Kann es sein, daß Räder mit Edelstahlspeichen bzw. Edelstahlspeichen und Edelstahlfelge keine STVO-Zulassung haben?
In einigen Shops wird extra darauf hingewiesen, in anderen steht davon kein Wort.
Was ist denn nun Fakt?
Sind nur Alufelgen und Stahlspeichen überhaupt zulässig? Auch bei den Schrauben ist das immer wieder eine Glaubensfrage und die unterschiedlichen Festigkeiten spielen ja auch eine Rolle.
Speichenrad Edelstahl
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Was war Orginal verbaut?
Jede Materialänderung verlangt ein Gutachten!!
So mein Wissenstand -
Spannendes Thema. Wenn ich am Auto ein neues Blech am Unterboden reinbrate, interessiert den Herrn Inscheniör auch nur, ob's vernünftig gemacht ist, da muss ich kein Papier zum Blech beibringen, dass das in der Legierung der Originalkarosse entspricht. Noch weiter gedacht: andere Speichenlänge/-kreuzung als Original wäre dann auch nicht zulässig...
My 2cents, M.
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Hi,
schwieriges Thema, ich beobachte das schon länger.
Das Problem tritt wohl nicht nur bei den Felgen auf, sondern auch den Nachbaurahmen, der neuen Gabel, den Scheibenbremsnaben etc. Einige Prüfstellen schlagen schon in die Nachbaurahmen schon keine FIN mehr ein, weil da kein Festigkeitsnachweis dazu vorliegt. Da soll es wohl eine Anweisung zu geben, ich kenne die nicht.
MZA liefert da nix zu, das ist so ein bischen das Problem.
Für die Felgen könnte man das unter der Identradrichtlinie noch verbuchen wenn ich das richtig verstehe:
https://www.gesetze-im-interne…snv_54/BJNR365100998.html
Legal gehen auch eh nur die 1,5 Zoll Felgen, ich meine die Edelstahl sind eh 1,6x16. Das ist klar, dass die dann raus sind. Auch da gibt es so richtig keine Papiere für.
MfG
Tobias
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Das bedeutet also, rechtlich abgesichert wäre nur die Kombination Alufelge und Chromspeichen?
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Das bedeutet also, rechtlich abgesichert wäre nur die Kombination Alufelge und Chromspeichen?
Tja, fragst du da 10 Leute, gibt es 20 Meinungen.
MfG
Tobias
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Da muss man die Materialzertifikate sehen und vergleichen.
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Da muss man die Materialzertifikate sehen und vergleichen.
Wenn es die geben würde....
MfG
Tobias
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Das Problem müsste sich doch analog bei alten Autos mit Speichenrädern so darstellen - wie wird dort damit umgegangen?
Grüße!
M. -
Markenhersteller wie WWS liefern zumindest Festigkeitsgutachten für ihre Speichen, die auch für die Prüforganisationen verfügbar sind. Habe ich irgendwann mal in Verbindung mit der Neueinspeichung meiner MZ Räder aufgeschnappt. Eine kurze Mail dorthin könnte ernsthaft Interessierten sicher belastbare Auskunft geben.
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Hi,
es ist wohl so, dass Speichenräder am Krad repariert werden dürfen.
Vorraussetzung:
Originalradnabe bleibt erhalten und Felgenringe bzw. Speichen sind identisch nachgebaut.
Es handelt sich um "identisch nachgebaute Felgenringe / Speichen":
Dann muss aber der Hersteller schriftlich die Übereinstimmung der Teile bestätigen. Diese Bestätigung ist auf Nachfrage bei der Hauptuntersuchung vorzulegen. Dann ist eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
MZA ist behauptet ja immer, dass die die Teile nach Originalzeichnung produzieren, müsste man mal also schriftlich nachfragen.
Sollte es sich nicht um Identisch nachgebaute Felgen/Speichen handeln, sind die natürlich nur mit Eintragung aufgrund eines Nachweises mittels Festigkeitsgutachten etc zulässig.
Soweit ich weiss gab es zumindest 1,5 Zoll Edelstahlfelgen auf den Enduros oder?
MfG
Tobias
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