S50 B2 darf man Typenschild neu vernieten?

  • Moin.


    Ich bin gerade dabei die S50 meiner Holden fit zu machen. Nach dem Motorausbau hat sich herausgestellt, daß die Motoraufnahme am Hauptrahmen recht stark verrostet ist. Zumindest ist der Lack dort ab. Also ab zum Beschichten.

    Der hat aber den Hinweis gegeben, das Typenschild abzumachen und nachher neu zu vernieten, da sich auch dahinter Rost verbergen kann.

    Nun habe ich aber Bedenken, daß es später vielleicht Probleme gibt, da es ja nicht original vernietet ist.

    Berechtigt?? Oder kann ich das ruhig abbauen?


    Gruß Maik

  • Moin Maik,

    wenn du nicht vorhast, nach der Überholung neue Papiere zu beantragen, solltest du kein Probleme kriegen. Diese "entstehen" ja meist erst dann, wenn das KBA Fotos von FIN und Typenschild sehen will.


    Du kannst aber auch erstmal den Zweirad-Sachverständigen deiner zuständigen Prüfstelle befragen.

    In einem Telefonat kannst du dann rechtlich abgesichert klären, ob er das lieber selber machen will

    oder ob du das darfst...

    Vielleicht macht er ja auch ein Vermerk in deine Papiere oder stellt dir einen Schrieb aus für 17,50...


    LG Kai

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • Überlege dir das mit dem Entfernen gut. Man kann das ankleben. Originale Kerbnägel die unangetastet sind, erhöhen den Wert des KFZ deutlich!


    Mal von der Rechtlichen Verdachtssituation abgesehen.

    Fährt mittlerweile Habicht, Bj. 1974. Vorher Kr51/1, S50, SR50.

  • In einem Telefonat kannst du dann rechtlich abgesichert klären

    Da hätte ich eher meine Zweifel wie abgesichert man nach einem Telefonat wirklich da steht. Im Zweifel scholzt der TÜVer.


    Ich täte es einfach ablösen und fertig! Kerbnägel gibt's in jedem Shop, nach der Rahmenbeschichtung kommt es wieder an den Rahmen und alles ist gut. Ich bezweifle, dass der momentane Wert einer Simson merklich durch originale Kerbnägel gesteigert würde.

  • Da hätte ich eher meine Zweifel wie abgesichert man nach einem Telefonat wirklich da steht. Im Zweifel scholzt der TÜVer.

    Ja, da hab ich mich wohl etwas ungeschickt ausgedrückt.

    Die Absicherung gegen "scholzen" hätte man mit einer Mail.

    Aber eben auch nur für den Fall, das man es selber machen darf.


    Im Übrigen geht es bei der Frage des TE wohl vorrangig um die Probleme, welches das KBA einem angesichts neuer Kerbnägel am Typenschild (bei der Ausstellung neuer Papiere) machen kann

    und nicht um eine Verringerung des Wertes.

    Ich bin nicht perfekt, aber ich arbeite dran.. ;)

  • ...und wenn man das zu Ende denkt, gibt es bei neuen Kerbnägeln keine Nachdruck ABE mehr. Nur noch mit original Simson alten. Daher auch die Wertminderung. Kann man glauben oder nicht. Ist derzeit aber so.


    Aussage des KBA mit gegenüber vor ein paar Wochen.

    Fährt mittlerweile Habicht, Bj. 1974. Vorher Kr51/1, S50, SR50.

  • Alte Kerbnägel ankörnen, ausbohren, ich meine, es sollte nicht mehr als 2.5mm sein. Wenn man die neuen Kerbnägel vorsichtig anbringt und das Typenschild dabei nicht platt schlägt, sieht das kein Mensch. Alternativ vorher Bilder vom Moped machen und neue Abe beantragen, sofern nötig, liest sich für mich nur nicht so. Denke, der TE hat bedenken zwecks Rennleitung.

    Mal bist du Hund, mal bist du Baum...

    Einmal editiert, zuletzt von Matze ()

  • Moin.


    So, das Schild ist ab. Die Kerbnägel konnte ich nicht retten. Ich nehme dann Neue. Der Wertverlust wegen "nicht Original" nehme ich mal billigend in Kauf. Wenn bei einem Verkauf, irgendwann in 10 oder 20 Jahren, jemand deswegen meckert und 500 Euro weniger bezahlen möchte, , darf er den Hof verlassen. :P :S


    Gruß Maik

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