Kollision mit Tier

  • Moin!


    Nachdem der Thread "Suhl 2004" OT gegangen ist, schwirren mit einige Dinge durch den Kopf, die ich hier mit Euch diskutieren will:


    Nehmen wir an, man fährt mit dem Moped oder etwas anderem durch einen Ort und kann einer plötzlich auftauchenden Katze nicht mehr ausweichen und überfährt das arme Wesen und es stirbt. Was nun? Viele fahren wohl einfach weiter, aber müßte man es nicht der Polizei melden? Schwieriger wird es, wenn man angehalten hat und es noch leben sollte - wie hier richtig reagieren? Zum Tierarzt fahren um es behandeln zu lassen/ einschläfern zu lassen? Wer zahlt dann?


    Was ist, wenn es die Verkehrssituation es erlaubt und man ohne sein Leben zu riskieren zu dem verunfalltem Tier kommen kann, das bereits platt auf der Straße liegt? Drüberfahren, wie alle anderen und nichts weiter?


    Eine andere Situation ist es wieder, wenn es sich um einen Wildunfall handelt - muß man nun zum Forstamt? Muß man den Kadaver von der Straße bei Seite schaffen und dort hinfahren oder (sehr makaber - sorry!) denen gleich vor das Büro legen und sich melden?


    Es waren nun doch einige Fragen mehr, als ich zuerst dachte. :rolleyes:


    Gruß Alfred
    ;)

  • Also bei wildunfällen weiß ich es.


    man muss möglichst die Polizei rufen oder das Forstamt benachrichtigen! Wenn es ein großes vieh war, muss man sogar absperren.
    Auf jedenfall ist ein wildunfall zu melden, sonst kann sowas sogar strafrechtlich verfolgt werden (meines wissens)


    Bei katzen etc. weiß ich es nicht. Ich weiß nur das die versicherung erst ab schäferhund größe zahlt. Also wenn man also eine katze überfährt und bringt das arme wesenzum tierarzt wird man wohl bezahlen müssen.
    Allerdings finde ich es wirklich besser das arme tier von der straße zu holen und es wenn noch irgend möglich zu retten oder wenigstens quallos zu erlösen. Ich würde bestimmt zutierarzt fahren wenn sie noch leben würde.



    So far...FlyingStar

  • FlyingStar


    Bezüglich von Wildunfällen klingt Dein Beitrag okay.


    Bei einer Katze oder einem Hund, sollte man sich aber ebenfalls die Mühe geben, es der Polizei oder dem Besitzer zu melden. Manche Tiere tragen Erkennungsmarken, womit man den Besitzer ausfindig machen kann. Es würde mich wundern, wenn man bei einem Wildunfall mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen kann, nicht aber, wenn es sich um ein Haustier handelt?!


    Für die Besitzer und die Familien, denen die Haustiere entlaufen sind, ist es hart, in Ungewißheit zu leben, wie es ihren Lieblingen geht, wo sie sind und ob sie noch leben.


    Gruß Alfred


    p.s.: Meine Familie hatte auch einen Kater, der mal weglief, aber Wochen später zum Glück wiedergekommen ist.

  • Zitat


    Für die Besitzer und die Familien, denen die Haustiere entlaufen sind, ist es hart, in Ungewißheit zu leben, wie es ihren Lieblingen geht, wo sie sind und ob sie noch leben.


    Hy Alfred...da bist du wohl einer der wenigen Autofahrer, die in dieser Richtung Anstand beweisen...hab letztes Jahr eine schwarze Katze mit rotem Halsband überfahren...die hats ziemlich übel um mein linkes Rad genudelt (hat sich ziemlich ekelig angefühlt, am Lenkrad)...ich hab ne Vollbremsung reingehaun, und die Katze kam wie ein schwarzer Blitz unter meine Auto raus und links in die Büsche...weil sie so übel im meinem Radkasten gerumpelt hat, und ein Halsband hatte hab ich sie gesucht, weil sie ja bestimmt jemand vermisste...ich hab sie net gefunden, und hab 3 Tage lang an den Häusern in der Ungebung geklingelt, ob jemand ne schwarze Katze mit rotem Halsband hat, oder weiss wer so eine hat../(fällt ja irgendwie auf...) alles ohne Erfolg...zwei Wochen später hab ich sie wieder gesehen, sass putzmunter an fast genau derselben Stelle am Strassenrand....
    Ich kann das echt verstehen, ich hatte auch ein schlechtes Gewissen, hab mir vorgestellt, dass sie einem Kind gehört oder so, dass verzweifelt auf seine Mieze wartet...da wollte ich den leuten wenigstens bescheidsagen...
    Gruss Alex

  • Alex: also du hast wenigstens nicht überfahren. das lob ich mir. manche geben dafür noch extra gas.


    ich hatte neulich eine begegung mit einem reh. das ist gut 15m vor meiner schwalbe(vollgas) über die strasse gehuscht. ich sofort ne vollbremsung gemacht, denn da kommt oft nicht nur ein reh sondern mehrere. jedenfalls wäre das nicht gut für mich ausgegangen.



    opi
    dem seine beiden katzen nicht auf die strasse dürfen und stubenkatzen sind, in der angst mal überfahren werden zu können. der aber auch schon einen hasen und 2 spatzen auf den gewissen hat.

