• Habe heute eine Erfahrung gemacht, weil ich meinen Roller von BVF auf Bingvergaser umgerüstet hatte. Es sieht folgender Maßen aus, wenn ein Simsonmoped mit altem BVF-Vergaser und alter ABE umgerüstet wird auf den Bingvergaser, so ist das eintragungspflichtig laut §19/2 der STVO. Das mitgeschickte Schreiben der Firma ist leider kein Teilegutachten und keine ABE und deshalb muß eine komplette Überprüfung durch den TÜV oder DEKRA dürchgeführt werden. Das Problem bei den alten ABE´s ist, das dort nichts nachgetragen werden kann, es muß also einen neue ABE vom TÜV oder von der DEKRA für das Moped erstellt werden und ist kostenpflichtig. Ich habe beim TÜV 98,32 Euro bezahlt, danach muß das ganze noch von der Zulassungsstelle registriert und abgestempelt werden, das kostet ( bei mir 10,20 Euro) auch noch was. Aber so habe ich wenigstens alles amtlich und die Trachtenjäger können mir nichts anhaben und ich kann beruhigt fahren.
    :rolleyes:

  • Das ist doch nicht dein Ernst!?? :rolleyes:
    Für die Kohle kann ich mir ja nen BVF vergolden lassen....
    Wenn du dir im Internet, egal bei welchen Versand nen Bing
    bestellst steht da doch immer daß die ABE mitgeliefert wird.

  • Also wer über 100 Eier beim tüv legt nur um nen bing zu fahren der muss entweder richtig kohle haben oder ....naja...eben so


    Ist wirklich ne böse gemeint! aber denkst du wirklich das der bing über 100 teuros wert ist?! Also da würde ich eher nen BVF fahren auch wenn der so alt wäre wie die greifensteine....:))



    So far...FlyingStar




  • Da muss ich dir rechtgeben. Bei Bing wird immer eine ABE für die ausgeschriebenen Typen mitgeliefert. Falls die Typen nicht in der ABE aufgeführt sind dann ist es halt so das er amtlich nicht für den Typ Simson Zugelassen ist und eine Eintragung notwendig ist. Ich hoffe, liege da richtig mit meiner Aussage.




    Grüße aus Mittelfranken

    Mit freundlichen Grüßen
    SIMSON KLUB WILDE SAU


    SIEGERSDORF


    1. Präsident
    Simson Klub - WILDE SAU - Siegersdorf seit 1994

  • Naja ich schließ mich da flyingstar an. Selbst wenn die ABE dabei ist zu dem bing. wenn man mal hier im Nest die Beiträge anguckt wie oft da steht mit bing springt sie nicht an und so. also ich glaub ich würde mir keinen Bing ranmachen. welchen effekt soll das denn haben ?? weniger Spritverbrauch?? Das ich nicht lache. wenn man gesittet fährt dann ist weit unter 3l möglich. wer will denn noch weniger??


    mfg

  • Das mitgelieferte Schreiben der Firma Bing ist nun mal weder ein Teilegutachten noch eine ABE für den Vergaser. Deshalb ist er Eintragungspflichtig, weil wer das Ding einbaut macht sich strafbar. Denn die ABE seines Moped´s erlischt automatisch, sobald der Vergaser eingebaut ist. Dieser Wechsel von BVF auf Bingvergaser stellt eine technische Veränderung am Fahrzeug dar und muß deshalb vom TÜV oder DEKRA abgenommen werden. So wurde mir das vom TÜV-Sachverständigen erläutert, ich habe auch noch beim KBA in Flensburg nachgefragt, diese haben mir das selbe gesagt. Und jetzt noch dazu, warum ich auf Bing gewechselt habe. Die Vorbesitzer meines Roller sind nicht gerade pfleglich damit umgegangen, der alte Vergaser war völlig im Eimer. Alle Düsen kaputt, Dichtungen gerissen und man mußte den Gasschieber immer halb aufmachen damit wenigstens Standgas hatte und das der Motor an der Ampel nicht aus geht. Also ob ich mir nun einen BVF oder Bing gekauft habe, wäre wohl fast gleich gewesen. Das es aber so schwierig und teuer ist, ihn eintragen zulassen habe ich und der Händler auch nicht gewußt.

  • Also meines wissens sind BVF vergaser sogar billiger als Bing und 2. muss man einen BVF vergaser auch nicht nochmal beim tüv eintragen lassen...
    Ich hab hier mal im I-net aus reinem interesse geschaut und Da steht das man zu nem Bing ne ABE dazubekommt wie das hier auch schon einige gesagt haben.
    Jedoch ist es so, das er standartmässig keinen Bing hatte, d.h. die ABE gilt für ihn nicht. Daher muss er sie neu eintragen lassen.


    Jedoch muss ich sagen, das ich mit auf jedenfall einen BVF gekauft hätte.


    So far...FlyingStar

  • Also so wie das hier in der FAQ steht ist der Bing ein Ersatzteil und seit wann muss man Ersatzteile eintragen lassen? Es kann natürlich sein das du den falschen Typen hast und er deswegen nicht zugelassen ist bzw. eine Einzelabnahme erfordert.


