Bingvergaser an KR51/1

  • Kultmoped bietet Bingvergaser für Kr51/1 an


    Meine Frage an die" Ich möcht ihn kaufen und in meine Schwalbe einbauen, ist der wirklich erlaubt?


    Die Antwort


    Hallo der Vergaser war Original nur am S53 verbaut.
    Bei einer Schwalbe muss dieser in der Theorie abgenommen werden.



    Kultige Grüße,

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    Was meinen die mit Theorie, wer nimmt mir den ab? In der Beschreibung steht S51? Also schickt mich der TÜVMann wieder weg, Steht nichts von Kr51/1

  • Der müsste nicht nur in der Theorie, sondern erst recht in der Praxis abgenommen werden, damit die Betriebserlaubnis nicht erlischt.

    Nimm Kontakt mit dem TÜVler Deines Vertrauens auf und kläre mit ihm, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit er eine positive Abnahme macht.


    Einfacher wäre es allerdings, Du würdest einen 16N3-11 kaufen. Schau dazu bitte in DAS BUCH auf Seite 81, Tabelle 4.


    Peter

  • Zschopower

    Hat den Titel des Themas von „Bingvergaser Thema geschlossen“ zu „Bingvergaser an KR51/1“ geändert.
  • Die Hürde beim BING ist, dass es an der Schwalbe eben keinen "ähnlichen" Fahrzeugtyp gibt (wie bei S51/1 und SR50/1) mit ABE für diesen Vergasertyp. DDR-Altrecht greift hier auch nicht, weil der Umstieg von BVF auf BING im Werk erst nach der Wende kam.


    Der BVF 16N3-11 dagegen war auch schon zu DDR-Zeiten ganz offiziell Serie bei den späten DUO 4/1, und auch Ersatzteil für die KR51/1.


    Von all dem Rechtlichen mal abgesehen ist die BING-Nummer eine garstige Notlösung - der Durchmesser passt nicht, der Flansch passt nicht und der Adapterflansch mit der empfindlichen Ringdichtung ist ein Witz, die Seilzüge muss man selberschnitzen.

    In einem späten Roller oder Moped, wo der ab Werk drin war (dann auch mit dem passenden Trockenluftfilter zur Kompensation des geringeren Querschnitts!), schön, lass das so, aber freiwillig?

  • ... dafür läuft der Bing völlig problemlos auch auf der KR 51/1 oder einem Star ... (HD 67, manchmal 70)


    Rechtlich: § 19 StVZO

    Eintragung sollte eigentlich kein Problem sein, da sich das Abgasverhalten nicht verschlechtert (es war ja damals kein Abgasverhalten vorgeschrieben ausser 3.5 % CO im Leerlauf) und die Leistung ändert sich auch nicht, kann der Prüfer bei einer Probefahrt feststellen.


    Gruß von Frank

  • Hallo eben sehe ich gerade in meinem Mailfach dieses AntwortEs war eine Anfrage

    Hallo Herr Wilfried



    es gibt leider keine Einigkeit darüber, ob der BING Vergaser nun


    eingetragen werden muss oder nicht.



    Mein TÜV Prüfer sagt, eine Eintragung ist nicht notwendig, da der


    Vergaser die Bauart des Fahrzeugs nicht verändert und die zulässige


    Höchstgeschwindigkeit von 60km/n nicht überschritten wird.



    Sprechen Sie einfach mal mit der TÜV Prüfstelle Ihres Vertrauens.



    Bitte nicht all zulange warten, denn der Bing 1104 ist aktuell nicht


    lieferbar und neigt nicht bei uns am Lager auch dem Ende.



    --


    Viele Grüße


    Tobias Lehmann


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    DDRMoped.de Shop


    Was sagt ihr dazu? Wilfried

  • DDR Allemeine betriebserlaubnis

    NR :2171-3

    SR50/1C

    Typnummer 101578

    Dresden 01.09.1988

    Baujahr 1989 (mit Kugelschreiber

    Fahrgetel nr: 8179XXX mit Kugelschreiber

    unterschrift 29.1.90 Zeitz

    deckt sich mit Typschild


    Andreas

    HS1 12 Volt 35/35 Watt, electronikzündung.4 Gang. Sr 50 /1 c

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