Hey Leutz.
Ich hab zwar selber keins, aber ich find das uo total geil!!! Welche Führerscheinklasse braucht man denn dafür?? Reicht da A1 oder brauch ich dafür B?
thx
manne
Hey Leutz.
Ich hab zwar selber keins, aber ich find das uo total geil!!! Welche Führerscheinklasse braucht man denn dafür?? Reicht da A1 oder brauch ich dafür B?
thx
manne
Meines Erachtens langt da sogar Klasse M. Das müsste in §76 FEV geregelt sein...
...ist es aber irgendwie nicht. Ich hab eben nochmal nachgelesen und hab keinen passenden Paragraphen gefunden. Bin mir aber relativ sicher, dass es einen gibt.
MfG
Ralf
Bis 1989 reichte in der DDR dafür Klasse M, also dürfte das auch jetzt noch so sein, weil Bestandsschutz.
duo fahren kannste mit m, mach ich ja selber so...
mephoo7
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Original von 3,6-PS-MANNE:
Hey Leutz.
Ich hab zwar selber keins, aber ich find das uo total geil!!! Welche Führerscheinklasse braucht man denn dafür?? Reicht da A1 oder brauch ich dafür B?
thx
manne
hi.
Glaubste nicht, dass du doch den Autoschein brauchst?
Schließlich ist das Ding mehrspurig. Den brauchst du auch schon bei einem 50 ccm Quad.
Soviel dazu. Bin mir aber net sicher.
Gruß
Christian
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Original von Christian_S51-1E:
hi.
Glaubste nicht, dass du doch den Autoschein brauchst?
Schließlich ist das Ding mehrspurig. Den brauchst du auch schon bei einem 50 ccm Quad.
Soviel dazu. Bin mir aber net sicher.
Gruß
Christian
Mit Autoschein mein ich Klasse B
Beim Quad stimmt das aber auch nur bedingt.
Siehe hier:
Mokick "Quad ATV 50":
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Hubraum/Takt: 49/2
Getriebe: Variomatic
Leistung kW/PS: 2,78/3,8
Höchstgesch. km/h: 45
Räder: Stahlfelgen
Bremsen vorne/hinten: Trommel
Sitzplatz: 1
Sitzplatzhöhe mm: 660
Kraftstoff Inh. Liter: 5
Führerscheinregelung:
1) Klasse alt 1 oder 1a, bzw. neu A, sofern die Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1989 erworben wurde.
2) Klasse alt 1b bzw. neu A1, sofern die Fahrerlaubnis vor dem 01.04.1986 erworben wurde.
3) Klasse alt 4 oder 5, bzw. neu M oder L, sofern die Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1989 erworben wurde.
4) Klasse alt 3 , bzw. neu B, BE, C1, C1E
5) Mindestalter 18 Jahre
Artikelnummer: 8179678
Damit habe ich mit dem Bestandsschutz recht, falls auf das Duo die gleiche Regelung zutrifft. Wer in der DDR mit dem Mopedschein Duo fahren durfte, darf es auch heute noch und der darf auch mit dem Mopedschein dieses Quad bewegen. Wie gut, dass ich alt genug bin und alle Führerscheinklassen außer Bus habe.
So ein Teil, ich meine Quad, schon mal gefahren?
Is echt geil, als Zweiradfahrer biste gewohnt dich in die Kurve zu legen. mach das mit nem Quad ---> du legst dich nach links in die Kurve und ziehst prompt den Lenker nach rechts!
Super, ist mir so passiert (erste und letzte Quad-"erfahrung" in Tunesien gesammelt, ich bleibe bei einem Vierradfahrzeug lieber am Lenkrad hocken - ehrlich!)
Quacks der ältere
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Original von Quacks:
So ein Teil, ich meine Quad, schon mal gefahren?
Is echt geil, als Zweiradfahrer biste gewohnt dich in die Kurve zu legen. mach das mit nem Quad ---> du legst dich nach links in die Kurve und ziehst prompt den Lenker nach rechts!
Super, ist mir so passiert (erste und letzte Quad-"erfahrung" in Tunesien gesammelt, ich bleibe bei einem Vierradfahrzeug lieber am Lenkrad hocken - ehrlich!)
Quacks der ältere
Bin ich auch schon. ist aber net das wahre. ich fahr da lieber simson. das war sogar das ATV 50. Unser nachbar hat jetzt ein 600er. das ist geil. Aber die dinger sind voll schlecht im kurvenverhalten.
Gruß
Christian
Hier noch ein Dokument zu Thema, welches ich vorhin zufällig aufm Rechner gefunden hab. Ich wusste doch, dass ich die Paragrafen schonmal rausgesucht hatte...
MfG
Ralf
Also ich bin immer noch nicht schlau !
Ich hab meinen Führerschein Klasse A1 seit 3 Monaten, darf man damit ein DUO auf deutschen Straßen bewegen ?
also hab mich grade durch die Paragraphen geforstet..
das DUO ist ein "maschinell angetriebener Krankenfahrstühle" oder "motoriesierter Krankenfahrstuhl" und wenn das DUO 10km/h fahren würde dürfte man es sogar mit einem Mofa schein fahren
Zitat
Original von Lexy:
Also ich bin immer noch nicht schlau !
Ich hab meinen Führerschein Klasse A1 seit 3 Monaten, darf man damit ein DUO auf deutschen Straßen bewegen ?
du darfst es sogar mit nem 50ccm schein fahren.
mit A1 darfst du es bewegen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Das Duo ist schon immer ein "Moped" gewesen. Basta !!!
Und im Einigungsdingsdabumsda steht, dass Kleinkrafträder nach den Vorschriften der ehemaligen deutschen demokratischen Dingsda den Bumsdas gleichgestellt sind (oder so ähnlich ).
Kann man also mit dem Mopedführerschein fahren!
Wenn ein Bulle was will, dann sag ihm, der "Dummschwätzer" hätte dir das so gesagt, und der sei ja nun wahrhaftig unbestritten ein Experte vom Fach.
Noch Fragen?
Lödeldödelööö ...
hallo,
hab gerade meine ABE aus flensburg erhalten und da gibt's auch ein beiblatt "erforderliche fahrerlaubnis". dort steht nun unter 'krankenfahrstühle: (louis krause, ..., duo)
nur zur benutzung durch körperbehinderte personen. fragen sie bitte ihr zuständiges straßenverkehrsamt.'
und wenn ich das richtig interpretiere heißt das du kannst in zwar mit M fahren, aber dir müßte schon ein bein oder ähnliches fehlen.
was natürlich absoluter quatsch wäre, denn soweit ich weiß, waren die dinger in der ddr nicht nur als krankenfahrstuhl zugelassen.
einfach mal das straßenverkehrsamt befragen.
poldi
totaler quatsch. jeder darf duo fahren. mit M- oder B-Lappen.
kannst dir ja auch so nen heißen hocker für omis&opis kaufen und damit fahren, genaudatselbe
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