Welches offizielle Gesetz erlaubt es mir mit dem AM Führerschein 60kmh zu fahren

  • Hallo,

    Ich bin neu hier und habe eine Frage. Ich bin 14,5 Jahre alt und habe mir eine Schwalbe KR51/2 E besorgt die ich wenn ich 15 bin mit dem AM Führerschein fahren möchte. Und dazu habe ich 2 Fragen. Nummero 1 kann ich mit 15 die 60 KMH fahren oder erst mit 16 und Nummer 2 gibt es ein spezielles Gesetzt in dem fest gehalten wird das man 60 kmh mit einer Simme fahren darf wenn ja welches und bitte mit Link zum nachlesen danke im Voraus. LG.Jamie ;)

  • Wenn es kein Reimport ist
    Sonst musst du sie per Einzelabnahme auf 50kmh eintragen lassen...


    Wenn sie kein Reimport ist, beim Kba.
    Aber Achtung, die haben sehr viele Ausschlusskriterien.
    Typenschild Original, Kerbnägel ori usw.

    Du kannst wegen der Fin mal nett hallo-stege fragen, der kann dir dann sagen, ob die ein Reimport ist

  • Das ist alles Original

  • Dann frag mal via Email bei Herrn Stege nach.

    Die findest du auf dieser Seite

    Kreidler Florett Museum : www.kreidler-museum.de : Die unabhängige Informationsseite im Norden


    FÜr mich hat die einen Export Charakter, da Blinker und Hupe nahezu neu aussehen und das ganze Fahrzeug irgendwie etwas zu sehr nach nicht deutsch ausschaut.
    Außer du hast natürlich belege, dass das Teil kein Export ist.
    Aber wenn sie, billig war, in der Anzeige der Hinweis Stand, dass man Papiere nicht mehr auffinden könne und man sie aber ganz einfach beantragen könne lässt das wieder böses vermuten....

  • Ich würde die einfach über´s KBA beantragen.

    Das Schlimmste, was Dir passieren kann, ist, daß Du keine Papiere bekommst und 30 Euronen abdrücken musst. Fotos vom Fahrzeug und vom Typenschild will das KBA manchmal, aber nicht immer haben. Meine letzten Papiere habe ich vor 3 Wochen ohne irgendwelche Rückfragen bekommen. Das hängt auch davon ab, ob das KBA die FIN Deine Schwalbe einem bestimmten Los zuordnen kann. Hat auch nur 4 Wochen, und nicht wie veranschlagt, 35 Wochen gedauert. Die geben da gerade Vollgas und arbeiten die Stapel erfolgreich ab. Beantrage die Papiere einfach, wenn das nicht klappt, kannst Du immer noch über TÜV/Dekra Papiere organisieren, häufig auch mit 60 km/h Zulassung..

  • Hallo,


    es gilt in diesem Fall die FeV, also die Fahrerlaubnisverordnung.


    Dort ist in §6 Absatz (1) beschrieben:



    Ich gebe zu, dass ist alles etwas verwirrend geschrieben, aber das Zweirädrige Kraftfahrzeug der Klasse L1e-B ist das Kleinkraftrad bis 50ccm und 45km/h.


    Dort ist die Schwalbe bis 60kmh nicht aufgeführt. Aber in §76 der FeV ist in Absatz 8 aufgeführt:



    Damit ist die Simson mit Führerscheinklasse AM fahrbar. Neuerdings Bundesweit sogar mit 15, allerdings mit nationaler dreistelliger Schlüsselnummer. Das heisst ins Ausland darf man mit 15 und AM dann nicht.


    MfG


    Tobias

  • Dann frag mal via Email bei Herrn Stege nach.

    Die findest du auf dieser Seite

    http://www.kreidler-museum.de/


    FÜr mich hat die einen Export Charakter, da Blinker und Hupe nahezu neu aussehen und das ganze Fahrzeug irgendwie etwas zu sehr nach nicht deutsch ausschaut.
    Außer du hast natürlich belege, dass das Teil kein Export ist.
    Aber wenn sie, billig war, in der Anzeige der Hinweis Stand, dass man Papiere nicht mehr auffinden könne und man sie aber ganz einfach beantragen könne lässt das wieder böses vermuten....

    Diese Schwalbe stammt aus der Familie und ist 2003 das letzte mal gefahren und dann stehen gelassen und die Papiere sind abhanden gekommen

  • Bisschen abstauben, dann läuft das ...


    Zur Ausgangsfrage: Wenn du eine Fahrerlaubnis AM hast, dann darfst du alles, was da dranhängt. Altersabhängig ist da nichts.


    Wichtig:

    * Aufpassen, dass die Versicherung ihr Kreuzchen richtig bei "Kleinkraftrad/Roller bis 60 km/h" macht.

    * "Fahrerlaubnisverordnung Paragraph 76 Absatz 8" merken - die Polizei vor Ort kennt den nicht auswendig, und auch die Altpolizisten (West) haben ihre Nachschulung vor 30 Jahren gerne wieder vergessen.

    * In der Verkehrskontrolle nicht diskutieren, nur die Fakten. FEV 76, ABE-Auszug, Versicherungsschein, Fahrerlaubnis Klasse AM. (Eine FEV in gedruckter Form gehört zur Standardausrüstung in jedem Streifenwagen.)

  • Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101)

    sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen

    Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht

    mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt,

    wenn sie vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

  • Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101)

    sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen

    Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht

    mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO gleichgestellt,

    wenn sie vor dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Das bezieht sich aber erstmal nur aufs Zulassungsrecht, nicht aufs Führerscheinrecht. Das sind 2 Paar Schuhe..


    MfG


    Tobias

  • Na dann nimmt man noch die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) dort den §76 Übergangsrecht, die Nummer daselbst den §6 Nr.8 Abs.1 b.) betreffend Klasse AM dazu:

    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    schönes Wochende

    mfg gert

  • Na dann nimmt man noch die FeV (Fahrerlaubnisverordnung) dort den §76 Übergangsrecht, die Nummer daselbst den §6 Nr.8 Abs.1 b.) betreffend Klasse AM dazu:

    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.


    schönes Wochende

    mfg gert

    Steht doch schon weiter oben genau begründet...

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