Duo 4/1 keine ABE wegen Rahmennummer

  • Guten Tag,

    Ich habe für meine Duo 4/1 Ersatzpapiere Beantragt beim KBA und eine Absage bekommen, An sich recht unspektakulär. Die Begründung ist allerdings nicht gerechtfertigt. Wie euch sicherlich bekannt wurde die Duo sowohl mit eingeschlagener Rahmennummer, als auch wie es bei der überwiegenden Mehrheit der Fall ist auf einer aufgeklebten Plastikplakette. Das KBA meint, dass die FIN(Rahmennummer) eingeschlagen sein muss(kann dies jedoch auch nicht belegen) und es das nicht anders gegeben hat. Mein Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass es sich bei meiner Rahmennummer um eine "nachträglich angebrachte Metallplatte" handeln würde. Es wurden für das Fahrzeug übrigens auch schonmal Papiere vom KBA ausgestellt und auch auf meinen Widerspruch wurde nicht weiter eingegangen. Das bedeutet im Prinzip, dass für die meisten Duos keine Ausstellung mehr von KBA papieren möglich ist, was meines Erachtens ein größeres Problem für unsere Szene darstellt. Nun zu meinen Anliegen: Nach Rücksprache mit einen Anwalt wurde mir Nahegelegt, dass ich irgendwelche Indizien oder Belege brauche, die aufzeigen, dass das aufkleben der Rahmennummer gängige Praxis war. Hierbei würden auch Fotos von anderen Rahmennummern helfen die auf die gleiche Art angebracht würden. Daher meine Frage: Hat irgendjemand ein DUO mit einer Aufgeklebten Rahmennummer und wäre bereit mir davon ein Bild zukommen zu lassen? Bei bedenken ich könnte diese Bilder benutzen um selbst damit eine ABE zu beantragen wäre es auch in Ordnung einzelne Ziffern unkenntlich zu machen, es geht einzig und alleine darum, dass die Art der Anbringung deutlich wird, wobei ich alleine mit einen Bild der Rahmennummer sowieso keine ABE beantragen könnte, weil das Foto vom Typenschid fehlt, um berechtigte bedenken aus dem Weg zu räumen. Oder weiss eventuell irgendjemand ob es offizielle Dokumente gibt, die belegen, dass die Rahmennummer aufgeklebt ist? Ich werde auf jeden Fall versuchen so weit wie möglich für mein Recht zu kämpfen, damit auch für andere eine Zustellung von Papieren wieder möglich sein wird.

  • Es gibt ein offizielles Dokument, und das ist die Akte zur Typgenehmigung (ABE).

    Dort steht, dass und wo die Rahmennummer eingeschlagen ist (und nicht irgendwo auf einem Extra Plättchen).


    Wenn der Hersteller dort gepfuscht hat, ist das KBA raus, denn dann entspricht das Duo nicht der ABE.


    Vielmehr gilt hier § 59 StVZO:

    "Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer:

    (3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend."


    Sicherlich kannst Du auf "Dein Gutes Recht" bestehen und klagen, es wird nur nichts bringen, ausser, dass - wie im Hintergrund bereits des öfteren diskutiert - alle Fahrzeuge vor Ausstellung von Ersatzpapieren bei einer technischen Prüfstelle vorgeführt werden müssten.


    Merke: die Ausstellung der Ersatzpapiere durch das KBA ist kein "behördliches Muss", sonder eine "darf/kann" Dienstleistung.


    Gruß von Frank

  • Es gibt ein offizielles Dokument, und das ist die Akte zur Typgenehmigung (ABE).

    Dort steht, dass und wo die Rahmennummer eingeschlagen ist (und nicht irgendwo auf einem Extra Plättchen).

    Ich muss hier gegen den letzten Teilsatz (in Klammern) Einspruch erheben.

    Als ich mein Duo neu aufbaute, habe ich viele Rahmen angeschaut.

    Bei den etwas über 20 Rahmen war bei mehr als 10 keine FIN zu finden und

    bei den anderen war die FIN auf ein ca. 1 x 4cm kleines Plastikschild graviert.

    Und dieses war auf das Knotenblech am Einstieg geklebt.

    In diesem Zusammenhang habe ich auch auch recherchiert,

    das überhaupt nur bei wenigen Duo die FIN dort eingeschlagen war.

