S51 Papier wirklich Notwendig?

  • Hallo Zusammen.

    Ich möchte mir eine S51 Kaufen, leider hat sie keine Papiere mehr. Nun meine Frage: Ich kann mir ein Kennzeichen mit 60 km/h zulassung mit der Fahrgestellnummer kaufen. Würde das im Fall einer Polizeikontrolle ausreichen? Bei so alten Kisten kann es ja gut sein das die Papiere fehlen. Oder muss ich im JEDEN Fall Papiere über Kba oder Dekra besorgen?


    Danke im vorraus für euere Antworten und viele Grüße

  • Moin,


    ich hab da direkt zwei Gegenfragen:

    Wie kann ein Kennzeichen gleichzeitig eine Zulassung sein und

    eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit zusichern

    und

    wie belegst du dem Verkäufer des ominösen Kennzeichens

    daß das Fahrzeug mit der angegebenen FIN auch 60kmh fahren darf?


    Hast du einen Link oder mehr andere Infos zu diesem Kennzeichen?


    LG Kai

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • Moin Kai,

    der Verkäufer der S51 meinte, da bei dem alter oft die Papiere fehlen und die mopeds im Osten ja bekannt sind, bekommt man auch so ein Kennzeichen. Würde das Moped im Osten kaufen. Laut verkäufer wwar es immer im Osten und ist kein Import.


    Nein ein Kennzeichen ist nicht gleichzeitig eine Zulassung, jedoch muss ich der Versicherung ja sagen wie schnell die Simme fahren darf (60 km/h).


    Viele Grüße

  • Schon die Versicherung setzt voraus, dass Die (nicht irgendeine) zum Fahrzeug gehörende, gültige Betriebserlaubnis vorhanden ist und die MUSS zusammen mit dem Versicherungsnachweis mitgeführt werden.


    Da führt kein Weg an der Beantragung beim KBA vorbei.


    Peter

  • Mein ganz dringender Rat für diesen Fall und auch allgemein:

    - - - kauft kein Moped ohne Papiere !!! - - -

    Und lasst euch von Verkäufern nicht so einen Bullshit erzählen, daß es auch ohne ginge!


    ... ein Kennzeichen mit 60kmh "Zulassung" nur auf Grundlage der Fahrgestellnummer.

    Ohne Papiere/Betriebserlaubnis.

    Da werde ich gar nicht fertig drüber... :D :/ ;( =O

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • Du brauchst zwingend den Abdruck der allg. Betriebserlaunis (vom KBA) oder eine Einzelbetriebserlaubnis einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ usw.), sonst gibt es ein teures Bußgeld, wenn du ohne erwischt wirst.

    Die Versicherung würde dir zwar möglicherweise auch ohne diese Betriebserlaubnis ein Versicherungskennzeichen verkaufen (logo, die wollen ja dein Geld abgreifen), aber ob sie dir laut ihren Versicherungsbedingungen im Schadenfall auch einen durch ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlabnis verursachten Schaden ersetzen müssen, steht auf einem anderen Blatt.

    Da musst du dann vielleicht selber die lebenslange Rente für den Rollstuhlfahrer berappen, den du über'n Haufen gekarrt hast, und das wird wohl teuer. Ein Leben lang!!!


    Ein Tipp:

    Schreib dir die Rahmennummer des Mopeds auf, bevor du das Moped kaufst und versuch damit auf einer Polizeiwache in Erfahrung zu bringen, ob das Fahrzeug in der Fahndung ist. Sei freundlich, tue ein bisschen naiv und erkläre dem Sherriff dort, dass du von einem Fremden ein altes gebrauchtes Moped kaufen willst und nicht weißt, ob es nicht vielleicht gestohlen sein könnte, und ob sie dir da vielleicht irgendwie weiterhelfen und mal nachsehen könnten. Manchmal sind die nett und gucken nach. Dann haben sie sich auch ein Päckchen Dallmayr-Kaffee verdient. :)

    Wenn nicht, dann frag nochmal auf einer anderen Polizeiwache, wo es freundlicher zugeht und der Wachhabende deutlich entspannter ist, weil ihm seine Frau vor Schichtbeginn noch schnell einen gebl...


    Vielleicht kennst du auch privat einen Polizisten oder jemand auf der Zulassungsstelle, der da nachgucken kann


    Einen Versuch ist es wert.

  • Hi,

    schlüsseln wir das mal auf:


    eine Simson S51 ist ein zulassungesfreies Kleinkraftrad nach §3 Fahrzeugzulassungsverordnung Absatz 2:


    Das Mitführen der Papiere ergibt sich aus §4 Fahrzeugzulassungsverordnung Absatz 5:


    Zitat von §4 FZV Absatz 5

    (5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.


    Dabei ist die Übereinstimmungsbescheinigung ein CoC, die Datenbestätigung die nationale ABE und die Einzelgenehmigung das abgestempelte §21 Einzelgutachten.


    Hat man das Schriftstück nicht mit greift die Bussgeldkatalogverordnung Nummer 174, das wären 10€ Verwarngeld.


    Allerdings hat man gar kein Schriftstück kann das auch als Nummer 175 ausgelegt werden:


    Zitat

    Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt

    Das wären dann 70€, also ein Bußgeld. Da kommt dann nochmal 28,50€ Verwaltungsgebühren oben drauf.


    Zusätzlich gibt es noch einen Punkt in Flensburg (siehe Anlage 13 Fahrerlaubnisverordnung).


    Wer noch Probezeit hat, darf dann auch zur Nachschulung. Nachzulesen in Anlage 12 Fahrerlaubnisverordnung.


    Gleichzeit kann das Fahrzeug natürlich Sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden oder zumindest die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug einem Sachverständigen vorgestellt werden.


    Reicht das als Begründung warum man die Papiere braucht?


    MfG


    Tobias

  • Vielen Dank für eure Antworten. Habe das Ding nicht gekauft! Alleine auf ein paar Fragen zum Moped habe ich auf einmal keine Antworten bekommen. Nochmals Danke! Ich denke das dieses Abschnitt auch anderen Leuten bei einer ähnlichen Frage helfe kann!

  • Moin.


    Ich hätte jetzt auch auf Ungarn getippt. Das spür ich im linken Ei. Dieses Gesülze wegen fehlender Papiere und" war schon immer im Osten", ich kanns nicht mehr lesen. Genauso wie "60km/h möglich" und "ganz selten, rar".


    Meine "Scheunenfund" habe ich auch ohne Papiere gekauft. Ich habe die Fahrgestellnummer bei der Polizei auf Diebstahl prüfen lassen, alles gut. Die Anbauteile und auch die Fahrgestllnumer gab keinen Hinweis auf ein Ungarn-Modell. ( fehlende Hupe, fehlende Blinker und keine Soziusrasten ). Papiere beantragt und ein paar Wochen später hatte ich Sie. Das war Ende 2018. Ich hab grad erst wieder eine S51N in den Kleinanzeigen entdeckt, da stand der gleiche Kraut drin.


    Gruß Maik

  • Erfahrung von meiner KR51/1:

    KR51/1 gekauft mit §21 Dekra Gutachten.

    KBA verweigerte die Zulassung, da Typenschild zu neu aussah!!!!! Kein Scherz!!!!

    Typenschild wurde von einem Fachhändler getauscht, da das originale verrostet war.

    Anruf KBA: Hebt euch die alten Typenschilder, egal wie kaputt, auf.

    Gang zur Zulassungsstelle:

    Stempel auf dem §21 Schreiben bekommen, aber erst nach TÜV Abfrage (ja fragt nicht, hier in Bayern läuft alles anders).

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