Die wollen dein Geld.



    Deswegen merke man sich diesen Paragraphen.



    Eine Fahrerlaubnisverordnung (FEV) gehört übrigens zur Standardausrüstung jedes Streifenwagens, nur falls doch mal Diskussionen aufkommen sollten.

    • Offizieller Beitrag





    Das erzählen selbst meine Kollegen, die müsste ich auch erstmal aufklären, da kommt echt Freude auf.



    MfG



    Tobias

  • Einen Ausdruck des § habe ich deshalb z.B. immer dabei, neben KBA-ABE, Versicherungsbestätigung und einer Zigarre, wenn die Jungs hier im tiefen Südwesten mal wieder länger brauchen.... ;)

    ...drum fange nicht elektrisch an, was man mechanisch lösen kann...

  • Eine Berliner Fahrschule sagte mir auch etwas von 8%-Geschwindigkeitstoleranz, wegen Tachoungenauigkeit.Seltsam: Ich kenne nur die Rechtssprechung mit 20%-Toleranz, aber egal, habe bald nur noch eine Leistungsbeschränkung mit B196.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Berliner Fahrschule sagte mir auch etwas von 8%-Geschwindigkeitstoleranz, wegen Tachoungenauigkeit.Seltsam: Ich kenne nur die Rechtssprechung mit 20%-Toleranz, aber egal, habe bald nur noch eine Leistungsbeschränkung mit B196.





    Was hat das den mit Klasse AM und Simson fahren zu tun?



    MfG



    Tobias



    P.S




    A1 hat eine Leistungsbeschränkung auf 11KW und ein maximales Leistungsgewicht von 0,1KW/kg.




    Da gibt es 125er die diese 0,1kW/kg trotz 11kW auch überschreiten, weil zu leicht!

  • Was hat das den mit Klasse AM und Simson fahren zu tun?



    Insofern, dass dir viele Leute viel Scheisse erzählen. Oft aus Unkenntnis, oft aus Geldgier oder Erfolgssucht.




    Der "Fahrlehrer" will, dass du ihm den Müll glaubst und dann bei ihm einen SZ196- oder A1-Kursus buchst. Dein "Freund und Helfer", der weder dein Freund noch dein Helfer ist, weil er in ständiger Konkurrenz zu seinen Kollegen steht. In Konkurrenz im Wettbewerb "Wer kassiert am meisten ab - und wie hilft das meiner Karriere".



    Ich hab nie soviele Scheisse-Erzähler, Bescheisser, Druckser und Lügner erlebt wie bei der uniformierten Abkassierbrigade. Man wird nicht ohne Grund mit Studium beim Streifendienst wegen "Überqualifizierung" abgewiesen - GeDACHT werden soll da nicht, nur Ausgenommen. Im Wettbewerb Gegeneinander.



    Die Relevanz zum Thema: Einen Gesetzesunkundigen mit B-Lappen kann man in so einem Fall mit nem Strafbefehl belangen und hoffen, dass er es frisst.

  • Spätestens bei der Staatsanwaltschaft würde diese mangelhafte Rechtskunde auffallen.
    Nennt sich Rechtsirrtum!!!(Genaue §§ wissen hier andere)
    Schönes beispiel für A1 Irtum und A2 Irrtum: Hercules 125 geht(15 Ps).hercules 125 s geht nicht.(17ps).Gewichte würden passen.
    Aspes yuma 125ccm geht A2. Im Renntrimm mit Tüv und Zulassung geht sie oft nicht. (Viel zu leicht für um die 40 PS).


    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Vom Aufwand für den Motorradführerschein, kann man schon über einen EU-Führerschein in Bulgarien, Rumänien nachdenken. Natürlich nicht über Vermittler(zu teuer), geht nur über persönliche Kontakte. Es ist auch ein Wohnsitz erforderlich, aber durch persönliche Kontakte, preiswert lösbar, keine Frage, es kommen viele Leute aus diesen Ländern nach D und machen sich selbständig und wandern hier ein: EU machts möglich.Ich kann mir schwer vorstellen, dass in anderen Ländern die Prüfungsanforderungen so hoch sind, wie in D. Also EU-Recht nutzen, so weit es geht.

  • Aber was ist eigentlich mit alten Kraftradtzulassungen???
    (Honda Dax 70ccm ca 5 ps.Max 70km/h.Aber ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und mit ca 5,-€ Kfz steuer.Aktuell verlangt!!! )
    Soll Führerscheinklasse A (offen verlangen)
    Man ist das alles komplex!! Irgenwie wollen ja die ganzen Juristen beschäftigt werden.