    MfG

  • @flying. Die ABE auf den Bing gilt sofern er für den Moped Typ ausgeschrieben ist. Man bekommt auch eine ABE für andere Lenker oder so dazu. Die gilt dann auch. Also is nicht so das deine ABE fürs Moped dann nicht mehr gilt. Dann wäre das ganze doch sinnlos.


    mfg

    • Offizieller Beitrag

    Bing gabs nun mal nicht für alle Modelle ab Werk. Beim SR50/1 war der aber an einigen Modellen serienmäßig verbaut und ist auch im offiziellen Ersatztteilkatalog verzeichnet. Ich denke, hier müsste die ABE diese Teile mit einschließen und ein Teilegutachten überflüssig machen. Für den SR 50/1 sind die folgenden Typen zugelassen: 17/14/1108 für 40km/h, 17/14/1106 für 50km/h und 17/15/1104 für 60km/h.

  • Doc es ist ja aber so, das ein lenker keine andere leistungseigenschaften (falsches Wort, ich meinte eher sowas wie technische eigenschaften) aufweist was die umrüsten von BVF auf bing schon tut.Es ist sozusagen eine technische veränderung am fahrzeug und diese ist eben eintragungspflichtig sofern der Vergaser nicht original verbaut wurde. wenn er nicht verbaut wurde ist es kein ersatzteil sondern eine Modifikation.
    Ein lenker ist mehr oder weniger nur ein rohr, man benötigt zwar eine ABE aber du hast ja in dem sinne keine technische Veränderung vorgenommen!


    So far...FlyingStar


    PS: ich hab gesagt das die ABE für den Bing nicht gültig ist, nicht die vom mopped!

    • Offizieller Beitrag

    Das Umrüsten von BVF auf den richtigen Bing ändert an den Leistungsdaten rein gar nichts. Wenn das nämlich so wäre, würde auch der TÜV das nicht abnehmen. Die ABE eines Bing müsste aber den SR 50/1 enthalten, weil diese eben ab Werk zumindest teilweise in dieser Serie verbaut wurden. D. h. es muss von Bing hierzu ein Teilegutachten gemacht worden sein und letztlich der Bing in die ABE von Simson aufgenommen sein.

  • Ich weiß nicht wie das bei fahrzeugen ist die teilweise mit bing ausgerüstet worde sind. Aber ich halte es für sehr wahrscheinlich das es stimmt was mboogk sagt. Jedoch bleib ich bei der meinung das eine ABE von einem Bing vergaser nicht zählt wenn er an ein Mopped (zb. Sr4-2/1) gebaut wird wo dieser nicht original und in keinsterweise verbaut wurde. Ob das nun wirklich 100%ig stimmt will ich nicht sagen, aber mit dem was ich so gehört und gelesen habe halte ich das für sehr wahrscheinlich.



    ich lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren.


    So far...FlyingStar



    PS. vielleicht hat Taloon noch einen gesetzblattausschnitt.... ;)

  • Aha, das ist gut zuwissen. ich dachte nämlich das mal im internet gelsen zu haben und war mir aber nicht mehr sicher!
    Na dann vielen dank!
    Achso, gilt das eigentlich bei allen teilen mit ABE oder nur wenn es eine technische modifikation ist?


    So far...FlyingStar

    • Offizieller Beitrag

    habe dazu nichts, nur eben das original BVF verbaut waren bis auf die S53 wo auch bings ok sind (glaube ich mich zu erinnern).


    das ganze ist ne heikle sache, finde ich. auf jeden fall wäre mir der bing + die ordnungsgemäße eintragung viel zu teuer gegenüber einem gebrauchten aus den berliner vergaser werken...


    mfg

  • Hallo liebe Simson-Gemeinde,


    ich habe extra im Schwalbebuch nachgesehen und siehe da auf Seite 89 steht genau drin, wenn der BVF Vergaser defekt ist MUSS er gegen einen Bing Vergaser 17/15/1106 (bei Schwalben) getauscht werden!!! Da steht auch nichts vom eintragen oder so, da es ein offizielles Ersatzteil ist.
    Ihr könnt es ja nachlesen.


    So long

  • da seh ich ne durch. wieso muss der den bing ausgetauscht werden das iss dor hirnrissig...ich meine man kanns aber MUSS? Naja, das ist vielleicht alles eine sache der interpretation. Wie taloon schon sagte, das iss ne heikle sache.
    Naja, ich glaub das iss jetzt auch durchgekaut und ziemlich verworren.



    So far...FlyingStar

  • Im Nachhinein hätte ich mir lieber auch einen BVF gekauft, aber da ich nun mal einen Bing schon hatte, warum dann noch einen BVF kaufen. Das mit dem Nachtragen wäre ja kein Problem und auch billiger gewesen, wenn ich schon eine neue ABE (z.B. von Flensburg ausgestellt) für meinen Roller gehabt hätte, dann hätte der Spaß nur 29 Euro gekostet. Aber da ich noch die alte aus der DDR hatte, ging das nun mal nicht anders.

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