Zulassung für klappbaren Fußrastenträger

  • Liebes Schwalbennest,


    ich brauche mal einen neuen Fußrastenträger und mir hat auf Anhieb der klappbare, der ja in diversen Shops angeboten wird, gefallen.

    Durch weitere Recherche habe ich dann aber herausgefunden, dass der klappbare keine STVO-Zulassung hat.

    Kann man sich dafür irgendwo eine Zulassung besorgen? Und wenn ja, was kostet so was denn ungefähr?


    Teilt mir gerne eure Erfahrungen mit :)


    Gruß, Paul :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    Moin Paul,


    so wie ich die Hinweise in den Shops verstehe, muss dieses Anbauteil eingetragen werden.


    Du machst also einen Termin mit dem Zweirad-Sachverständigen der zuständigen Stelle (TÜV oder Dekra). Der sagt dir genau, wie er das Fahrzeug vorgeführt haben will - also z.B. mit Umbau auf dem Hänger oder du baust das Ding dort auf'm Hof dran oder, oder ...

    Dann führt der Graukittel eine Einzelabnahme durch und gibt dir nen Wisch mit,

    den du zusammen mit der ABE immer mitführst. Das Ganze sollte keine 50 € kosten.


    LG Kai

    • Offizieller Beitrag

    So einfach wie du dir das vorstellst, ist das nicht.


    Es muss ein Festigkeitsnachweis her nach VD-TÜV Merkblatt 758, Dort steht was von 150daN (~150kg) als Belastung drin.


    Zusätzlich ein dynamischer Nachweis mit 100.000 Lastwechseln.


    Erstens glaube ich nicht, dass die billigen MZA Fussrastenträger 150kg an den äussersten Ecken aushalten und der dynamische Nachweis ist nicht zu erbringen an der Prüfstelle. Dazu ist ein Labor nötig.



    Anders sieht das aus, wenn es um ein selbstgebautes Einzelstück ist oder beim Import-Krad bereits im Ausland montiert ist und damit die dynamische Prüfung nicht zumutbar ist. Dann kann auf die dynamische Prüfung verzichtet werden und die 150kg nach sachverständigem Ermessen geprüft werden.


    Sprich ich hüpfe drauf rum, wenn das sich nicht verbiegt und im Fahrversuch fahrbar ist, ist alles gut.


    So eine MZA Fußraste ist aber kein Einzelstück, sondern ein Serienteil ohne Zulassung in D.

    Da müsste dann mal der Hersteller was tun für. Es hat ein Grund warum MZA da keine Zulassung drauf hat....


    Auch ist das dann eine Einzelabnahme, da muss nicht nur der Zettel mitgeführt werden, sondern eine neue Betriebserlaubnis beim Amt beantragt werden.


    MfG


    Tobias

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    ich bin von dem hier ausgegangen:


    https://www.ostoase.de/Fussras…2o5gStEAQYBCABEgInbvD_BwE


    Da steht explizit bei ohne Zulassung. Ich fürchte auch, wenn ich das mit 150kg an der Spitze belaste, dann knickt der ab. Das wird ein Grund haben warum der keine Zulassung hat.


    Mit Teilegutachten wäre das ja pillepalle, da kommen die 50€ locker hin und es ist nur ein Zettel mitzuführen. Das ist dann korrekt.


    MfG


    Tobias

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!