Sicherstellung wegen desolatem Zustand

  • hallo


    da bin ich wieder. mit nem neuen username.
    ich hab vor dem großen strato-gau von der sicherstellung meines guten alten star berichtet.


    ------------------------------------------------------------


    die vergangenheit in kurzform:
    ich wurde in berlin (!) von der polizei aus dem verkehr gewunken, mein mokick wurde begutachtet und obwohl ich den poizisten versucht habe zu erklären, daß ich gerade auf dem weg zur werkstatt bin, hat man mir wegen folgenden mängeln meinen star sichergestellt, also abgeschleppt und begutachtet:


    - blinker fehlten (da jemand einen blinker abgebrochen hat, und ich dachte, daß, so lange man nen blinker hat, dieser auch funktionieren müßte, habe ich den zweiten dann auch abgeschraubt.)
    - kein sitzbankschloß, weswegen sitzbank etwas wackelig war (hab sie mit einer kette fixiert)
    - schlechtes reifenprofil (dafür gibts keine entschuldigung)
    - bremswirkung nicht o.k.(meines erachtens normale bremswirkung, jedoch im vergleich zu scheibenbremsen vieleicht etwas schlechter)
    - kein lenkeinschlagstop (sowas gibts eh nur bei plastikmotorädern??)


    EGAL:
    Die polizisten haben, obwohl ich sie gefragt habe, ob ich nicht ne mängelkarte bekommen könnte (um die reparierte simson wieder vorzustellen) den star abgeschleppt!
    ABGESCHLEPPT!!!!!!


    ------------------------------------


    das ganze wird mich wohl 300 bis 500 euro kosten (so die polizei)


    jetzt durfte ich meinen star wieder holen und habe endlich eine mängelkarte erhalten.
    auf dieser steht:


    - fahrtrichtungsanzeiger fehlen
    - bereifung porös; hinterreifen verschlissen, felge vorn deformiert
    - lenker nach links verdreht; lenkerverkleidung fehlt
    - schwingenlagerung ausgeschlagen
    - hauptständer fehlt
    - sitzbankschloß fehlt
    - lenkerschloß fehlt
    - bremsleerweg vorn erhöht
    - auspuffkrümmer undicht


    jetzt hab ich folgende fragen:


    berechtigen diese mängel eine sicherstellung???
    (reifen, schlösser, bremswege und blinker können schließlich auch ohne sicherstelung und gutachten sofort an ort und stelle geklärt werden)


    sind das fehlen von schlössern, die deformation der felge (kein achter, sondern eine kleine delle am felgenreif) sowie das fehlen der lenkerverkleidung ein verstoß gegen die Stvo???


    unabhängig von den rechtlichen sachen, will ich meinen star so oder so reparieren.


    jedoch weiß ich nicht, was "schwingenlagerung ausgeschlagen"! bedeutet.
    heißt das, das der bolzen (die schraube) auf dem die federung festgemacht wurde verzogen ist????


    ich würde mich wahnsinnig freuen, wenn mir jemand mit diesen problemen helfen könnte.


    vielen dank,


    herzlichst,
    simon

  • Moin,


    Schwingenlagerung ist wie du schon richtig bemerkt hast auf dem die >Federung festgemacht<
    ist das Teil das am Rahmen befestigt ist also hinten unten und vorne unten mit dem langen Bolzen. Entweder ist der Bolzen ausgelutscht, ich nehme aber an das die Gummilager genannt
    Silentbuchsen ausgeleiert oder verhärtet sind da hilft nur der Austausch.


    mfg gert

    • Offizieller Beitrag

    Also ehrlich gesagt, wär ich mit einem Fahrzeug in dem Zustand auch nich mehr durch die Gegend gefahren. Und da ich deinem Nick entnehme, dass du in Berlin wohnst, kann es ja auch nich so schwer sein, mal ein wenig die BVG zu sponsorn, zum Simson-Händler zu fahren, dort die kaputten Teile zu kaufen, um sie dann zu Hause anzubauen.


    MfG
    Prof

    • Offizieller Beitrag

    Diese Mängel rechtfertigen in jedem Fall eine Sicherstellung. Schon das Fehlen von geeigneten Schlössern (bei dir facto keionerlei Diebstahlschutz vorhanden) kann dies rechtfertigen. Mangelhafte Bremsen und Reifen verbieten u.U. auch eine Weiterfahrt. Insofern wirst du kaum gegen diese Maßnahme etwas unternehmen können. Spar dir die Kohle eines Rechtsstreits lieber für das Bußgeld und die Ersatzteile und fasse es als Lehrgeld auf, auch wenn es wehtut.

    • Offizieller Beitrag

    Geht die Diskussion wieder los? Das haben wir mittlerweile mehrmals immer mit viel Kampf diskutiert und sind immer zum selben Ergebnis gekommen. Ich schreibs nochmal in Kurzform und erwarte keine Wiederworte!


    Blinker sind für Kleinkrafträder ab einem bestimmten Baujahr, welches mir aber entfallen ist, Pflicht.
    Dies tut aber eh nichts zur Sache, da alle Schwalben werkseitig mit Blinkern ausgestatten waren (Ja, auch die /2N!). Und sicherheitsrelevante Teile (zu denen die Blinker eindeutig zählen), die einmal dran waren, müssen auch - funktionsfähig - dran bleiben.


    MfG
    Prof

    • Offizieller Beitrag

    Dafür warst du schneller.:) Mach den Fred bloß dicht, sonst geht wirklich wieder diese Endlosschleife wie beim letzten Mal los.


