KBA und TÜV?

  • Moinsen Ostfreunde,

    ich habe die alte Simson S51 meines Vaters nach 12 Jahren aus dem Schuppen geholt und fast vollständig erneuert. Jetzt hab ich ein Problem.
    1. Ich habe keine Papiere, heißt ich muss KBA-Papiere beantragen.
    2. Da ich Nachbau-Felgen von AKF-Shop und Nachbau-Kupplungs- und Bremshebel habe, und dies nicht original ist, bekommt man ja meines Wissens nach keine.
    3. Wenn ich beim TÜV diese Umbauten eintragen möchte, brauche ich Papiere, in denen dies eingetragen wird: Und die bekomme ich ja nicht.
    4. Teufelskreis & Verzweiflung.


    Meine Frage: Was mach ich jetzt?

  • Moin und Hallo,

    Die ABE hat nix zutun ob sich das Fahrzeug um original Zustand befindet oder nicht.

    Die Felge ist genau genommen ein Bauteil welches bei defekt getauscht werden kann.


    Also wenn du jetzt die Räder in der gleichen Größe hast wie original dann, spielt die Farbe keine Rolle.


    Bei den Hebeln könnte man jetzt streiten, ich fahre auch einem baugleichen Hebel in alu weil ich einfach merke das im den Plaste gut Kraft bleibt.

    Das ist für mich ein 1:1 Tausch.


    Für die ABE möchte das kba ja sehen das Typenschild original ist, zusätzlich natürlich zum Rahmen passt, mit dem Bild vom Fahrzeug dies mit den Listen abgleichen.


    Hast du nicht eine Foto gemacht bevor du das Fahrzeug neu aufgebaut hast ?


    Hiermit dann einfach den Antrag stellen, sonnst könnte es schwierig werden weil jetzt das Fahrzeug doch stark verändert wirkt, auch wenn es eher optisch ist.


    Das Fahrzeug sieht sehr cool aus.


    Bastian

  • Nein, leider habe ich keine alten BIlder, zumindest keine, die den richtigen Winkel haben.
    Habe leider 1.6x16 Zoll gekauft, Original ist 1.5x16 Zoll :(

    Würdest du sagen ich sollte einfach einen KBA-Antrag stellen und dann zum TÜV?

  • mhm das ist natürlich nicht so gut.

    Was heißt den nicht den richtigen Winkel.

    Kannst du es einstellen


    Durch die andere felgenbreite kommst du ja wenn man es genau nimmt nicht um einen Eintragung rum


    Die Ersatzpapiere stellt ja dann deine Zulassungstelle aus, dafür ist ja das Gutachten vom TÜV die Basis, wenn dort die Änderung drinnen stehen wird das übernommen.


    Es sind ja anbauteile, der Prüfer muss ja Bescheinigen das dein Fahrzeug im grund dem original entspricht


    Kennst du die Geschichte von dem Fahrzeug also ist es sicher ein Fahrzeug aus der DDR welches auch unter die bestandsregel fällt?


    Die blinkergläser sind mit e Nummer


    Bastian

  • Ich habe vorhin beim lokalen TÜV angerufen, die gesagt haben, KBA interessiert sich nur daran, ob es ein Fahrzeug, welches einmal in der DDR angemeldet war, ist.

    Ich versuche es einfach mal. Zu dem Thema gibt es ja allerlei Meinungen.

  • Die Aussage vom TÜV ist leider nicht so ganz richtig, es hat nichts mit dem angemeldet zu tun.


    Das kann das Kba so nicht nachprüfen, dann würde ein Neufahrzeug welches nicht angemeldet war keine neuen Papiere bekommen.


    Vielmehr hat das Kba die Produktionslisten von Simson übernommen.

    Dort wurde ja neben Fin und Baujahr auch vermerkt für welchen Markt das Fahrzeug bestimmt ist.

    Diese Info sorgt ja bei einem Ungarn Modell für eine Ablehnung.


    Ein Fahrzeug wurde ja dann bei dem DDR Markt auch an eine Veb Vertriebstelle geliefert.

    Die Bescheinigung welche die Übereinstimmung mit der ABE Bescheinigung wurde erst beim Verkauf ausgestellt und dann auch das Baujahr eingeschlagen.


    Letztendlich ist es auch kein Eigentumsnachweis


    Das Problem haben aber auch andere Hersteller welche es nicht mehr gibt, da geht sonnst nur der weg über das Erstellen eines Gutachten.


    Warum es keine bessere Lösung gibt verstehe ich bis heute nicht, letztendlich wird ja die Fin nicht Registriert und somit ist es nicht rückverfolgbar.

    Aber das ist ein andere Thema


    Bastian

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