Hallo,
Ich bräuchte mal euer Schwarmwissen. Ich habe vor ca. 3 Wochen eine Simson S51 verkauft. Sie war 9 Monate in meinem Besitz. Wir haben sie von einem gekauft, der sie neu aufgebaut hat und uns eine Betriebserlaubnis vom TÜV mitgegeben hat, in der steht, das sie auf 60 km/h zugelassen ist. Jetzt haben wir sie verkauft, weil unser Sohn etwas anderes fahren möchte. Die Simson lief bei Verkauf einwandfrei und wir haben alle Papiere, die wir hatten, dem neuen Käufer mitgegeben. Jetzt, nach etwas mehr als zwei Wochen, meldete sich der Käufer, dass er mit der Simson beim "Fachgeschäft" war und der feststellte, dass es sich um einen Reimport handelt und daher das Gutachten/die Betriebserlaubnis nicht richtig wäre. Der Käufer wollte sein Geld von mir zurück, weil er meinte, er bekomme so ja keine ABE. Ich habe mich erstmal darauf berufen, dass er ja eine Betriebserlaubnis vom TÜV habe und die genauso gelte. Daraufhin ist er einfach zum TÜV gefahren mit dem Moped und hat sie stilllegen lassen. Auf dem TÜV Bericht stehen jetzt Mängel wie Motor hat ein Loch und verliert viel Öl (was definitiv bei Verkauf nicht so war) und sämtliche Teile wären nicht zulässig. Er hat von uns einige Abes mitbekommen, die er aber wohl beim TÜV einfach nicht vorgelegt hat. Jetzt meinte er wohl es wäre eine gute Idee, die Simson mal stilllegen zu lassen und mir mit dem TÜV Bericht direkt anwaltliche Schritte wegen arglistiger Täuschung abnzudrohen. Ich halte das für ziemlich doof, denn warum sollte ich die Simson jetzt zurücknehmen und ihm den vollen Verkaufspreis erstatten, wenn er durch die Stilllegung nun eine extreme Wertminderung erzeugt hat. Ich bin so richtig geladen. Er hat mir erzählt er möchte das im Guten klären und fährt eine Stunde später zum TÜV damit. Dazu muss ich sagen, dass er die Simson 3 Mal angesehen hat, keine Probefahrt machen wollte und sie für seinen 12jährigen Sohn gekauft hat, der damit erstmal die nächsten 2 1/2 Jahre auf dem Acker fahren sollte bevor er 15 ist Ich gehe mal davon aus, dass er dies in den letzten zwei Wochen schon getan hat und damit auch einige Mängel verursacht hat, die vorher schlichtweg nicht da waren. Und ich kamn garantieren, dass es ganz bestimmt keine arglistige Täuschung war, denn von dem Reimport wusste ich nichts (wäre ja auch nicht so schlimm, wenn er sich mit der Betriebserlaubnis vom TÜV zufrieden gegeben hätte) und ich habe ihm garantiert nichts verschwiegen. Was meint ihr zu dem Fall. Er will es jetzt einem Anwalt geben und ich bin nach dem echt unfairen Zug von ihm, sie beim TÜV stilllegen zu lassen, nicht bereit, sie zurückzunehmen, vor allem, nachdem sie anscheinend plötzlich Mängel hat, die vorher nicht da waren. Er hat bei Kauf auch nicht einmal nach Reimport oder sonstwas gefragt und die Papiere hat er sich auch nicht angesehen. Er hätte ja gern vorher die Simme überprüfen lassen können, aber doch nicht fast 3 Wochen später
sorry für den langen Text