Mir gehts hier keineswegs darum, ob es erlaubt oder eintragungspflichtig ist, eine Farbe zu lackieren, die das Fahrzeug urspruenglich nicht trug, denn darum schert sich eh niemand, es gibt auch kein Gesetz dafuer.
Viel mehr geht es mir hierbei um den Erhalt des Originalzustands, auch wenns dann schon der 2. Lack ist.
Ich habe immerhin eine Schwalbe Baujahr 1967 und bin sehr stolz auf das alte Gefaehrt, dann moechte ich auch soweit wie moeglich, den Original-Zustand erhalten.