hallo
da bin ich wieder. mit nem neuen username.
ich hab vor dem großen strato-gau von der sicherstellung meines guten alten star berichtet.
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die vergangenheit in kurzform:
ich wurde in berlin (!) von der polizei aus dem verkehr gewunken, mein mokick wurde begutachtet und obwohl ich den poizisten versucht habe zu erklären, daß ich gerade auf dem weg zur werkstatt bin, hat man mir wegen folgenden mängeln meinen star sichergestellt, also abgeschleppt und begutachtet:
- blinker fehlten (da jemand einen blinker abgebrochen hat, und ich dachte, daß, so lange man nen blinker hat, dieser auch funktionieren müßte, habe ich den zweiten dann auch abgeschraubt.)
- kein sitzbankschloß, weswegen sitzbank etwas wackelig war (hab sie mit einer kette fixiert)
- schlechtes reifenprofil (dafür gibts keine entschuldigung)
- bremswirkung nicht o.k.(meines erachtens normale bremswirkung, jedoch im vergleich zu scheibenbremsen vieleicht etwas schlechter)
- kein lenkeinschlagstop (sowas gibts eh nur bei plastikmotorädern??)
EGAL:
Die polizisten haben, obwohl ich sie gefragt habe, ob ich nicht ne mängelkarte bekommen könnte (um die reparierte simson wieder vorzustellen) den star abgeschleppt!
ABGESCHLEPPT!!!!!!
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das ganze wird mich wohl 300 bis 500 euro kosten (so die polizei)
jetzt durfte ich meinen star wieder holen und habe endlich eine mängelkarte erhalten.
auf dieser steht:
- fahrtrichtungsanzeiger fehlen
- bereifung porös; hinterreifen verschlissen, felge vorn deformiert
- lenker nach links verdreht; lenkerverkleidung fehlt
- schwingenlagerung ausgeschlagen
- hauptständer fehlt
- sitzbankschloß fehlt
- lenkerschloß fehlt
- bremsleerweg vorn erhöht
- auspuffkrümmer undicht
jetzt hab ich folgende fragen:
berechtigen diese mängel eine sicherstellung???
(reifen, schlösser, bremswege und blinker können schließlich auch ohne sicherstelung und gutachten sofort an ort und stelle geklärt werden)
sind das fehlen von schlössern, die deformation der felge (kein achter, sondern eine kleine delle am felgenreif) sowie das fehlen der lenkerverkleidung ein verstoß gegen die Stvo???
unabhängig von den rechtlichen sachen, will ich meinen star so oder so reparieren.
jedoch weiß ich nicht, was "schwingenlagerung ausgeschlagen"! bedeutet.
heißt das, das der bolzen (die schraube) auf dem die federung festgemacht wurde verzogen ist????
ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn mir jemand mit diesen problemen helfen könnte.
vielen dank,
herzlichst,
simon