Simson verkauft, nach 3 Wochen möchte Käufer sie zurückgeben

  • Würde ich ja in dem Zustand zurücknehmen, allerdings war er jetzt ja damit bei der Dekra und die haben die Zulassung für den Straßenverkehr genommen. Also kann er es mir ja nicht wie gekauft zurückgeben 🤨

    Moin, das sollte doch kein Problem sein, du sagtest ja das alles ok und mit ABE‘s belegbar sei das da alles legal ist. Ich sehe hier die Bringschuld des Käufers, für etwaige Mängel müsste er aufkommen und diese Beseitigen. So‘ne Stillegung kann man ja auch wieder aufheben wenn alles belegbar ist. Ist halt ne schwierige Kiste was der da verzapft hat…

  • In der Sache kommt darauf an, was im Detail im Kaufvertrag vereinbart und geschrieben steht und was du ihm beim Kauf erzählt und zugesichert hast. Waren beim Verkauf Zeugen dabei? Wenn nein, dann ist das gut, wenn ja, dann wäre das eher schlecht. Die Formulierung "Gekauft wie gesehen" ist auch nicht gerade der eindeutigste und sicherste Gewährleistungsausschluss, sollte aber wohl im Grunde ausreichen. Kommt aber auf ein bisschen auf die Details an und eventuell auch darauf, was du von Beruf bist (z.B. eingetragener "Kaufmann" i.S.d. HGB?).


    Mein Rat: Erstmal ruhig bleiben, durch die Hose ausatmen und dem Käufer gegenüber keine weiteren Angaben zur Sache machen, sondern nur die Rücknahme der Schwalbe ablehnen das Geld nicht zurückzahlen und abwarten was passiert.

    Wenn sein Anwalt sich meldet dann beauftrage deinen Anwalt (und melde dich wieder hier).

  • Moin, das sollte doch kein Problem sein, du sagtest ja das alles ok und mit ABE‘s belegbar sei das da alles legal ist. Ich sehe hier die Bringschuld des Käufers, für etwaige Mängel müsste er aufkommen und diese Beseitigen. So‘ne Stillegung kann man ja auch wieder aufheben wenn alles belegbar ist. Ist halt ne schwierige Kiste was der da verzapft hat…

    Ich sehe auch bei allem kein Problem, nur dabei, dass im Gutachten 60 km/h steht und da es ein Reimport ist (wovon ich ja leider nichts wusste) ist dies ja wohl nicht rechtens und das hat der TÜV Prüfer jetzt auch auf die Mängelliste gesetzt, als der Käufer damit beim TÜV war. Das kann man ja nicht eben so beheben leider. Ich war im dem Glauben eine Simson mit rechtmäßiger 60 km/h Zulassung zu verkaufen. Naja, jeder andre hätte sich gefreut und das so hingenommen, er hat es aber beim TÜV vorgeführt und auch angesprochen.

  • Und weil es spätestens jetzt verzwickt wird, habe ich oben so geschrieben...

    Das sollen mal schön die Anwälte klären...


    Spekulieren wir mal ein bisschen; der Käufer wusste vom ersten Moment, als er die "Zulassung" vom TÜV auf 60 km/h gesehen hat, das dies nicht rechtens sein kann und beschlossen, dich in der Art, wie es jetzt passieren soll, zu schädigen. Er hat deshalb bewusst nicht nach Reimport gefragt und keine Probefahrt gemacht und auch sonst nichts dergleichen getan. Du kannst natürlich nichts davon beweisen.

    Aber er kann eben auch nicht beweisen, daß du IHN bewusst getäuscht hast.


    Fakt ist: Er hat das Ding ohne Fragen zu stellen gekauft - dann muss er jetzt auch damit leben.

    Einzig zu klären ist jetzt: was steht im Kaufvertrag. Hast du eine Floskel verwendet,

    in der Form "Ich, als Verkäufer, versichere, das alles legal ist" oder ist die Formulierung

    eher so "...nach bestem Wissen"? Mit ner schriftlichen Zusicherung bist du gekniffen -

    bei "nach bestem Wissen" ist der Käufer in der schlechteren Position.

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

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