Erlöscht die ABE bei Umbau von Fuß auf Handschalt-Motor?

  • Tach miteinander,


    einige wissen vielleicht von meiner 74er Schwalbe welche von mir (aus gesundheitlichen Gründen) einen Handschaltmotor verbaut bekommen hat.


    Hatte mir damals während der Restauration ganz normal die Papiere für die FUßschalt Variante angefordert, wie sie damals auch aus dem Werk kam.

    In der ABE steht nirgends etwas geschrieben welche Art von Schaltung die Schwalbe hat, nur das es der "Aufbau 4600" seie, damit kann ich aber nichts anfangen? Weiß einer was man unter "Aufbau 4600" versteht?


    Ich würde nämlich gerne wissen ob meine ABE durch den Umbau auf Hand erloschen ist? laut (http://www.simson-bastler.de/l…mbauten_vorsicht-i30.html) ist der Umbau ja gestattet.


    Jetzt wollte ich nur auf Nummer sicher gehen :)


    Danke im Voraus!


    Luftgekühlte Grüße

    Flo

    Ob S50, S51, Star, Habicht, Sperber oder Schwalbe.... Hauptsache Simson8)

  • Hey Kai


    ja perfekt, dann weiß ich ja bescheid, hatte mir nur Gedanken gemacht das vllt. dieser Punkt 4 etwas über den Motor aussagt.


    Sonst steht ja wirklich bis auf Fahrgeräusch etc. nichts in diesem Brief zum Motor geschrieben.

    Ob S50, S51, Star, Habicht, Sperber oder Schwalbe.... Hauptsache Simson8)

    • Offizieller Beitrag

    Sonst steht ja wirklich bis auf Fahrgeräusch etc. nichts in diesem Brief zum Motor geschrieben.

    Ja, genau. Viel gibt der Schein nicht her...

    Unter P.1 bis 4 sind Hubraum, Nennleistung, Nenndrehzahl und Kraftstoffart aufgeführt.

    Aber nirgends die Art der Schaltung.


    Ich hab übrigens gerade mal in meine ABE von 2009 geschaut;

    dort steht unter Art des Aufbaus : Doppelsitzbank

  • Die Frage ist relativ einfach mit § 19 StVZO (plus Beispielkatalog, der leider nicht öffentlich nachlesbar ist) zu beantworten:


    Solange Du nicht an der Getriebeübersetzung fummelst, ändert sich das Abgas- oder Geräuschverhalten nicht, insofern erlischt die Betriebserlaubnis nicht.


    Wenn der Umbau fachgerecht durchgeführt wird, z.B. mit Simson Originalteilen, und wie bei der Handschaltungsschwalbe, ist keine Gefährdung zu erwarten und die Betriebserlaubnis erlischt ebenfalls nicht.


    Wenn Du einen Umrüstsatz nimmst, wie er z.B. für behindertengerechte Umbauten verwendet wird (ich meine, das ist in der inzwischen wegen Einführung der STVZO West nicht mehr gültigen "Liste der Zulässigen Umbauten" beschrieben) müsste man das im Einzelfalle begucken, weil dadurch eventuell eine Gefährdung hervorgerufen werden kann ... (Außenkanten, etc.)

  • Der 64er Motor ist komplett original, er hat nur eine neue Zylindergarnitur bekommen, da es die mit dreiecksflansch nicht mehr gibt (neu), deshalb hab ich dort den standard /1 Satz drauf. Eine neue Auspuffanlage von der /1 gab es passend neu dazu. Somit theoretisch ja ein M53/1KHF Motor?


    Bezüglich der Getriebeübersetzung:


    Gab es nicht einen Umbau im Triebwerk sodass die /1 Schwalbe mehr Kraft hatte? Oder liegt dies nur am Zylinder?

    Ob S50, S51, Star, Habicht, Sperber oder Schwalbe.... Hauptsache Simson8)

  • Hey Tobias


    hast mich glaube ich falsch verstanden,

    ich habe eine Kr51/1, mit dem großen Ansaugdämpfer usw. eben nur einen Motor der KR51, der hat aber eben auch wieder den neuen Krümmer usw. von der /1 gekriegt. Ich habe quasi den Kr51 Motor auf Kr51/1 umgebaut.

    Außenscheinlich unterscheidet der sich von meinem M51/1 Motor der hier noch liegt nicht, eben bis auf die Handschaltung. Die gab es beim M53/1 ja aber auch noch.


    Solange also die Getriebeübersetzung die selbe ist, denke ich dass es da kein Problem geben sollte.

    Aber ist die denn identisch? Die habe ich nämlich nicht angefasst, generell, der Motor wurde noch nie aufgemacht (außer vllt zu DDR Zeiten)


    Vielleicht irre ich mich auch und versteh deinen Text nur falsch :D


    Gruß

    Ob S50, S51, Star, Habicht, Sperber oder Schwalbe.... Hauptsache Simson8)

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