  • Zitat


    Original von Alex:


    die Simmen oder die Vögel..?? :D :D :D
    Gruss Alex



    vögel, das war erst dieses frühjahr die haben sich wohl um ein weibchen gestritten und die welt um sich vegessen. sind mir in bodennähe ins auto geflogen. das hat gefedert.....

  • Das mit dem für Tier bremsen ist ja schön und gut. Blöderweise muss man höllisch aufpassen wann man bremst. Wenn einer hinter einem ist kann das ins Auge gehen. Ist einem Bekannten von mir mal passiert. Es war nachts auf ner Landstrasse, plötzlich läuft ein Reh auf die Strasse. Er natürlich voll in die Eisen. Ergebnis: Das Reh ist im Wald verschwunden und der Typ der hinter ihm war hat das Anhalten nicht mehr geschaft. Er behauptete das er kein Reh gesehen hätte. Das ganze ging bis vor Gericht wo mein Bekannter dann eine Teilschuld an dem Unfall bekam weil er halt sinnloserweise eine Vollbremsung machte obwohl es keinen Grund gab. In dem anderen Pkw saßen blöderweise 2 Personsn die bestätigten das da kein Reh gewesen ist. Tja 2 gegen 1. Ich bremse auch für Tiere, auch weil ich weiß wie es ist wochenlang nicht zu wissen wo sein Hund ist und er dann nach 1 Monat tot an der Autobahn gefunden wird. Aber ich habe immer den Rückspiegel im Auge und imm Falle eines Falles würd ich nicht ganz so derb auf die Bremse treten.


    MfG
    Tilman

    • Offizieller Beitrag



    Wenn du feststellst, daß das Tier noch lebt, und kurz vor den Verenden ist, wie würdest du es dann erlösen?
    Also ich wüßte nicht, was da zu tun ist. Ich könnte wohl keinem Tier den Rest geben...:rolleyes:

  • Also in den Knast gehts nur dann, wenn man die rasende Wildsau oder das scheue Reh über den Haufen gekarrt hat und den Braten dann in den Kofferraum sackt, um am Sonntag den Gästen beim Grillen leckeres Wildbret kredenzen zu können.
    Dann buchtet einen der Richter wegen Jagdwilderei (§ 292 Strafgesetzbuch) unter Umständen bis zu fünf Jahren ein und die tätowierten Jungs im Knast freuen sich dann schon jedesmal wieder, immer wenn man dann vom Schließer ein neues glitschiges Stück Seife überreicht bekommt. :D


    Und das alles wegen einer rasenden Sau.


    Lödeldödelööö ... macht dich wieder fröh! :D

  • Zum Thema habe ich einige Gerichtsfälle und -urteile gefunden, die uns etwas weiterhelfen:


    Wer zahlt Tierkörperbeseitigung?
    Der Jagdpächter hat keinen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, die ihm durch das ordnungsgemäße Beseitigen des bei einem Verkehrsunfall getöteten Wildes entstanden sind. Zuständig für eine solche Tierkörperbeseitigung sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Damit wurde die Schadensersatzklage eines Jagdpächters gegen einen Pkw-Fahrer, der mit einem Reh kollidiert war, abgewiesen. Der Jagdpächter hat keinen Entschädigungsanspruch in Höhe von DM 156,14 für das Vergraben des Kadavers. Eine Verpflichtung eines Kraftfahrers oder des Halters eines Kfz zur Beseitigung eines bei einem Unfall mit einem Kfz verendeten Tieres ist gesetzlich nicht vorgesehen.
    AG Gießen, Az.: 45 C 729/98