    Das mit den Blinkern ist übrigens auch vor 1989 in der DDR schon so gewesen, auch wenn dort mangels neuer Batterien die Blinker öfter mal zwangsläufig außer Betrieb waren und nach unten gedreht wurden. Zulässig war das damals schon nicht, wurde aber wegen obigen Mangel meist geduldet. Heute gibts Batterien wie Sand am Meer.

    • Offizieller Beitrag

    blinker:
    ab 1964 wurden sie per gesetz eh pflicht an zweirädern (zumindest an >50ccm). ansonsten ist dazu von prof schon alles gesagt worden.


    was an mboogk: was hat das fehlen der schlösser mit der betriebssicherheit zu tun??? also das kauf ich dir vom logischen her nicht ab. allerdings kann es in deutschland sein, das das echt so ist.... X(


    mfg franz


    ps: bremslicht pflicht: ddr ab 1981, brd ab 1987. wenn vorher schon werksmäßig dran, dann auch so schon pflicht.

  • ich seh ein das Blinker dran sein müssen und funktionieren müssen. wer bestreitet denn sowas ?? naja jedenfalls ist es in Ordnung rein rechtlich wenn die Blinker manchmal fast leuchten anstatt zu blinken und eine enorme Verzögerung haben bis sie angehen ? oder kann ich da auch ärger bekommen ?


    mfg

  • Mein Beileid NeukoelnnStar! Einer Bekannten meines Nachbarns ist letztes Jahr genau das gleiche mit ihrer Schwalbe passiert. Kontrolle in Kreuzberg, Mängel, was ich noch erinnere, waren u.a. Lenkereinschlag und ein nicht funktionierender Blinker.Und auch abgeschleppt!


    Ich verstehe wirklich nicht, warum man nicht einfach nach Hause
    schieben darf und innerhalb einer Frist die Behebung der Mängel nachweist. Sicherstellung macht doch nur Sinn, wenn davon auszugehen
    ist, das der Betreffende an der nächsten Ecke wieder aufs Moped steigt
    (z.B weil er betrunken ist, also nicht zurechnungsfähig). Was sagen denn die Juristen hier dazu?


    Sonst müßte doch theoretisch ein zwar ordenlich angemeldetes aber defektes Moped, das irgendwo auf einer öffentlichen Fläche nur abgestellt ist, auch abgschleppt werden können. Ist das etwa so??

  • Also so wie du deinen star beschreibst isses schon rechtmäßig das sie dich rausgezogen haben, allerdings müssen das sehr gründliche sheriffs gewesen sein wenn ich bedenke wieviele extremumgebaute s51 rummfahren... :rolleyes:
    Das mit den schlössern leuchtet mir allerdings auch nicht ganz ein....
    wie hast du denn deine sitzbank befestigt, weil da was von kette stand.....

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von TALOON:
    was an mboogk: was hat das fehlen der schlösser mit der betriebssicherheit zu tun??? also das kauf ich dir vom logischen her nicht ab. allerdings kann es in deutschland sein, das das echt so ist.... X(

    Ist wirklich so. Das ist grob fahrlässig von wegen fehlendem Diebstahlschutz. Aus dem selben Grund können sie dir auch das Auto abschleppen, wenn du es irgendwo nicht abgeschlossen im öffentlichen Verkehrsraum geparkt hast.


    MfG
    Ralf

  • Das mit den Schlössern rechtfertigt rechtlich gesehen alleine schon das Abschleppen. Einem Kumpel von mir haben sie schon mal das Auto abgeschleppt, weil der Kofferraum nicht abgesperrt war: offizielle Begründung "Eigentumssicherung". Es handelt sich also offiziell um Fürsorge von seiten der Grünen und nicht um Schikane, auch wenn man das durchaus anders sehen kann...
    Das ist halt die Arroganz der Macht.
    Die Bullen wollten übrigens meine Schwalbe mal sicherstellen, weil sie sich sicher waren, dass die Trittbretter nicht original sind. Zum Glück hatte ich das Schwalbebuch zufällig dabei und konnte sie anhand der Fotos von der Wahrheit überzeugen (ohne das Buch hätten sie mir kein Wort geglaubt).

    • Offizieller Beitrag

    Die ganze Welt wird früher oder später vor die Hunde gehen. Aber das Ganze wird jetzt arg politisch und sollte - wenn das einer wünscht - in einem Extra-Thread à là "Ein Ring sie zu knechten..." diskutiert werden. Hier sollten wir jedenfalls wieder zur "Sicherstellung wegen desolatem Zustand" zurückfinden.


    MfG
    Ralf

  • Die 300-500 Euro Strafe sind umso härter, dass man das Geld nicht in die Simson stecken kann, um sie wieder verkehrstüchtig zu machen.


    Wenn sie es immer so streng nehmen, kann man die Entscheidung von manchen nachvollziehen, die danach die Strafe zahlen, ihre Simson verkaufen und dann mit einem Plastebomber durch die Gegend fahren.


    Gruß Alfred

  • moin neuköllnstar,


    ich empfehle dir (wem nicht) die simsonwerkstatt seelig in tempelhof(lankwitzer str.32, tel 7066506).
    jeden donnerstag (soweit ich weiss) kommt da ein tüv-prüfer vorbei.
    da sich der herr seelig und der tüv prüfer schon länger kennen und beide eine vorliebe für oldtimer haben... naja du weisst schon;)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!