Kindersitz und Anhängerkupplung - Einzelteile austauschen legal?

  • Hallo zusammen,


    ich habe für ein kleines Geld einen originalen Schwalbe Kindersitz (KTA Nummer 667) gekauft, damit ich mit dem Nachwuchs hier bei uns auf dem Land ein paar Runden drehen kann. Selbstverständlich befördere ich sie nur mit Integralhelm, Schutzkleidung und max 40km/h auf den hiesigen verkehrsarmen, einsehbaren Feldwegen.

    Es fehlen allerdings der originale Haltegriff und die großen Schrauben. Ich nehme an, dass es unproblematisch ist einfach neue Schrauben und einen Nachbauhaltegriff zu verwenden, da ja auch nicht jede Schraube am Moped genehmigungspflichtig ist. Oder wie bewertet ihr das hinsichtlich Legalität und Versicherungsschutz?


    Ähnlich verhält es sich mit der Anhängerkupplung. Die ist auch original. Während der Kopf per Rostkonverter/-primer vor weiterem Rost geschützt ist, ist die Feder jedoch mittlerweile recht verrostet, brüchig und hat nur noch wenig Spannkraft. Kann ich die Feder ebenfalls durch einen adäquaten Ersatz austauschen oder bräche mir so etwas im Schadensfall das Genick?


    Herzlichen Dank und ein schönes Wochenende :)

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