    Bspw. beim frühen Typ 3 und in der Serie der 4-1 wieder kurzzeitig beim

    Namenswechsel zu Robur - dann auch mit zusätzlichem Logo.


    Gibt es für Otto Normalbürger die Möglichkeit, die komplette ABE einzusehen?

    Ich bin fast sicher, das es eine Ergänzung gibt, die genau den Punkt "Anbringung der FIN" betrifft.


    Moritz

    Dein Foto zeigt das Typenschild an der Spritzwand.


    LG Kai

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • Es gibt ein offizielles Dokument, und das ist die Akte zur Typgenehmigung (ABE).

    Dort steht, dass und wo die Rahmennummer eingeschlagen ist (und nicht irgendwo auf einem Extra Plättchen).


    Wenn der Hersteller dort gepfuscht hat, ist das KBA raus, denn dann entspricht das Duo nicht der ABE.

    hallo-stege Stimmt so nicht, das KBA hat mir einen Auszug aus dem Typenschein im letzten schreiben zukommen lassen. Beim Abschnitt " Fahrgestell" steht als einziger Punkt zur Rahmennummer

    "Ort der Anbringung der FG-Nr. : Rechte Rahmenseite, links des Einstiegs" über die Art und weise der Anbringung steht dort nichts geschrieben, weshalb sich das KBA darauf meines Erachtens auch nicht Berufen kann. Auch der Punkt dass es kein muss ist Stimmt nur bedingt, für meine DUO wurden nämlich bereits schon einmal Papiere vom KBA ausgestellt, welche mir abhanden gekommen sind, in so einem Fall ist die Behörde dem Bürger zur Schadensbegrenzung verpflichtet

  • ... wäre es möglich ...

    Leider nicht. Ist abgefallen... =O


    Übrigens wird die Art der Anbringung der FIN in der StVZO § 59 Absatz 2 Satz 2 wie folgt beschrieben:


    Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein.


    Dann stellen sich aber, angesichts der Regelmäßigkeit dieser Anbringung, folgende Fragen:
    Sollte ein graviertes Plastikschildchen hier den Ersatz für die Prägestelle bilden?

    Wie definiert sich dieses "ihn ersetzendes Teil" ?

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • Kai71 Schade, Pass gut auf deine Papiere auf :) Es handelt ja dabei um die StVZO der Bundesrepublik Deutschland, man müsste wissen ob einen ensprechenden Abschnitt auch in einen DDR Gesetz gab, beim "ihn ersetzendes Teil" könnte ich mir Vorstellen, das das für Fahrzeuge ohne Rahmen gedacht ist, einige Traktoren sind in "Rahmenloser Blockbauweise" gebaut...

  • hallo-stege Stimmt so nicht, das KBA hat mir einen Auszug aus dem Typenschein im letzten schreiben zukommen lassen. Beim Abschnitt " Fahrgestell" steht als einziger Punkt zur Rahmennummer

    "Ort der Anbringung der FG-Nr. : Rechte Rahmenseite, links des Einstiegs"

    Das ist ein 2-Seitiger Auszug, welcher für die Straßenverkehrsämter und VP Sachverständigen bestimmt war.
    Die ABE Akte ist deutlich dicker ... so ein paar Kilo Papier sind das schon. Ich hab sie um 2017 das letzte Mal in der Hand gehabt, bevor sie ins Bundesarchiv gewandert ist.


    Du musst mir also nicht unbedingt erklären, was "stimmt" und was "nicht stimmt" ;)

  • Ich muss hier gegen den letzten Teilsatz (in Klammern) Einspruch erheben.

    Als ich mein Duo neu aufbaute, habe ich viele Rahmen angeschaut.

    Bei den etwas über 20 Rahmen war bei mehr als 10 keine FIN zu finden und

    bei den anderen war die FIN auf ein ca. 1 x 4cm kleines Plastikschild graviert.

    Moin Kai,


    damit beschreibst Du genau den von mir angesprochenen Pfusch.

    Leider wurden damals keine Konformitätsüberprüfungen durch das KTA durchgeführt, sonst wäre das schon damals dumm aufgefallen.


    Aber, wie gesagt, das Problem ist, dass man heute so eben nur schwer die notwendigen Nachweise für´s KBA erbringen kann.


    Gruß von Frank

  • Ja, unbedingt. Das sind noch originale vom Februar 87 auf dem Vordruck für KR 51/1 S...