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

    • Offizieller Beitrag

    Aber was ist eigentlich mit alten Kraftradtzulassungen???
    (Honda Dax 70ccm ca 5 ps.Max 70km/h.Aber ohne Geschwindigkeitsbegrenzung und mit ca 5,-€ Kfz steuer.Aktuell verlangt!!! )
    Soll Führerscheinklasse A (offen verlangen)
    Man ist das alles komplex!! Irgenwie wollen ja die ganzen Juristen beschäftigt werden.



    Naja.. eine 70ccm Honda Dax ist Klasse A1 bzw. neu B196.




    Das ist ja unter 125ccm, 15kW und 0,1kw/kg Leistungsgewicht.



    Das ist auch wie Sperber, alte Kreidler und was früher unter die offene 50ccm Klasse gefallen ist.



    Ganz früher Klasse 4, dann 1b, heute A1 bzw. B196.



    MfG



    Tobias

  • max 11 kw!
    125er nach A1 sollen doch steuerfrei sein! ?
    Aber was bedeutet der Unterschied Kraftrad.Da sollen aktuell KFZ Steuern verlangt werden.
    (Info anderes Forum!! wo man sich auch wundert!)
    ???????


    und Sonderregelung Elektro moppeds mit 11kw Dauerleistung aber 33kw Spitzenleistung mit A1 Zulassung! (Internetwerbung und Zeitschrift Das Motorrad!)
    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

    • Offizieller Beitrag



    Du wirfst das einiges durcheinander. Führerschein hat ja erstmal nix mit Steuern zu tun, das ist eine komplett andere Baustelle.



    A1:



    Zitat von FEV

    Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt



    Das Problem ist da meist die Verschlüsselung des Fahrzeugs, das ist Fahrzeug ist als Kraftrad verschlüsselt. Damit ist es natürlich Steuerpflichtig. Das Problem ist, dass die EU nicht so richtig ein Leichtkraftrad kennt.



    Ein Leichtkraftrad ist definiert nach §2 FZV:



    Zitat von FZV

    Leichtkrafträder: Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und im Falle von Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3



    Das Fahrzeug darf natürlich nicht als Kraftrad mit Leistungsbeschränkung oder ähnliches verschlüsselt sein. Dann ist es steuerpflichtig, weil ist ja kein Leichtkraftrad. Das ist dann mit dem Zoll zu klären.




    Vorsicht, in §2 FZV steht nix von 0,1kW/kg. Sollte das Fahrzeug zu leicht sein und damit mehr als 0,1kW/kg Leistungsgewicht haben, dann ist das zwar ein Leichtkraftrad aber darf mit A1 nicht gefahren werden.



    Elektrofahrzeuge:


    Da gilt nur die 11kW Dauerleistung für Klasse A1. Das die Dinger kurzzeitig über 30kW haben ist dann so.



    Der Unterschied ist hier erklärt:



    https://www.motor-talk.de/blog…ng-erklaert-t6445916.html



    Wenn also im Fahrzeugschein 11kW und diese 0,1kW/kg drin stehen, ist alles soweit okay und Anforderung für Klasse A1 erfüllt. Einfache Aussage, ist dann erstmal so.



    MfG



    Tobias



  • Erstmal sorry für die späte Antwort und danke für den Verweis auf den Paragraphen.... Ich habes mir fast schon gedacht, aber es ist doch eine Stange Geld für mich und da fragt man lieber nochmal nach.


    Die S51 wurde vor zwei Tagen dann direkt gekauft für 1150€ (anständiger Preis momentan finde ich) und nächste Woche wird sie fertig hergerichtet.

  • Glückwunsch Iccy, wir sind etwas vom Thema abgekommen.(War etwas auch meine Schuld, vielleicht könnte man den Thread in der Mitte an den anderen passenden Thread anhängen.--)
    Hast Du wenigstens einen Kaufvertrag gemacht, gibt es eine ABE vom Kraftfahrtbundesamt aus Flensburg?

  • Glückwunsch Iccy, wir sind etwas vom Thema abgekommen.(War etwas auch meine Schuld, vielleicht könnte man den Thread in der Mitte an den anderen passenden Thread anhängen.--)
    Hast Du wenigstens einen Kaufvertrag gemacht, gibt es eine ABE vom Kraftfahrtbundesamt aus Flensburg?



    Mein Großvater hat sich das Ding genauer angeschaut, weil er sich deutlich besser auskennt. Man muss zwar noch hier und da was dran machen (siehe meine andere Frage zur Lade Anlage zum Beispiel), aber dafür sind sogar original DDR Papiere dabei passend zur Rahmennummer. Kaufvertrag selbstverständlich auch gemacht, war auch einer, der das gewerblich nebenbei macht.

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