Simson im EU Ausland

  • Hallo zusammen,


    in Deutschland gibt es ja den tollen Vorteil von zulässigem Tempo 60 der alten Simsons.


    Bestimmt wird es toleriert, wenn man bei den EU Nachbaren 60 mit deutschem Kennzeichen fährt, aber wie sieht es wirklich rechtlich aus, ist es wirklich zulässig?


    Bzw. kann man so weit gehen, dass man im EU Ausland die Schwalbe mit 60 kmh zugelassen bekommt, wie in Deutschland? Hat das jemand schon gemacht oder kennt ihr Leute?

  • suomi-simson

    Hat das Label Simson hinzugefügt.
    • Offizieller Beitrag

    Die Frage wurde hier schon mehrfach gestellt und ich versuche mal, das zusammen zu kriegen;

    die Simson darf als Kleinkraftrad (Moped) nur auf deutschem Staatsgebiet 60 kmh fahren.


    Im EU-Ausland müsste das Moped gedrosselt oder als Leichtkraftrad zugelassen werden.


    LG Kai


    Rossi, wenn ich mich irre, korrigiere mich bitte.

  • Hängt davon ab in welchem Land du die Simson bewegen möchtest.


    In EU-Staaten sollte das kein Problem sein. D.h. wenn du ein Fahrtzug in einem EU-Staat zugelassen hast und es dort mit deinem Führerschein bewegen darfst, dann darfst du damit auch in andere EU Staaten fahren.

  • Ich hatte bei der Eingangsfrage einen Export im Hinterkopf … deshalb die Antwort in #2.

    Für eine Urlaubsreise oder ähnliches sieht das natürlich anders aus.

    Ja, ich wollte eigentlich beides wissen. Ob es (theoretisch) möglich wäre, eine Simson mit 60 km/h in meinem Heimatland Finnland zuzulassen (so ca 50 Stück sind dort registriert aber keine Ahnung mit welcher Höchstgeschwindigkeit).


    Und zweitens ob man überhaupt lupenrein rechtlich konform ungedrosselt im Ausland fahren dürfte

  • Das mit der 60km/h Regelung für Fahrzeuge die ehemals bis 1992 im Staatsgebiet der ehemaligen DDR betrieben wurden, in Führerscheinklasse AM (ehemals M ,davor 5) ist eine rein Deutsche /innerdeutsche Angelegenheit. !


    Natürlich kannst du eine Simson die 60km/h fährt im Ausland betreiben.(wenn du im Ausland wohnst)

    Aber dann mit Führerschein klasse A1

    denn AM ist max 50ccm und 45km/h bei neuen und 50km/h bei alten (vor 2002).

    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

  • Wir unterscheiden hier bitte drei grundsätzlich unterschiedliche Fragen:


    (1) Urlaub - Darf ich eine in Deutschland versicherte DDR-Simson mit meiner deutschen Fahrerlaubnis AM im Ausland fahren?

    (2) Besuch - Welche Fahrerlaubnis braucht ein (EU-)Ausländer, um das Ding fahren zu dürfen?

    (3) Auswandern - Wie bekomme ich so eine Simson im Ausland registriert?

  • Und alle drei Fragen interessieren mich.


    Zu 1) habe ich verstanden, dass das geht, richtig?

    Zu 2) da die Führerscheinklassen doch im wesentlichen gleich sind müsste das doch mit Klasse M auch gehen?

    Zu 3) habe ich verstanden entweder Moped Kennzeichen und dann auf 50 km/h drosseln (z. B mit anderem Ritzel) da der Einheitsvertrag nur auf Deutschland beschränkt ist und die Simson aber vor 2002 zugelassen ist. Deswegen nicht 60 aber auch nicht 45 km/h? Oder aber als Motorrad zulassen (richtiges Kennzeichen und mindestens Klasse A1)


    Alles so richtig?

  • zu2.) Nein! Ein EU Ausländer ohne deutschen Führerschein und ohne Hauptwohnsitz in der BRD braucht dazu die Fahrerlaubnisklasse A1!

    Alte Belgier dürfen in Belgien auch fast alles fahren.

    Wir dort aber nicht!

    Andreas

    (nach ausgiebigen Gesprächen mit alten Fahrlehrer und Fahrlehrern bei mir an der Ecke wo Fahrlehrer weiter und ausgebildet werden....)

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

    • Offizieller Beitrag

    Hängt davon ab in welchem Land du die Simson bewegen möchtest.


    In EU-Staaten sollte das kein Problem sein. D.h. wenn du ein Fahrtzug in einem EU-Staat zugelassen hast und es dort mit deinem Führerschein bewegen darfst, dann darfst du damit auch in andere EU Staaten fahren.


    Lege ich gleich mal ein Veto ein. Da wird Zulassungsrecht und Führerscheinrecht wieder durcheinander geworfen...


    Zulassungsrecht heisst, ich darf mit dem in der EU-zugelassenen Fahrzeug durch die EU fahren.


    Führerscheinrecht heisst die EU-Führerscheinklassen sind genormt. Da steht für AM grob nun mal nur 50ccm und 45kmh drin. Das ist eine EU-Richtlinie.


    In D gibt es die nationale Fahrerlaubnisverordnung FeV, die die EU Richtlinie umgesetzt hat. Zusätzlich hat D über den Einigungsvertrag bzw. Übergangsvorschrift gestattet, dass abweichend von der EU-Richtlinie auch DDR-Fahrzeuge mit 60kmh gehen mit AM.


    Im Ausland will man natürlich von der nationale Ausnahme nix wissen, die sehen nur auf der Karte AM. AM ist 45kmh und 50ccm, schon ist das Drama vorprogrammiert. Nach EU-Rili ist das so.