    Hallo die alte Betriebserlaubnis hatte ich bei meiner ersten auch, gekauft habe ich die 12.1994 da war diese Betrieberlaubnis Kr.51/1S Baujahr 1986 die 86 mit Kuli geschrieben.235kg Leermasse 84 kg Nutzmssse 151kg. Diese Kg Daten stimmten doch garnicht, Stempel Verkaufsstelle 1.4.86 VEB IFA dann mit Kuli Fahrstellnr. und Motornummer ..So jetzt kommts , Inzwischen 28 Jahre her. Das geklebte Schildchen am war Einstieg weg .Weil meine Zweite Duo hat dies alles , dann kein Typenschild, man sah wo es mal vorne geklebt war. Weil nichts dran war sondern nur die alte Betriebserlaubnis bekam ich beim Kauf. gehe ich mal davon aus, dass das 1994 noch kein Polengefährt war. Ich schrieb dann 19 98 Reinhold Stammbusch in Bohmte an, Ich weiß nicht mehr nach fast 24 Jahre wie ich an diese Adresse kam. Er machte mir ein neues Typenschild dazu beantragte er mir eine neue Betriebserlaubnis, mit richtigen Kg Daten .Das ging reibungslos zu der Zeit. Nach 2oder 4 Wochen schickte er mir alles per Einschreiben, kostet damals 128Mark, Habe das Einschreibenkuvert heute noch. Typenschild habe ich genietet um es nicht wieder zu verlieren , Am Einstieg ein kleines Schildchen selber gemacht Zahlen eingeschlagen und dran geklebt,Wird jährlich versichert, bin noch nie angehalten worden, In den Jahren oft mal Polizei entgegen gekommen und haben mir noch gewunken. Sollte nach sovielen Jahren mal was sein , es wurde jährlich versichert .Es ist zwischen beiden Fahrzeugen keinen Unterschied auser wie bereits geschrieben ,dass die erste verlorene Typenschilder hatte,und ersetzt worden, Wer will da nach fast 25 Jahren sagen die ist nicht Original nur weil die Schilder verloren gingen. DDR gabs keine mehr, also mußten die nachgemacht werden.

  • Hi,


    laut Typschein 1112 muss die FIN auf der "rechten Rahmenseite, Links des Einstiegs" angebracht sein.


    Man müsste mal in die DDR-STVZO schauen, was die zur Fahrgestellnummer sagt. Aber ich denke die wird sehr sehr ähnlich unserem §59 STVZO sein.


    Also muss da vom Werk eigentlich eine FIN sein, das hat nur damals keiner gemacht, weils keiner kontrolliert hat. Das Duo war ja eh nur für Versehrte zu bekommen und für keinen Privat zu haben.


    Ja das KBA geht auch nur nach Aktenlage, und wenn da nicht ist, dann ist nicht. So einfach ist das.


    MfG


    Tobias

  • Das sagt die DDR StVZO dazu (mehr nicht)


    Verordnung über die Zulassung zum Straßenverkehr (StVZO) vom 26. November 1981 (Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1982 Teil I Nr. 1 S.6-11)


    §20


    Typschild und Fahrgestellnummer


    (2) An der rechten Seite des Rahmens oder einem anderen ihn ersetzenden Teil muß außerdem gut sichtbar und leicht zugänglich die Fahrgestellnummer eingeschlagen sein


    In den Schlußbestimmungen steht noch das Ausnahmeregelungen bei Notwendigkeit usw. blabla getroffen werden können.

  • §20


    Typschild und Fahrgestellnummer


    (2) An der rechten Seite des Rahmens oder einem anderen ihn ersetzenden Teil muß außerdem gut sichtbar und leicht zugänglich die Fahrgestellnummer eingeschlagen sein

    Das deckt sich ja mit dem Angaben im Typschein. Dann müsste da theoretisch eine FIN eingeschlagen sein. Wie das in der Praxis aussah ist ja bekannt. Da kann das KBA dann am Ende auch nix für, dass dort geschlampt worden ist.


    Bei solchen Fällen greift dann halt heute §59a STVZO. Zum Straßenverkehrsamt, eine Einschlaggenehmigung beantragen, der Sachverständige hämmert da die FIN rein und macht eine §21 BE. So die offizielle Vorgehensweise. Kostet Geld, Rennerei und ist Aufwand.


    MfG


    Tobias

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