Hi, brauch dringend eure Hilfe. Ein Freund von mir ist von der Polizei kontrolliert worden und hat jetzt ziemliche Probleme, da sowohl die Polente als auch das bei uns zuständige Amtsgericht der Meinung sind, dass man zum Fahren einer Simson Schwalbe wegen der 60 km/h einen Motorrad bzw. 125er Führerschein braucht. Naja, jedenfalls meinen die, dass ein Autoführerschein, gemacht anno dazumal, nicht reicht. Ist doch absoluter Blödsinn, oder?
Meines Wissens ist die ganze Sache im Einigungsvertrag geregelt. Wer kennt die genauen Paragraphen in denen dies geregelt ist, bzw. wer hat Dokumente, mit denen man einen Amtsrichter überzeugen kann?????
Setze auf euch Gruß Peter