Simson Duo ohne Fin und Ohne Motor.

  • Einen wunderschönen guten Morgen liebe Gemeinde.


    Ich Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich würde gern für meinen Schatz ein Spezielles Geburtstagsgeschenk kaufen.


    Gefunden habe ich es schon nur habe ich da ein kleines Problem.


    Es ist ein Simson Krause Duo Rahmen. Leider Ohne Fahrgestellnummer und Motor. Soweit ich mich jetzt schon mal durchgelesen habe ist dies trotzdem möglich mit einer Zulassung. Da diese schildchen wohl öfter schon fehlen.


    Es soll ja ein Aufbauprojekt werden.


    Hat hier jemand schon erfahrungen damit gemacht? Vielleicht hat hier jemand einen ganz heißen Tipp für mich.


    Ich danke schon mal im Voraus. Ich packe mal noch die beiden Bilder mit dazu.


    Ich bin so langsam verzweifelt und lese mich schon hoch und runter nur irgendwie komme ich auf keinen Grünen Zweig.


    Besten Dank :)

  • Moin Jeanny1989

    und willkommen im Nest.


    Die "Hintergrundinformationen" (auf den Fotos) lassen auf eine größere Sammlung schließen.

    Sind denn bei dieser riesigen Menge Teile vllt. noch irgendwo die Spritzschutzwände für die Duos zu finden? Dort ist dann mit etwas Glück das Typenschild inklusive der Rahmennummer aufgeklebt.

    Eine Rahmennummer brauchst du denn ohne kriegst du kein KFZ angemeldet/zugelassen.


    Es gibt aber Möglichkeiten der Zuteilung einer neuen FIN... Rossi, macht das die Zulassungsstelle?


    Die kleinere Hürde wird dann die neue Betriebserlaubnis selbst.

    Das KBA macht das nicht, denn das Duo ist keine Simson.

    Du müsstest zu einer Prüfstelle TÜV oder Dekra. Die machen eine Einzelabnahme.

    Wahrscheinlich wird das Duo dann ein Kleinkraftrad, dreirädrig, zul.Höchstgeschw. 50km/h


    LG Kai

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • Hallo Kai .


    Sorry für die späte Rückmeldung.


    Ich habe mich jetzt mit Polizei, Ordnungsamt, Dekra, Zulassungsstelle und KBA auseinandergesetzt.


    Ich könnte zwar auch ohne Rahmennummer aber dann müsste das schicke Gefährt die aktuellen Bestimmungen erfüllen also fast ein Ding der Unmöglichkeit.


    Am 18.03. bin ich schlauer dann schaue ich mir beide vor Ort an.


    Ich hatte zwar noch einen Einzelrahmen gesehen aber der war geändert da dort ein anderer Motor verbaut wurde. Dies war dann nix da ich nicht wüsste wie ich den Rohrrahmen schweißen soll.

    Hätte ich für 350 € haben können.


    Ich hoffe mal das beste.


    Viele liebe Grüße Jeanny

  • Hi,


    ob die aktuellen Zulassungsvorschriften eingehalten werden müssen, ist nicht 100% klar. Das regelt das SVA.


    Auch hier gilt §59 STVZO, insbesondere Absatz 2 und 3:



    In der Regel erteilt das Amt eine Einschlaggenehmigung und der Sachverständige schlägt dann die Nummer neu ein. Was für eine Nummer da dann reinkommt, entscheidet das Amt. Oft wollen die aber das der Sachverständige eine aus seinem System nimmt und die da reinschlägt.



    MfG


    Tobias

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