Warum darf die Simson 60 km/h fahren?

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde schon sagen, dass man auch als Führerscheinneuling immer noch eine Simson fahren darf. Die Klausel aus dem Einigungsvertrag ist doch weiterhin gültig. Das wären ja sonst zwei verschiedene M-Scheine. Da man das dann aber nur am Datum der Ausstellung sieht, würde ich sagen, dass man das weiterhin darf.


    Wenn man das sonst weiter führen würde, heißt das ja auch, dass man mit einem Führerschein, ausgestellt Anfang 2002, keinen Roller der als Restposten 2002 gekauft, noch mit ABE von 2001 und damit für 50km/h zugelassen, fahren dürfte.

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