    Das heisst natürlich, ich darf mit meiner 60kmh Simson ins EU-Ausland, brauch dann aber im Zweifel den A1 Lappen. Es sei denn das Land erkennt das an. Wir hatten mal eine Liste mit Ländern wie die das Hand haben. Grob erklärt hat man ein Recht nicht drauf.



    MfG


    Tobias

  • Ok, heißt also, 1) dass laut Führerscheinrecht mit Deutscher Zulassung ungedrosselt mit den 60 km/h Papieren nicht mit Führerschein AM gefahren werden darf. Außer das Land erkennt es laut dieser Liste (diese würde mich sehr interessieren) an. Bzw. man gerät an einen toleranten Polizisten aber das muss ja nicht so sein bzw. auch im Falle eines Unfalls.



    2) mit nicht-Deutschem EU Führerschein AM darf die 60 km/h Simson also weder in Deutschland, noch im Ausland gefahren werden. Man braucht A1.


    Und Punkt 3) gilt wahrscheinlich das was ich weiter oben schon schrieb, hier sprechen wir aber von Zulassungsverordnung

    Zu 3) habe ich verstanden entweder Moped Kennzeichen und dann auf 50 km/h drosseln (z. B mit anderem Ritzel) da der Einheitsvertrag nur auf Deutschland beschränkt ist und die Simson aber vor 2002 zugelassen ist. Deswegen nicht 60 aber auch nicht 45 km/h? Oder aber als Motorrad zulassen (richtiges Kennzeichen und mindestens Klasse A1)

    also zusammengefasst, will man ins Ausland oder Ausländer in D fahren lassen ist man nur mit klasse A1 oder Drosselung auf 50 km/h auf der sicheren Seite

    • Offizieller Beitrag

    Hi,


    auch mit einem ausländischen AM Führerschein darf in Deutschland 60kmh Simson gefahren werden. In D greift die FeV bzw. der Einigungsvertrag.


    Im Ausland ist die Zulassung erstmal "egal", interessant ist nur der Fleppen. Da brauch man für alles größer 45kmh A1 bzw. den Fleppen mit dem man in dem Land Zweiräder mit mehr als 45kmh fahren darf.


    MfG


    Tobias

  • Im Ausland ist die Zulassung erstmal "egal", interessant ist nur der Fleppen. Da brauch man für alles größer 45kmh A1 bzw. den Fleppen mit dem man in dem Land Zweiräder mit mehr als 45kmh fahren darf.


    MfG


    Tobias

    Ich dachte auch EU weit sind die älteren Mopeds bis 2002 50 km/h und die darf man mit einem AM Führerschein dann überall und immer fahren? Auch wenn die Fahrerlaubnis nach 2002 erworben wurde? Aber ändert ja erst mal nix dran, dass die Simme 60 Sachen macht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte auch EU weit sind die älteren Mopeds bis 2002 50 km/h und die darf man mit einem AM Führerschein dann überall und immer fahren? Auch wenn die Fahrerlaubnis nach 2002 erworben wurde? Aber ändert ja erst mal nix dran, dass die Simme 60 Sachen macht.

    Nö, Klasse M war früher national, genau wie Klasse T heute noch... Die gab es in der EU am Anfang imho nicht...

  • Ich habe Klassen „B M L“ Führerschein 2003 in Deutschland erworben. Damit darf ich doch die neuen 45 km/h Joghurtbecher ;) genauso fahren wie die in den 90ern gebauten Mopeds bis 50 km/h (z.B. Simson S53. Die 50 km/h Regelung gibt es z.B. in Skandinavien auch und wenn man einen Moped Führerschein neu macht darf man die 50 km/h auch Legal fahren wenn das Moped hinreichend alt ist. Sonst nur 45.


    Aber zu der Eingangsfrage zurückzukommen, schade, die 60 km/h Regelung gilt wohl nicht. Da hatte ich bisher im Ausland Glück bzw Polizisten die entweder nett, kulant waren oder die Regelungen nicht gut genug kannten.


    Das heißt, die ganzen Reiseberichte die man hier und woanders in den Foren liest, waren entweder mit kleinem Risiko oder mind. A1 Führerschein dabei.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe Klassen „B M L“ Führerschein 2003 in Deutschland erworben. Damit darf ich doch die neuen 45 km/h Joghurtbecher ;) genauso fahren wie die in den 90ern gebauten Mopeds bis 50 km/h (z.B. Simson S53. Die 50 km/h Regelung gibt es z.B. in Skandinavien auch und wenn man einen Moped Führerschein neu macht darf man die 50 km/h auch Legal fahren wenn das Moped hinreichend alt ist. Sonst nur 45.

    Richtig, die Klasse M wird zur AM:


    Siehe Anlage 3 FeV:


    https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html


    MfG


    Tobias

  • Aber zu der Eingangsfrage zurückzukommen, schade, die 60 km/h Regelung gilt wohl nicht. Da hatte ich bisher im Ausland Glück bzw Polizisten die entweder nett, kulant waren oder die Regelungen nicht gut genug kannten.


    Das heißt, die ganzen Reiseberichte die man hier und woanders in den Foren liest, waren entweder mit kleinem Risiko oder mind. A1 Führerschein dabei.

    Wir hatten auch vor 10 Jahren oder so eine Polizeikontrolle in Ungarn am Balaton, beide nur FS-Klasse M. Hat die nicht so interessiert, evtl. waren die auch abgelenkt, weil die mehr gestört hat das einer von beiden mitten in der Nacht ohne Licht fuhr...

    R.I.P. Ronny, nur die Besten sterben jung!

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