ich lenke die diskusion aus http://www.schwalbennest.de/apboard/thread.php3?id=16 mal hierher. sachen die dort in dem zusammenhang nach meinem gepostet werden lösche ich.
--->hier gehts weiter, bin auf eure meinungen und argumente mal gespannt! daher hier ein recht harter einstieg:
zu mboogk: was die polizei darf bzw nicht darf (in bezug auf gewalt) ist doch ok, oder nicht? ich seh jetzt auch nicht unbedingt das problem, was vor kurzem durch die presse geistert (von wegen gewalt androhen damit er den aufentaltsort des jungen (metzler?) bekommt von dem entführer). solchen typen, die kinder umbringen, sollten die flügel kräftig gestutzt werden. ich bin noch nicht mal für längere strafen, aber für andere: warum sollten wir da nciht mal mit russland sprechen? 10 jahre in deutschen gefängnissen schreckt ja nicht ab, aber 10 jahre russland? es würde uns sogar billiger kommen...ich mein das ernst, warum nicht? warum sollte der §123a (ich glaube, der war es) für besonders abscheuliche verbrechen (mehrfache morde, geplahnte morde mit besonders sadistischem hintergrund, usw) nicht wieder "reaktiviert" werden? genauso wie vergewaltigern, die "es" ein 2. mal gemacht haben (vor allem denen, die sich an kindern vergreifen!), der weg zum eunuchen aufgezeigt werden.
jaja, ich weiß, recht hart meine meinung. aber es hat jeder selber in der hand, ob er etwas begeht---und die strafe würde er im vorfeld ja schon kennen.
mfg franz