Was könnte passieren, wenn ich ohne Standlicht fahre?

  • Hallo liebe Schwalbenfahrer!


    Da mein Lenkerblech sich nicht ganz mittig auf dem Lenkerblech anbauen lässt und es bei hoher Drehzahl sehr auf sich aufmerksam macht hatte ich den Gedanken, ohne dieses zu fahren.

    Jedoch würde dadurch natürlich auch mein Standlicht wegfallen.


    Nun zur Frage, was das Rechtliche angeht.


    Was könnte auf mich zukommen, wenn ein paar sehr genaue Polizisten auf die Idee kommen, mich zu kontrollieren?


    Danke im Voraus für Antworten :bounce:

  • Leider hast Du nicht geschrieben, um welche Klappersacki oder Hoyamazucki es sich handelt.

    Dann könnte man genau im passenden Schaltplan vom net-harry nachschauen, wie das verkabelt ist.

    Leuchtet das Standlicht nur in Stellung 3 vom ZüLiScha oder auch in Stellung 2? Das wäre zu klären.


    Peter

  • Leider hast Du nicht geschrieben, um welche Klappersacki oder Hoyamazucki es sich handelt.

    Dann könnte man genau im passenden Schaltplan vom net-harry nachschauen, wie das verkabelt ist.

    Leuchtet das Standlicht nur in Stellung 3 vom ZüLiScha oder auch in Stellung 2? Das wäre zu klären.


    Peter

    Geht um meine KR51/1. Das Standlicht leuchtet nur in Stellung 3. Also die, in der man den Schlüssel dann auch abziehen kann.


    Sorry für die fehlende Information :?

  • Moin lippi,


    mir stellt sich ja zuerst die Frage, warum dein Lenkerabdeckblech nicht passt!?

    Aber du suchst ja hier keinen technischen Support sondern hast eine rechtliche Frage.

    Also: wenn du ohne das in der ABE vorgeschriebene Standlicht fährst,

    kriegst du mglw. einen Mängelschein und musst mit abgestelltem Mangel vorstellig werden.

    Stellst du den Mangel nicht ab und wirst nochmal erwischt, könnte es schon schwere Konsequenzen haben... Der "Rossi" weiß das sicher genau.


    LG Kai

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • Ich wäre da weniger skeptisch. Ein Licht, was im Fahrbetrieb gar nicht leuchten kann, wird wohl kaum kontrolliert, es sei denn, der Teufel wäre ein Eichhörnchen.

    Mich würde es eher stören, dass der originale Look ohne das Blech nicht gegeben ist.


    Peter

  • Hi,


    das ist kein Standlicht, das ist ein Parklicht.


    Weder Standlicht noch Parklicht sind beim national genehmigten Kraftrad Pflicht.


    (Die KR51/1 hat auch vom Werk aus kein Standlicht)


    MfG


    Tobias


    Edit: Gut wäre zu wissen WARUM das Parklicht nicht zu montieren geht..

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