darf eine s51 enduro denn auf der strasse fahren,
sie hat ja keine blinker, keine wegfahrsicherung etc?
ist aber alles anscheinend serienmäßig so gewesen (bis ´88)
wie war das denn in der ddr?
verträgt sich denn solch ein fahrzeug mit der stvo?
s51-enduro stvo?
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solange nix umgebaut ist usw. solltest du kein Problem haben.
mfg
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Hallo,
Wie kommst du drauf das die Enduro keine Blinker hat? serienmäßig sind Blinker dran.
Der Unterschied zu normalen S51 beschränkt sich auf den hochgezogenen Auspuff, und eine zusätzliche Unterzugstrebe, sowie einige optische Retuschen.mfg gert
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Hi,
es gab von der Enduro Version eine sparversion die sogenannte S51E/4 die war serienmässig ohne Blinker.
Grüßle
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Hallo,
Du hast recht die gabs auch, allerdings nicht in großer Stückzahl. Dann ist alles klar, wenn serienmäßig keine Blinker drangehören brauchen auch keine nachgerüstet werden.
mfg gert
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genau, die billigere version hatte serienmäßig keine blinker, kein zündschloß, nichtverstellbare federbeine,keine batterie (hupe lief über einzelne batterien - monozellen), keine elektronikzündung...
aber eine wegfahrsperre = lenkradschloß hatte sie schon.
als irgendwann (1988) blinkleuchten auch bei mokicks in der ddr pflicht wurden, wurde die produktion der einfachversion der enduro und auch die der s51N (auch ohne blinker) eingestellt.
jetzt darf man die modelle ohne blinker natürlich auch noch fahren, in der abe steht dann auch drin, daß sie keine batterie hat.(das folglich keine blinker vorhanden sein können muß die polizei also von selber wissen ?!)
allerdings darfst du die blinker an einer normalen s51E sind einfach abbauen, da die eben schon immer welche hatte... -
Zitat
Original von thesoph:
allerdings darfst du die blinker an einer normalen s51E sind einfach abbauen, da die eben schon immer welche hatte...Ich glaub, du hast ein nicht vergessen...
MfG
Ralf -
Zitat
Original von Prof:Ich glaub, du hast ein nicht vergessen...
MfG
Ralfdas ist wohl wahr
nicht das mir jemand nachsagt, ich würde zum allgemeinen blinkerabbauen verleiten...hier isses: NICHT
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Danke, das hab ich vermisst
MfG
Ralf -
Heißt es denn nicht "Nur wenn Blinker vorhanden sind müssen die auch funktionieren"???? Wenn das so ist dann kann ich auch ohne Blinker fahren (sie müssen aber abgebaut sein!)
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Blinker müssen dran sein, wenn sie werksmäßig verbaut wurden. Wenn Blinker dran sind, müssen sie auch funktionieren. Fahrzeuge ohne Blinker ab Werk müssen diese nicht nachrüsten. Blinker dürfen nicht von Fahrzeugen, die diese werksmäßig hatten, entfernt werden.
Zum 329. Mal (geschätzt) durchgekaut....
MfG
Ralf -
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Darüber sollte man mal nachdenken.;( Traurig aber wahr.
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Hilft ja alles nix... Irgendwann resigniert man auch ein bischen
MfG
Ralf -
Das wäre ein klarer Fall für eine FAQ-Ergänzung!
Gruß Alfred
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Diese Frage dürfte bei Androhung von Strafe eigentlich gar nicht mehr gestellt werden.
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Jau. Prügel sollte es geben, wenn es einer wagt, nochmal zu fragen
MfG
Ralf -
Los gehts, hab gerade einen erwischt in einem anderen Fred.:))
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Ich hatte ihn zuerst! Aber ich überlass ihn dir, da du dich ja mit schweren Jungs auskennst.
MfG
Ralf -
Wir haben doch aber den "Ich-liebe-dich-Strafvollzug", ich darf das nicht.;(
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