    Jagdpächter zahlt für Kadaverbeseitigung
    Ein Pkw-Fahrer hatte unverschuldet einen Zusammenstoß mit einem Reh. Das Reh bezahlte diese Kollision mit seinem Leben. Wer aber für die Beseitigung des Kadavers zu zahlen hatte, war streitig. Der Jagdpächter meinte, dass der Pkw-Fahrer die Kosten der Tierkörperbeseitigung in Höhe von DM 588,– zu tragen habe, der Fahrzeugführer dagegen war der Auffassung, dass ihm an dieser Kollision kein Verschulden treffe, sodass er auch für die entstandenen Kosten nicht aufkommen müsse. Vor Gericht erhielt der Pkw-Fahrer Recht. Die Beseitigung des Reh-Kadavers obliegt alleine dem Jagdausübungsberechtigten und damit dem Jagdpächter. Nur dieser ist verpflichtet, den Tierkörper zur Beseitigung einer öffentlichen Gefahr zu entsorgen .
    Amtsgericht Siegburg, Az.: 3 C 115/99


    Ausweichmanöver
    Bei einem grob fahrlässigen Irrtum über die objektive Notwendigkeit, Rettungskosten aufzuwenden, ist der Versicherer zum Ersatz der Kosten nicht verpflichtet. Das ist der Fall, wenn der Fahrer eines Mittelklasse-Pkw bei einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/h einem Hasen ausweicht, um durch einen etwaigen Zusammenstoß mit dem Tier einen Schaden an seinem Fahrzeug zu vermeiden.
    BGH - IV ZR 321/95


    Abbremsen für eine Katze
    Bleibt dem abbremsenden Kraftfahrer keine Möglichkeit, zwischen dem Überfahren eines Tieres (hier: einer Katze) und einer möglichen Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs abzuwägen, dann ist von einem zwingenden Grund für ein starkes Abbremsen auszugehen. Bei plötzlichem Auftauchen von Tieren oder sonstigen Hindernissen auf der Fahrbahn stellt der sofortige Tritt auf die Bremse eine spontane reflexbedingte Reaktion dar, die auch einem besonders aufmerksamen Kraftfahrer unterlaufen kann. Der auffahrende Kraftfahrer hat daher keinen Schadensersatzanspruch gegen den Fahrer, der zugunsten der Katze abgebremst hat.
    Landgericht Koblenz, Az.: 12 S 130/00


    Für Katze bremsen ist gerechtfertigt
    Für eine Katze darf innerhalb geschlossener Ortschaften gebremst werden. Anders als bei einem Hasen auf freier Strecke, wo Autofahrer zwischen dem Leben des Tiere und dem Unfallrisiko abzuwägen haben, muss im Ort niemand eine Katze überrollen, nur weil ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer unaufmerksam sein könnte. In diesem Fall war eine Autofahrerin auf ihren Vordermann aufgefahren, der wegen einer Katze gebremst hatte. Das Gericht verpflichtete die Haftpflichtversicherung der Autofahrerin zur Regulierung des Schadens in Höhe von DM 10.000. Denn gerade in ländlich strukturierten Dörfern muss man stets mit Haustieren rechnen.
    LG Paderborn, Az.: 5 S 181/00


    Daraus lässt sich folgendes ableiten:


    1. Im Zweifelsfall immer auf die Bremse treten und draufhalten! Durch das Ausweichmanöver kann der übrige Verkehr und der Fahrer selbst hochgradig gefährdet werden. Zudem würde die Versicherung den Schaden nicht zahlen.


    2. Ergänzend zu 1.: Fährt ein anderer Kraftfahrer dem vorausgehenden Fahrzeug hinten auf, so hat er keine Schadenersatzansprüche. Erst recht nicht, innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.


    (Hier ist die evtl. die Beweislage schwierig, dass tatsächlich ein Tier über die Straße lief und wenn der Hintermann was anderes behauptet und einen Zeugen mehr hat, sieht es schlecht aus. -> Tilman)


    3. Für die Tierkörperbeseitigung kommt entweder der Jagdpächter, der Landkreis oder die Stadt auf. Auf keinen Fall der Fahrer des Fahrzeugs.


    (Vermutlich gilt das auch für Haustiere?! Wobei dann evtl. der Landkreis oder die Stadt das Geld von dem Haustierbesitzer zurückfordern könnten?!)


    Diese Fälle haben nur einen Orientierungswert, denn jedes Gericht kann Fälle anders auslegen.


    Richy
    Das ist eine schwierige Frage. Ein Polizist würde das Tier evtl. mit einem Schuss erlösen, wenn sich die Qualen in die Länge ziehen und keiner durch den Schuss gefährdet werden würde. Von einem Menschen zu verlangen, das Tier mit einem Messer abzustechen, ist vermutlich zu viel.


