leidige Thema KBA Papiere

  • hallo,

    beim Beantragen der Papiere, muss man da Bilder beifügen, vom Rahmen, die eingeschlagene Nummer sowie das Typenschild?

    Kenn ich nicht so bei anderen Mopeds, oder hab ich noch nie erlebt, deshalb die Frage!

    Bei meinem Rahmen (ich habe den durch einen Bekannten von mir, seinem Kollegen erworben) fehlt etwa das Typenschild, oft wird das wegen Neulackierung Restaurieren entfernt, und wird dann auch mal schnell verschlampt! (oft angefangene Restaurierungen, und Jahrelang dann nie Fertiggestellt!)

    Hab da zwar irgendwo schon was gelesen, bin aber nicht ganz schlau draus geworden!

    Was muss ich denen genau alles vorlegen beim KBA?

    Ich habe nur einen sehr guterhaltenen KR51/2 Rahmen, der nach der Liste (Fahrgestellnummern) Baujahr 1984 sein muss, 7 Stellige Rahmennummer angefangen mit: 124.... !, sonst nix, lediglich hab ich noch ne menge Einzelteile die mal von einer KR51/2 stammen wie auch der Motor dazu, aber welcher früher in diesem Rahmen Verbaute Motor und Ausstattung ist mir nicht bekannt!

    Weiterhin hab ich noch ne KR51/1 vor etlichen Jahren auf der Veterama gekauft, an der ist alles noch dran, aber leider auch hier keine Papiere, wie leider so oft!

    Das Typenschild von ETHS Handel, das die Verkaufen, wäre nur für Sammlerzwecke....

    Gibt es Originale zu kaufen, bzw. welche die Anerkannt sind? (Beim entfernen kann ja mal schnell das Originale Beschädigt werden.......)

  • Anerkannt werden vom KBA eigentlich nur Originale. Vielleicht noch mit entsprechender Bescheinigung vom Tüv wenns neu angefertigt und vom TÜV gestempelt wurde. Aber dann kann man das gleich übern Tüv und Straßenverkehrsamt laufen lassen.

  • Moin barni07,


    bei unseren Simson-Mopeds gibt es ja die Sonderregelung, das die 60 km/h fahren dürfen.

    Das KBA hat nun aber offensichtlich ein Problem damit und versucht, die Fahrzeuge nach und nach aus dem Verkehr zu ziehen. Dazu arbeiten die auch mit solchen Mitteln wie eben dem Typschild.

    Ja, die wollen Fotos vom Typschild und wenn das fehlt oder so neu aussieht, wie deines oder auch nur neue Kerbnägel drin sind, machen die schon Anstalten.

    Die wollen auch Fotos vom zusammengebauten Fahrzeug.


    Man muss das Typschild übrigens nicht entfernen - man kann das prima abkleben

    beim Sandstrahlen und Lackieren.

    Das KBA ist hier auch in der Pflicht, das "Inverkehrkommen" von Reimporten zu verhindern.

    Dieser vorherige Export wird durch eine auf dem Typschild eingeschlagene 50 mit einem Buchstaben zur Länderkennung gekennzeichnet. Deshalb wird das Typschild wesentlich öfter entfernt als zum lackieren...


    LG Kai

  • Falls Du irgendwelche Unterlagen über das Fhz aus DDR-Zeiten hast, kannst Du das auch an´s KBA senden. Das hilft im Zweifelsfalle sehr!

    Für die Ausstellung einer Zweitschrift ist normalerweise der Hersteller zuständig. Gibt es den nicht mehr, führt der Weg über Tüv/Dekra und Zulassungsstelle zum Ziel. Wir haben das große Glück, daß das KBA freiwillig in diesem Fall (Simson) die Rolle des Herstellers übernimmt.

    Die Ausfertigung der Zweitschrift gilt nur für Fahrzeuge, die vor der Wende auf dem Gebiet der DDR liefen.

    Früher war der Weg über das KBA sehr einfach. Dann kam leider, wie so oft, der Missbrauch: Zig Anträge von Reimportfahrzeugen und Blankonträge von ausgedachten Nummern, um die Papiere mit einem Lügenmärchen (Fahrzeug vor Jahren verschrottet...) gewinnbringend zu verkaufen..

    Daher haben sich die Regeln verschärft.

    Exportfahrzeuge haben die Exportkennung oft in der Nähe der FIN eingeschlagen. Oder halt auf dem Typenchild. Daher werden Papiere nur vergeben, wenn keine Exportkennung an der FIN, keine auf dem Typenschild und, da man das Typenschild leicht tauschen kann, nur original Kerbnägel. Dazu muss die Ausstattung zum entsprechenden Modell passen (Blinker, Hupe, Sozius) und das Fahrzeug augenscheinlich komplett und funktionstüchtig ist.

    Es ist halt wie immer: wenn eine Regelung missbraucht wird, verschärft sie sich oder wird abgelöst....

  • Einzelabnahmen kannste jederzeit machen lassen, wann und so oft du willst.

    Eine KBA- Ablehnung ist dafür nicht erforderlich, sondern allenfalls eine dicke Brieftasche. ;)

    Wenn ich wüsste, dass ich könnte wie ich wollte, ich würde ...   :/

  • Bevor man mit einer Simson eine Einzelabnahme machen lässt, sollte man vorher bei der Zulassungsstelle nachfragen, und dabei auch abklären, dass es auch mit 60kmh abgestempelt wird.

    Andernfalls kann man einiges Geld umsonst ausgeben.

  • Hallo zusammen,


    habe mich hier angemeldet, weil ich die Schwalbe einer Freundin im Auftrag verkaufen soll.


    Fahrzeugtyp: KR 51/1S

    Baujahr:1979


    Das Fahrzeug steht sehr gut da, hat aber leider keine Papiere mehr.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich die beim Kraftfahrt-Bundesamt

    neu beantragen, (mit Foto vom Typenschild und Totale von allen Seiten)

    Habe hier auch gelesen, dass die da sehr penibel sind, um die Schwalben nach und nach von der Straße

    zu bekommen.

    Bin mir jetzt also nicht sicher, ob ich nicht aus Unwissenheit in eine Falle tappe, wenn ich einfach einen Antrag stelle, und der dann prompt abgelehnt wird.

    Bin mir auch nicht sicher bis zu welchem Baujahr man die Papiere überhaupt beantragen kann.

    Für Tipps wäre ich dankbar.

    Gruß


    Indigom

  • Orinales Typenschild noch dran? Wenn ja ist das kein Problem, ohne wirds schwierig, das lehnen die wohl ab.


    Beantragen kannst du bis ca. 1990, sollte bei einer S locker reichen.

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