    Gruß Alfred

  • Alfred
    Ich glaub nicht das die Polizei das machen würde. Mein Schwiegervater ist beim Ordnungsamt und die müssen sich auch ab und an um halbtote Tiere kümmern. Manchmal ist die Polizei schon vor Ort, aber den Todesschuss geben die trotzdem nicht ab. Es wäre ein Haufen Schreibkram für eine verschossene Kugel. Die warten dann auf den Jäger und der erschießt dann das Tier. Das das Tier dann noch 1 Stunde vor sich hin stirbt interessiert da keinen. Aber so ist es halt im Bürokratenstaat Deutschland.


    MfG
    Tilman

  • Hi Leute,
    einem Kumpel von mir ist vor Jahren einmal mitten im Teuteburgerwald, im Raum Bielefeld eine Katze vor den Kühler gelaufen. Er hat Sie nicht einmal gesehen, nur den Aufprall gehört und mitbekommen wie sich die Reste der Katze über sein Fahrzeug verteilten. Er hat angehalten nachgeschaut und den Kadaver in den Wald geworfen, ein Halsband oder sowas war nicht vorhanden und bis zum nächsten Ort mehrere Kilometer. Also wen sollte er verständigen? Er also zur nächsten Tankstelle und mit Wasser undd Tempotaschentüchern versucht seine Karre sauberzukriegen, muss grausig ausgesehen haben, Blut, Eingeweide u.s.w. Auf einmal stehen die Herren von der Trachtengruppe vor Ihm. Stellen Sie die arbeiten sofort ein, gehen Sie zurück legen Sie die Hände auf das Autodach. Was dann alles folgte ist echt zu lang. Fahrzeugsicherstellung mit einschleppen, Ortbesichtigung des "angeblichen Unfallortes" Erkennungsdienstliche erfassung und ein DNA- Test des Katzenblutes. Erst danach wurde er sozusagen Freigesprochen.
    Soviel dazu. Dies geschah bevor Handys Standart waren.
    Und das alles mit einem studierten Sozialpedagogen der seinen Zivildienst freiwillig im Altenheim mit füttern und Windelwechseln verbracht hat. Der war echt fertig.
    Gruss Schrauber

    Ich möchte sterben wie mein Opa, im Schlaf!
    Nicht schreiend wie sein Beifahrer.

  • Hallo,


    Mir ist dieser Fall leider passiert.
    ICh fahre so schön mit 50 durch die Stadt, und plötzlich eine Katze, die war so schnell da, Vollbremsung war nicht mehr möglich.
    Also über die Katze genudelt, und auf die Fresse geflogen, Simme ziemlich im Eimer gewesen.


    So zur Gesetzlage:


    So schlim mwie es sich anhört, Katzen darf man Rechtlich so viele überfahren wie man will, man darf nur nicht extra draufhalten. Man kann die Katze einfach leigen lassen und sich aus dem Staub machen, das, wie ich finde moralisch nicht grad richtig ist.
    Bei einem Hund sieht es da ganz anderst aus. Auch wenn man nur einen Chiuhawa überfährt muss man die Polizei rufen, und das Fahrzeug nicht auf die Seite stellen. Ansonsten ist es Fahrerflucht!


    Der Wildunfall wurde ja schon ausführlich erläutert.

  • Beim 2rad wird es nach diesem Urteil so sein, beim Auto heißt es weiterhin bei kleinem Getier, wie einem Hasen, Igel oder Marder: draufhalten!


    Aus verkehrsversicherungstechnischer Sicht ist es leider so am besten. Denke ich an den dicken, totgefahrenen Igel, den ich vor Tagen an einem Abend in einer leichten Kurve vor meiner Schwalbe liegen sah, dann tut es mir wieder leid um diese kleinen Tiere.


    Gruß Alfred

  • @ s51-freak


    genau, katzen, marder, igel und auch meerschweinchen darf man ohne weiteres über- und weiterfahren
    bei hunden, wildschweinen und auch elefanten muss man halten und die polizei und das forstamt benachrichtigen


    Gruß Brandenburger :D

  • Jetzt kommt wieder die Zeit, in der die Verkehrsteilnehmer vor Wildunfällen gewarnt werden. Dabei las ich auch, dass die Polizei, der man einen Wildunfall melden sollte, sich auch um die Kadaver und verletzten Tiere zu kümmern hat.


    Ironischerweise habe ich gestern kein wildes Tier fast geplättet, sondern eine gefleckte, ausgewachsene Hauskatze im Heimatort. Das Tier trabte plötzlich und seelenruhig von links über die Straße, schien mich nicht zu hören, sah auch nicht zu mir rüber und als ich mit dem Roller schon nah dran war, erschreckte es sich und wurde ganz starr. Anstatt weiterzulaufen machte es auf der Stelle kehrt. Ich bremste kräftig und merkte wieder mal, dass sich Tiere einfach unberechenbar verhalten. :rolleyes:


    Gruß Alfred

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